{"id":42288,"date":"2014-11-14T19:11:22","date_gmt":"2014-11-14T17:11:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42288"},"modified":"2023-08-25T10:30:17","modified_gmt":"2023-08-25T08:30:17","slug":"naht-die-eu-standard-mehrwertsteuererklaerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/naht-die-eu-standard-mehrwertsteuererklaerung\/","title":{"rendered":"Naht die EU-Standard-Mehrwertsteuererkl\u00e4rung?"},"content":{"rendered":"<p>&#8222;Die EU-Standard-Mehrwertsteuererkl\u00e4rung spart Unternehmen j\u00e4hrlich bis zu 15 Milliarden Euro!&#8220;, teilte die Europ\u00e4ische Kommission verhei\u00dfungsvoll mit, als das Europ\u00e4ische Parlament dem Kommissionsvorschlag mit gro\u00dfer Mehrheit im Februar dieses Jahres zustimmte. Der am 23.10.2013 auf den Weg gebrachte Kommissionsvorschlag (COM (2013) 721 final) soll allen Beteiligten nur Vorteile bringen: Die Unternehmerschaft profitiere von einem vereinfachten Verfahren, niedrigeren Kosten und weniger B\u00fcrokratie. Und die Regierungen der Mitgliedstaaten erhielten ein neues Instrument, um die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu erleichtern. Dies d\u00fcrfte zudem die sog. MwSt-L\u00fccke weiter schlie\u00dfen und Mehreinnahmen generieren.<br \/>\n<strong>Was beinhaltet der Kommissionsvorschlag?<\/strong><br \/>\nNach der von der Europ\u00e4ischen Kommission zu diesem Vorhaben ver\u00f6ffentlichten Folgenabsch\u00e4tzung (SWD (2013) 426 final) reichen EU-weit j\u00e4hrlich etwa 30 Millionen Unternehmen nahezu 150 Millionen Mehrwertsteuererkl\u00e4rungen bei ihren Finanz\u00e4mtern ein. Die vorangegangenen Konsultationen haben ergeben, dass die h\u00f6chst unterschiedlich ausgestalteten Mehrwertsteuererkl\u00e4rungen der 27 Mitgliedstaaten zu finanziellen und organisatorischen Belastungen bei grenz\u00fcberschreitender Wirtschaftst\u00e4tigkeit f\u00fchren. Um dem Wunsch der Unternehmer nach Vereinfachungen in diesem Bereich Rechnung zu tragen, soll das neue Formular die Mehrwertsteuererkl\u00e4rungen der Mitgliedstaaten vollst\u00e4ndig ersetzen und damit die bisherige verfahrensrechtliche Komplexit\u00e4t entsch\u00e4rfen.<\/p>\n<p>Der Kommissionsvorschlag sieht insbesondere folgende Neuerungen vor, die ab 01.01.2017 gelten sollen:<\/p>\n<div class=\"clearBoth\"><\/div>\n<ul>\n<li>Die EU-Standard-Mehrwertsteuererkl\u00e4rung gilt in allen Mitgliedstaaten verbindlich, womit die bisherigen nationalen Mehrwertsteuererkl\u00e4rungen entfallen.<\/li>\n<li>Das Formular enth\u00e4lt f\u00fcnf auszuf\u00fcllende Pflichtfelder, die allerdings auf nationaler Ebene um 21 weitere Felder erg\u00e4nzt werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Die Formulare sind weiterhin in der jeweiligen Landessprache abzugeben.<\/li>\n<li>Zus\u00e4tzliche Angaben, wie beispielsweise bei der Lieferung bzw. dem Erwerb neuer Fahrzeuge, sollen mittels separater Erkl\u00e4rungen erhoben werden.<\/li>\n<li>Als einheitlicher Besteuerungszeitraum ist ein Monat vorgesehen, wobei die Bestimmung eines l\u00e4ngeren Zeitraums von bis zu einem Jahr m\u00f6glich sein soll.<\/li>\n<li>Die Abgabefristen sollen vereinheitlicht werden. Die Abgabe der Mehrwertsteuererkl\u00e4rungen soll mindestens einen Monat und h\u00f6chstens zwei Monate nach Ablauf des jeweiligen Besteuerungszeitraums erfolgen.<\/li>\n<li>F\u00fcr Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro ist eine quartalsweise Abgabe geplant.<\/li>\n<li>Die Abgabe einer zusammenfassenden Jahressteuererkl\u00e4rung w\u00fcrde k\u00fcnftig entfallen. Berichtigungen sollen in die EU-Standard-Mehrwertsteuererkl\u00e4rung aufgenommen werden.<\/li>\n<li>Die EU-Standard-Mehrwertsteuererkl\u00e4rung soll auf elektronischem Wege EU-weit unter Verwendung einer elektronischen Signatur abgegeben werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Bundesrat segelt gegen den Wind<\/strong><br \/>\nDer Kommissionsvorschlag hat bereits unmittelbar nach seiner Ver\u00f6ffentlichung den Bundesrat auf den Plan gerufen. Mit seiner an die Europ\u00e4ische Kommission gerichteten Subsidiarit\u00e4tsr\u00fcge vom 29.11.2013 (<a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2013\/0701-0800\/735-13%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BR-Drucksache 735\/13<\/a>) moniert der Bundesrat aus guten Gr\u00fcnden, dass die EU keine Kompetenz f\u00fcr entsprechende verfahrensrechtliche Regelungsbereiche zusteht. Die prim\u00e4rrechtliche Kompetenzzuweisung beschr\u00e4nke sich nur auf die Regelungen zum materiellen Mehrwertsteuerrecht und solle allein eine harmonisierte Bestimmung der steuerlichen Bemessungsgrundlage im Binnenmarkt erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>\u00dcber dies f\u00fchrt der