{"id":42236,"date":"2014-11-07T12:27:12","date_gmt":"2014-11-07T10:27:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42236"},"modified":"2014-11-07T12:27:12","modified_gmt":"2014-11-07T10:27:12","slug":"investitionsabzugsbetrag-nachtraeglicher-ansatz-fuer-ein-anderes-angeschafftes-wirtschaftsgut-ist-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/investitionsabzugsbetrag-nachtraeglicher-ansatz-fuer-ein-anderes-angeschafftes-wirtschaftsgut-ist-moeglich\/","title":{"rendered":"Investitionsabzugsbetrag: Nachtr\u00e4glicher Ansatz f\u00fcr ein anderes angeschafftes Wirtschaftsgut ist m\u00f6glich"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Investitionsabzugsbetrag: Nachtr\u00e4glicher Ansatz f\u00fcr ein anderes angeschafftes Wirtschaftsgut ist m\u00f6glich<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Um die M\u00f6glichkeit, einen Investitionsabzugsbetrag nachtr\u00e4glich geltend zu machen, geht es in einigen Urteilen der Finanzgerichte. Aktuell geht es um die Versagung f\u00fcr ein bestimmtes Wirtschaftsgut und die nachtr\u00e4gliche Ber\u00fccksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags f\u00fcr ein anderes Wirtschaftsgut. Lesen Sie, wie die Richter argumentieren und welcher Tipp f\u00fcr die Praxis daraus abgeleitet wird.<\/b><\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Hintergrund<\/b><br \/>\nWird das Wirtschaftsgut, f\u00fcr das ein Investitionsabzugsbetrag gebildet worden ist, nicht bis zum Ende des 3. auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahrs angeschafft, dann gilt: Der Abzugsbetrag ist r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">F\u00fcr den Fall, dass der Gewinn des ma\u00dfgebenden Wirtschaftsjahrs bereits einer Steuerfestsetzung oder einer gesonderten Feststellung zugrunde gelegt wurde, ist der entsprechende Steuer- oder Feststellungsbescheid zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Fraglich ist: Kann der Steuerpflichtige nach \u00c4nderung des Bescheids einen Investitionsabzugsbetrag f\u00fcr ein anderes beg\u00fcnstigtes Wirtschaftsgut, das er innerhalb des zul\u00e4ssigen Investitionszeitraums tats\u00e4chlich angeschafft, hat geltend machen?<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Beispiel: Statt f\u00fcr einen Baggers soll der Investitionsabzugsbetrag f\u00fcr einen Lkw beantragt werden<\/b><br \/>\nA erzielt als Bauunternehmer Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb. In einer Anlage zu seinem Jahresabschluss 31.12.2010 machte er einen Investitionsabzugsbetrag f\u00fcr die geplante Anschaffung eines Baggers geltend:<\/p>\n<ul class=\"punkt further\" style=\"color: #2f2f2f;\">\n<li>20.000 EUR<\/li>\n<li>40 % von 50.000 EUR<\/li>\n<li>Keine Anschaffung<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Nachdem er bis zum 31.12.2013 keinen Bagger angeschafft hat, \u00e4ndert das Finanzamt im Jahr 2014 den Einkommensteuerbescheid 2010 und erh\u00f6ht den Gewinn um 20.000 EUR.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Gegen den ge\u00e4nderten Einkommensteuerbescheid 2010 legt A Einspruch ein. Er macht im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegen den Steuerbescheid einen Investitionsabzugsbetrag f\u00fcr einen Lkw geltend:<\/p>\n<ul class=\"punkt further\" style=\"color: #2f2f2f;\">\n<li>40 % von 50.000 EUR<\/li>\n<li>20.000 EUR<\/li>\n<li>Anschaffung im Jahr 2013<\/li>\n<li>60.000 EUR<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Das S\u00e4chsische Finanzgericht hat entschieden<\/b><br \/>\nNach der R\u00fcckg\u00e4ngigmachung eines Investitionsabzugsbetrags wegen Nicht-Investition kann innerhalb des \u00c4nderungsrahmens nachtr\u00e4glich ein Investitionsabzugsbetrag f\u00fcr ein anderes beg\u00fcnstigtes Wirtschaftsgut geltend gemacht werden. Dies unter der Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige dieses innerhalb des zul\u00e4ssigen Investitionszeitraums tats\u00e4chlich angeschafft hat. Danach muss das Finanzamt den nachtr\u00e4glich geltend gemachten Investitionsabzugsbetrag f\u00fcr den Lkw anerkennen.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Das hat zur Folge: Der \u00c4nderungsbescheid 2010 wird aufgehoben und es bleibt bei der urspr\u00fcnglich festgesetzten Steuer.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\">Das Finanzgericht hat gegen sein Urteil keine Revision zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob das Finanzamt Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wird. Einschl\u00e4gige F\u00e4lle sollten offen gehalten und das weitere Verfahren beobachtet werden. Das Ruhen des Verfahrens sollte angeregt werden.<\/p>\n<p style=\"color: #2f2f2f;\"><b>Das Nieders\u00e4chsische Finanzgericht vertritt diese Ansicht<\/b><br \/>\nWird zun\u00e4chst der Abzug eines Investitionsabzugsbetrags f\u00fcr ein bestimmtes Wirtschaftsgut beantragt und wird dieser Antrag wegen nicht fristgerechter Anschaffung nicht mehr aufrechterhalten, kann stattdessen ein Investitionsabzugsbetrag f\u00fcr ein zwischenzeitlich (fristgerecht) angeschafftes anderes Wirtschaftsgut allenfalls dann gebildet werden, wenn seit der tats\u00e4chlichen Anschaffung weniger als 3 Jahre vergangen sind und die Anschaffung nicht erkennbar zur Kompensation nachtr\u00e4glicher Einkommenserh\u00f6hungen dient.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Investitionsabzugsbetrag: Nachtr\u00e4glicher Ansatz f\u00fcr ein anderes angeschafftes Wirtschaftsgut ist m\u00f6glich Um die M\u00f6glichkeit, einen Investitionsabzugsbetrag nachtr\u00e4glich geltend zu machen, geht es in einigen Urteilen der Finanzgerichte. 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