{"id":42202,"date":"2014-11-05T19:31:06","date_gmt":"2014-11-05T17:31:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42202"},"modified":"2014-11-05T19:31:06","modified_gmt":"2014-11-05T17:31:06","slug":"kindergeldanspruch-bis-zum-abschluss-eines-dualen-studiums-mit-studienintegrierter-praktischer-ausbildung-im-lehrberuf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kindergeldanspruch-bis-zum-abschluss-eines-dualen-studiums-mit-studienintegrierter-praktischer-ausbildung-im-lehrberuf\/","title":{"rendered":"Kindergeldanspruch bis zum Abschluss eines dualen Studiums mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im Lehrberuf"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #298783;\">Der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52\/13 entschieden, dass Eltern f\u00fcr ein Kind, das w\u00e4hrend eines dualen Studiums einen Abschluss in einer studienintegrierten praktischen Ausbildung erlangt, einen Kindergeldanspruch auch noch bis zum nachfolgenden Bachelorabschluss im gew\u00e4hlten Studiengang geltend machen k\u00f6nnen. Da es sich insoweit um eine einheitliche Erstausbildung handelt, ist es f\u00fcr den Kindergeldanspruch unsch\u00e4dlich, dass das Kind nach Abschluss seiner Lehre neben dem Studium mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hat.<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\nDer Sohn der Kl\u00e4gerin nahm nach dem Abitur ein duales Hochschulstudium zum Bachelor im Studiengang Steuerrecht auf. Parallel dazu absolvierte er eine studienintegrierte praktische Ausbildung zum Steuerfachangestellten, die er im Juni 2011 mit der Pr\u00fcfung zum Steuerfachangestellten erfolgreich beendete. Sein Bachelorstudium schloss er knappe zwei Jahre sp\u00e4ter ab. Nach Beendigung der Ausbildung zum Steuerfachangestellten hatte der Sohn w\u00e4hrend des noch laufenden Studiums mehr als 20 Stunden pro Woche in einer Steuerberatungskanzlei gearbeitet. Die Familienkasse hob die zugunsten der Kl\u00e4gerin erfolgte Kindergeldfestsetzung ab dem Erreichen des Abschlusses zum Steuerfachangestellten auf. Sie ging dabei davon aus, dass die Erstausbildung des Sohnes mit dem erreichten Abschluss beendet sei. Eine grunds\u00e4tzlich m\u00f6gliche Weitergew\u00e4hrung bis zum Abschluss des Bachelorstudiums scheitere daran, dass der Sohn mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet habe.<\/p>\n<p>Wie bereits zuvor das Finanzgericht folgte der BFH der Auffassung der Familienkasse nicht. Der BFH hatte sich hierbei mit der ab 2012 geltenden Neufassung des \u00a7 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes auseinanderzusetzen. Danach ist eine Kindergeldgew\u00e4hrung f\u00fcr ein in Ausbildung befindliches Kind zwar weiterhin m\u00f6glich, solange das Kind nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. Es kommt grunds\u00e4tzlich nicht darauf an, ob es sich dabei um eine Erst-, Zweit- oder Drittausbildung handelt. Allerdings entf\u00e4llt der Kindergeldanspruch, wenn das Kind nach seiner Erstausbildung neben einer weiteren Ausbildung regelm\u00e4\u00dfig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Der BFH entschied jedoch, dass im Streitfall auch das nach Abschluss des studienintegrierten Ausbildungsgangs zum Steuerfachangestellten fortgesetzte Bachelorstudium noch als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu werten ist. Er stellte insoweit darauf ab, dass die einzelnen Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang durchgef\u00fchrt wurden und sich daher als integrative Teile einer einheitlichen Erstausbildung darstellten. Da die Erstausbildung im Streitfall mit der Erlangung des Abschlusses zum Steuerfachangestellten noch nicht beendet war, kam es nicht darauf an, dass der Sohn der Kl\u00e4gerin bis zur Erlangung des Bachelorabschlusses mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hatte. Allerdings betonte der BFH auch, dass dies nicht gilt, wenn sich das Kind in einem solchen Fall nicht ernsthaft und nachhaltig auf die Erlangung des Studienabschlusses vorbereitet. Eltern von nur &#8222;pro forma&#8220; eingeschriebenen Scheinstudenten sollen von dieser Rechtsprechung nicht profitieren.<\/p>\n<div class=\"schatten\" style=\"color: #333333;\"><\/div>\n<p class=\"keinBildUmfluss\" style=\"color: #999999;\">Quelle:\u00a0BFH, Pressemitteilung Nr. 72\/14 vom 05.11.2014 zum Urteil III R 52\/13 vom 03.07.2014<\/p>\n<p style=\"color: #333333;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52\/13 entschieden, dass Eltern f\u00fcr ein Kind, das w\u00e4hrend eines dualen Studiums einen Abschluss in einer studienintegrierten praktischen Ausbildung erlangt, einen Kindergeldanspruch auch noch bis zum nachfolgenden Bachelorabschluss im gew\u00e4hlten Studiengang geltend machen k\u00f6nnen. Da es sich insoweit um eine &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kindergeldanspruch-bis-zum-abschluss-eines-dualen-studiums-mit-studienintegrierter-praktischer-ausbildung-im-lehrberuf\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kindergeldanspruch bis zum Abschluss eines dualen Studiums mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im Lehrberuf<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-42202","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42202","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=42202"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42202\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=42202"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=42202"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=42202"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}