Bundesrat in seiner R\u00fcge an, dass die angestrebten Ziele wie die Verkleinerung der Mehrwertsteuerl\u00fccke und die Vereinfachung des Verfahrens f\u00fcr alle Beteiligten durch den Vorschlag verfehlt werden. Die Abweichungen in den Mitgliedstaaten blieben durch die M\u00f6glichkeit zur Nutzung von insgesamt 21 optionalen Angaben weiterhin sehr gro\u00df. Auch sei die Behauptung der Kommission, die Kontrolle der Erkl\u00e4rungen durch die Mitgliedstaaten w\u00fcrde verbessert, nicht nachvollziehbar. F\u00fcr diejenigen Mitgliedstaaten, die wie Deutschland bereits \u00fcber ein funktionierendes IT-Verfahren zur elektronischen Erkl\u00e4rungsabgabe mit entsprechenden Pr\u00fcfungsroutinen und \u00fcber jahrelang gewachsene IT-Strukturen verf\u00fcgen, bedeute die Umsetzung der beabsichtigten \u00c4nderungen keinen Mehrgewinn. Zumal die Frist zur Implementierung neuer Pr\u00fcfungsroutinen zu knapp bemessen sei. Schlie\u00dflich verletze der Kommissionsvorschlag auch den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und den der Gewaltenteilung.<\/p>\n<p><strong>Wie ist der aktuelle Sachstand?<\/strong><br \/>\nIn ihrer Stellungnahme vom 26.03.2014 (<a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2013\/0701-0800\/zu735-13%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BR-Drucksache 735\/13 (B)<\/a>) zeigte die Europ\u00e4ische Kommission deutlich auf, dass sie den Ausf\u00fchrungen des Bundesrats \u00fcberwiegend nicht folgt. In regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden tagt inzwischen ein Vorbereitungsgremium des Rats der Europ\u00e4ischen Union, um die Beratungen zu diesem Thema zum Abschluss zu bringen. Dem Vernehmen nach hat Anfang November die Debatte um die EU-Standard-Mehrwertsteuererkl\u00e4rung im ECOFIN (Rat Wirtschaft und Finanzen) begonnen. Dieser f\u00fcr die Themen &#8222;Wirtschaft und Finanzen&#8220; zust\u00e4ndigen Formation des Rats geh\u00f6ren die Wirtschafts- und Finanzminister aller Mitgliedstaaten an. Auch die zust\u00e4ndigen Mitglieder der Europ\u00e4ischen Kommission nehmen an den Tagungen teil.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat j\u00fcngst in seiner Sitzung vom 07.11.2014 beschlossen, dass der Vorschlag f\u00fcr eine EU-Standard-Mehrwertsteuererkl\u00e4rung auch nach dem derzeitigen Stand der Beratungen im Rat der Europ\u00e4ischen Union nicht zustimmungsf\u00e4hig ist (<a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2014\/0501-0600\/501-14%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BR-Drucksache 504\/14 (B)<\/a>). Der Bundesrat h\u00e4lt an seiner Bitte an die Bundesregierung fest, die Einw\u00e4nde gegen das Vorhaben ma\u00dfgeblich zu ber\u00fccksichtigen und dem Vorschlag der Kommission im Rat der Europ\u00e4ischen Union nicht zuzustimmen (<a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2013\/0701-0800\/735-13%28B%29%282%29.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BR-Drucksache 735\/13 (B)(2)<\/a>).<\/p>\n<p>Mit Blick auf das Erfordernis einer einstimmigen Entscheidung des Rats der Europ\u00e4ischen Union bleibt mit Spannung abzuwarten, wie die Bundesregierung sich in naher Zukunft verh\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>DStV sieht Pl\u00e4ne zur Abschaffung der Jahressteuererkl\u00e4rung kritisch<\/strong><br \/>\nDie im Kommissionsvorschlag vorgesehene Abschaffung der Jahressteuererkl\u00e4rung h\u00e4tte f\u00fcr die Praxis h\u00f6chst kritische Wechselwirkungen zu den derzeitig geplanten Versch\u00e4rfungen der Selbstanzeige. Entfiele die Umsatzsteuer-Jahressteuerkl\u00e4rung und k\u00e4me es erneut f\u00fcr die Mehrheit der Unternehmen zu einer monatlichen Abschnittsbesteuerung, best\u00fcnde wieder die Gefahr der Kriminalisierung redlicher Steuerpflichtiger. Die au\u00dferordentlich zu begr\u00fc\u00dfenden, im Entwurf der Bundesregierung zur \u00c4nderung der Abgabenordnung enthaltenen, gesetzlichen Ausnahmen im Bereich der Steueranmeldungen bei der Umsatz- sowie Lohnsteuer w\u00e4ren hinf\u00e4llig. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) regt daher an, die Implikationen eingehend zu pr\u00fcfen und an der Umsatzsteuer-Jahreserkl\u00e4rung auf EU-Ebene festzuhalten.<\/p>\n<p>www.dstv.de<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0DStV, Mitteilung vom 14.11.2014<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Die EU-Standard-Mehrwertsteuererkl\u00e4rung spart Unternehmen j\u00e4hrlich bis zu 15 Milliarden Euro!&#8220;, teilte die Europ\u00e4ische Kommission verhei\u00dfungsvoll mit, als das Europ\u00e4ische Parlament dem Kommissionsvorschlag mit gro\u00dfer Mehrheit im Februar dieses Jahres zustimmte. 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