{"id":42196,"date":"2014-11-05T11:21:00","date_gmt":"2014-11-05T09:21:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42196"},"modified":"2014-11-05T11:21:00","modified_gmt":"2014-11-05T09:21:00","slug":"vorauszahlung-von-zahnbehandlungskosten-als-gestaltungsmissbrauch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorauszahlung-von-zahnbehandlungskosten-als-gestaltungsmissbrauch\/","title":{"rendered":"Vorauszahlung von Zahnbehandlungskosten als Gestaltungsmissbrauch"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Vorauszahlung von Zahnbehandlungskosten als Gestaltungsmissbrauch<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Die Vorauszahlung der gesamten Kosten einer sich \u00fcber mehrere Jahre erstreckenden Zahnbehandlung zum Zwecke des Abzugs der Gesamtkosten im Zahlungsjahr als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung kann gestaltungsmissbr\u00e4uchlich sein.<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Hintergrund<\/b><br \/>\nStreitig war, ob im Streitjahr 2009 vorausbezahlte Kosten einer Zahnbehandlung in H\u00f6he von 45.000 EUR in diesem Jahr als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung abzugsf\u00e4hig sind. Die Behandlung erstreckte sich \u00fcber 2 Jahre. Die Zahlung erfolgt nicht aufgrund einer Festkostenvereinbarung, sondern als Vorauszahlung auf die anfallenden Gesamtkosten, bevor der gr\u00f6\u00dfte Teil der Behandlung sowie die erforderlichen prothetischen Ma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt wurden. Der Steuerpflichtige erhielt im Streitjahr von seinem fr\u00fcheren Arbeitgeber eine Abfindung in H\u00f6he von 250.000 EUR f\u00fcr die Beendigung seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses zum 31.12.2008.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Das Finanzamt sah in der Geltendmachung des vorausgezahlten Betrags einen Gestaltungsmissbrauch und ber\u00fccksichtigte im Sch\u00e4tzwege lediglich die Kosten, die in 2009 auf bereits angefallene Zahnbehandlungen entfielen.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Entscheidung<\/b><br \/>\nDas Finanzgericht wies die Klage des Steuerpflichtigen ab. Zwangsl\u00e4ufig entstandene Krankheitskosten sind grunds\u00e4tzlich im Veranlagungszeitraum der Verausgabung, vermindert um zu erwartende Erm\u00e4\u00dfigungen, zu ber\u00fccksichtigen. Ein zum Abzug im Jahr der Verausgabung in voller H\u00f6he berechtigender Zahlungsabfluss liegt jedoch dann nicht vor, wenn zum Steuerabzug berechtigende Kosten ohne wirtschaftlich vern\u00fcnftigen Grund vorausgezahlt werden, weil die Vorauszahlung in diesem Fall einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsm\u00f6glichkeiten darstellt.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Im Streitfall lag kein wirtschaftlich vern\u00fcnftiger au\u00dfersteuerrechtlicher Grund daf\u00fcr vor, dass der Steuerpflichtige die gesamten Kosten der sich \u00fcber einen Zeitraum von fast 2 Jahren erstreckenden Zahnbehandlung bereits bei Beginn der Behandlung im Dezember 2009 vorausbezahlt hat. Einzig verbleibender Grund f\u00fcr die Vorauszahlung im Dezember 2009 war daher die Erzielung eines maximalen Steuervorteils, der sich vor allem daraus ergab, dass der Steuerpflichtige wegen der im Streitjahr erhaltenen Abfindung in H\u00f6he von 250.000 EUR einer hohen Steuerprogression unterlag. Entsprechend war daher als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung nur der Teil der Kosten der Zahnbehandlung im Streitjahr abzugsf\u00e4hig ist, der im Fall einer angemessenen Gestaltung entstanden w\u00e4re.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorauszahlung von Zahnbehandlungskosten als Gestaltungsmissbrauch Die Vorauszahlung der gesamten Kosten einer sich \u00fcber mehrere Jahre erstreckenden Zahnbehandlung zum Zwecke des Abzugs der Gesamtkosten im Zahlungsjahr als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung kann gestaltungsmissbr\u00e4uchlich sein. Hintergrund Streitig war, ob im Streitjahr 2009 vorausbezahlte Kosten einer Zahnbehandlung in H\u00f6he von 45.000 EUR in diesem Jahr als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung abzugsf\u00e4hig sind. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorauszahlung-von-zahnbehandlungskosten-als-gestaltungsmissbrauch\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Vorauszahlung von Zahnbehandlungskosten als Gestaltungsmissbrauch<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[834],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42196"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=42196"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42196\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=42196"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=42196"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=42196"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}