{"id":42314,"date":"2014-11-20T20:09:14","date_gmt":"2014-11-20T18:09:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42314"},"modified":"2014-11-20T20:09:14","modified_gmt":"2014-11-20T18:09:14","slug":"rentenbeitragssatz-sinkt-auf-187-prozent","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/rentenbeitragssatz-sinkt-auf-187-prozent\/","title":{"rendered":"Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,7 Prozent"},"content":{"rendered":"<p>Drei Beschl\u00fcsse rund um die Rente hat das Kabinett gefasst. Unmittelbar wahrnehmen werden Besch\u00e4ftigte und Unternehmen, dass der Beitragssatz ab Januar 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent sinkt. Die Kabinettmitglieder haben sich befasst mit der Finanzlage der Rentenversicherung bis 2028 sowie der Lage der \u00e4lteren Besch\u00e4ftigten.<br \/>\nDer Beitragssatz f\u00fcr die Rentenversicherung wird f\u00fcr das Jahr 2015 auf 18,7 Prozent festgesetzt. Er sinkt damit von 18,9 Prozent in 2014 um 0,2 Prozentpunkte. Die Senkung ist m\u00f6glich, da die Nachhaltigkeitsr\u00fccklage der Rentenkasse nach den Sch\u00e4tzungen im kommenden Jahr zu hoch w\u00e4re. Sie liegt zum Jahresende gesch\u00e4tzt bei rund 33,5 Milliarden Euro. Das ist mehr als das 1,5-fache einer monatlichen Rentenzahlung.<\/p>\n<p>Bundessozialministerin Nahles verwies darauf, dass die Deutsche Rentenversicherung noch nie so viele R\u00fccklagen wie 2014 hatte. &#8222;Deshalb schaffen wir es, den Rentenbeitrag zu senken. Wir k\u00f6nnen in Aussicht stellen, dass die Renten in den n\u00e4chsten Jahren deutlich steigen.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Auch Beitragssatz bei Knappschaft sinkt<\/strong><br \/>\nWenn die Nachhaltigkeitsr\u00fccklage 1,5 Monatsausgaben auch im Folgejahr voraussichtlich \u00fcbersteigt, ist der Beitragssatz abzusenken. Und zwar so, dass am Ende des Folgejahres die R\u00fccklage nicht die 1,5 Monatsausgaben \u00fcberschreitet.<\/p>\n<p>In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitrag zum 1. Januar 2015 von 25,1 auf 24,8 Prozent.<\/p>\n<p><strong>Besch\u00e4ftigte und Unternehmen werden finanziell entlastet<\/strong><br \/>\nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch die 0,2 prozentige Absenkung 2015 um insgesamt rund eine Milliarde Euro entlastet. Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken ebenfalls um rund eine Milliarde Euro.<\/p>\n<p><strong>Die n\u00e4chsten 15 Jahre der Rentenfinanzen<\/strong><br \/>\nTurnusm\u00e4\u00dfig legt die Bundesregierung im November eines Jahres den gesetzlich geforderten Rentenversicherungsbericht vor. Er gibt Auskunft \u00fcber Einnahmen und Ausgaben, die Nachhaltigkeitsr\u00fccklage sowie den Beitragssatz in den kommenden 15 Kalenderjahren. Der Rentenversicherungsbericht fu\u00dft auf Modellrechnungen.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Jahresende 2014 wird eine Nachhaltigkeitsr\u00fccklage von 33,5 Milliarden Euro gesch\u00e4tzt. Dies entspricht 1,82 Monatsausgaben. Der Beitragssatz sinkt deshalb 2015 auf 18,7 Prozent ab. In der mittleren Variante bleibt er bis 2018 unver\u00e4ndert auf diesem Niveau. Anschlie\u00dfend steigt der Beitragssatz schrittweise wieder an: \u00fcber 19,5 Prozent im Jahr 2020 bis auf 21,4 Prozent im Jahr 2028.<\/p>\n<p><strong>Neben der Rente zus\u00e4tzlich vorsorgen<\/strong><br \/>\nNach den Modellrechnungen steigen die Renten bis zum Jahr 2028 um insgesamt rund 39 Prozent an. Das bedeutet, die Renten steigen j\u00e4hrlich um gut 2 Prozent. Das Sicherungsniveau (Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt) vor Steuern sinkt von 48 Prozent 2014 auf 47 Prozent im Jahr 2020 und weiter auf 44,4 Prozent im Jahr 2028. Beitragssatz als auch Sicherungsniveau bewegen sich damit gesetzlich vorgesehenen Rahmen.<\/p>\n<p>Im Rentenversicherungsbericht kommt die Bundesregierung zu dem Schluss: Die gesetzliche Rente bleibt die zentrale S\u00e4ule der Altersversorgung. Um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuf\u00fchren, ist es notwendig, zus\u00e4tzlich vorzusorgen. Daf\u00fcr gibt es vom Staat verschiedene F\u00f6rderungen (zum Beispiel Riesterrente, Wohn-Riester, betriebliche Altersvorsorge).<\/p>\n<p><strong>Bilanz zur Rente mit 67<\/strong><br \/>\nDie Bundesregierung ist verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht zur Lage der \u00e4lteren Besch\u00e4ftigten abzugeben. Diese Verpflichtung entstand im Zusammenhang mit der Einf\u00fchrung der Rente mit 67. Das Kabinett hat den zweiten Bericht verabschiedet. Der erste Bericht wurde 2010 vorgelegt. Die wichtigsten Ergebnisse:<\/p>\n<p>Die Erwerbst\u00e4tigenquote der Altersgruppe 55 bis 64 Jahre ist seit 2000 st\u00e4rker gestiegen als in allen anderen EU-L\u00e4ndern. Sie hat jetzt fast 50 Prozent erreicht. 2000 waren es 20 Prozent.<\/p>\n<p>Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Besch\u00e4ftigten 60- bis 64-J\u00e4hrigen ist seit 2000 um rund eine Million auf 1,6 Millionen gestiegen &#8211; davon alleine um 490.000 seit dem Jahr 2010.<\/p>\n<p><strong>\u00c4ltere Besch\u00e4ftigte sind zufrieden<\/strong><br \/>\n\u00c4ltere sind heute ges\u00fcnder und besser ausgebildet als fr\u00fcher. Sie nehmen h\u00e4ufiger an Weiterbildung teil. Sie sind zufriedener als Menschen in den mittleren Lebensjahren und sie sind sozial gut eingebunden.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung und die Sozialversicherungstr\u00e4ger unterst\u00fctzen die Betriebe:<\/p>\n<div class=\"clearBoth\"><\/div>\n<ul>\n<li>etwa die Krankenkassen bei der betrieblichen Gesundheitsf\u00f6rderung,<\/li>\n<li>die Rentenversicherung durch medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,<\/li>\n<li>die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit bei der Qualifizierungsberatung und dem Sonderprogramm &#8222;Weiterbildung Geringqualifizierter und besch\u00e4ftigter \u00c4lterer in Unternehmen&#8220; (WeGebAU).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Bundesarbeitsministerium f\u00f6rdert mit dem Programm &#8222;Perspektive 50plus&#8220; \u00e4ltere Langzeitarbeitslose, wenn sie in regul\u00e4re Besch\u00e4ftigung zur\u00fcckkehren.<\/p>\n<p>Anhebung des Rentenalters ist notwendig und vertretbar<br \/>\nZusammenfassend l\u00e4sst sich festhalten: Gegen\u00fcber dem ersten Bericht im Jahr 2010 sind noch mehr \u00e4ltere Besch\u00e4ftigte erwerbst\u00e4tig. Ihre Erfahrung und ihr Wissen sind gefragt. Die soziale Lage \u00e4lterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich weiter verbessert. Die Bundesregierung h\u00e4lt die im Jahr 2007 beschlossene schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze weiterhin f\u00fcr notwendig und f\u00fcr vertretbar.<\/p>\n<p>Im kommenden Jahr wird die Regelaltersgrenze auf 65 Jahre und vier Monate angehoben.<\/p>\n<p>Im Jahr 2007 hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, die Altersgrenze f\u00fcr die Regelaltersrente vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr anzuheben. So wird die Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung gest\u00e4rkt. Einem Fachkr\u00e4ftemangel wird damit entgegengewirkt. Damit Betriebe und die Besch\u00e4ftigten ausreichend Zeit haben, sich dem anzupassen, wurde die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben: Seit Anfang 2012 steigt sie zun\u00e4chst um einen Monat pro Jahr, ab dem Jahr 2024 um zwei Monate. Erst im Jahr 2029 (Geburtsjahrgang 1964) gilt die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0Bundesregierung, Pressemitteilung vom 19.11.2014<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Drei Beschl\u00fcsse rund um die Rente hat das Kabinett gefasst. Unmittelbar wahrnehmen werden Besch\u00e4ftigte und Unternehmen, dass der Beitragssatz ab Januar 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent sinkt. Die Kabinettmitglieder haben sich befasst mit der Finanzlage der Rentenversicherung bis 2028 sowie der Lage der \u00e4lteren Besch\u00e4ftigten. 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