{"id":42377,"date":"2014-12-02T17:53:51","date_gmt":"2014-12-02T15:53:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42377"},"modified":"2014-12-02T17:53:51","modified_gmt":"2014-12-02T15:53:51","slug":"das-aendert-sich-fuer-lebensversicherungskunden-2015","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/das-aendert-sich-fuer-lebensversicherungskunden-2015\/","title":{"rendered":"Das \u00e4ndert sich f\u00fcr Lebensversicherungskunden 2015"},"content":{"rendered":"<p>Zum Jahreswechsel bringt der Gesetzgeber im Bereich Altersvorsorge wichtige \u00c4nderungen auf den Weg. Insbesondere Regelungen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) greifen ab Januar 2015. So wird unter anderem der H\u00f6chstrechnungszins f\u00fcr Lebensversicherungen sinken. Die wichtigsten Neuerungen im \u00dcberblick und was sie f\u00fcr Verbraucher bedeuten.<br \/>\n<strong>Niedrigerer Garantiezins<\/strong><br \/>\nAb Januar 2015 gilt in der Lebensversicherung ein niedrigerer H\u00f6chstrechnungszins: Er sinkt von bislang 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent. Der H\u00f6chstrechnungszins wird umgangssprachlich oft Garantiezins genannt. Er gilt bei klassischen Lebensversicherungsprodukten wie Kapitallebens- oder Rentenversicherungen. Es handelt sich um den Zinssatz, den Versicherungsunternehmen ihren Kunden maximal auf den Sparanteil im Beitrag zusagen d\u00fcrfen. Der neue Zinssatz gilt f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, die ab dem 1. Januar 2015 abgeschlossen werden. F\u00fcr Bestandskunden \u00e4ndert sich nichts. F\u00fcr sie gelten weiterhin die garantierten Leistungen ihres bestehenden Vertrages.<\/p>\n<p>F\u00fcr Neuvertr\u00e4ge f\u00e4llt die garantierte Leistung k\u00fcnftig zwar niedriger aus. Allerdings ist der H\u00f6chstrechnungszins nur eine Komponente der Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung: Hinzu kommen laufende \u00dcbersch\u00fcsse (z. B. Direktgutschrift und laufende Zinsgutschrift) sowie Schluss\u00fcbersch\u00fcsse.<\/p>\n<p><strong>H\u00f6here Beteiligung an Risiko\u00fcbersch\u00fcssen<\/strong><br \/>\nAuch die im LVRG vorgeschriebene h\u00f6here Mindestbeteiligung der Versicherten an den sog. Risiko\u00fcbersch\u00fcssen wirkt sich ab dem neuen Jahr aus. Sie steigt von bisher 75 auf 90 Prozent. Dies gilt sowohl f\u00fcr Bestands- als auch f\u00fcr Neukunden. Die Risiko\u00fcbersch\u00fcsse z\u00e4hlen neben den Kosten\u00fcbersch\u00fcssen und den Kapitalertr\u00e4gen zu den drei Quellen der \u00dcberschussbeteiligung. Sie entstehen, wenn weniger Risiken eingetreten sind als urspr\u00fcnglich kalkuliert wurden.<\/p>\n<p><strong>Einf\u00fchrung einer Rendite-Kennziffer<\/strong><br \/>\nLebensversicherungsvertr\u00e4ge m\u00fcssen ab 1. Januar 2015 eine Kennzahl zur effektiven Kostenbelastung enthalten. F\u00fcr Riester-Vertr\u00e4ge ist eine \u00e4hnliche Regelung bereits eingef\u00fchrt, aber noch nicht in Kraft getreten.<\/p>\n<p><strong>Wie sich Effektivkosten auf die Rendite auswirken<\/strong><br \/>\nDie Effektivkosten (&#8222;Reduction in Yield&#8220;) geben an, wie sich die Kosten auf die Rendite einer Police auswirken. Die Kennziffer bezieht alle einkalkulierten Kosten ein, also neben den laufenden auch die Abschluss- und Vertriebskosten sowie bei fondsgebundenen Produkten die Fondskosten. Zudem ber\u00fccksichtigt das Verfahren den Zeitpunkt, zu dem Kosten anfallen: Je fr\u00fcher Kosten entstehen, umso st\u00e4rker wirken sie sich auf die Gesamtkostenquote aus. Durch die Umrechnung s\u00e4mtlicher Kostenarten in die Effektivkosten werden die Kosten unterschiedlicher Vertr\u00e4ge direkt vergleichbar.<\/p>\n<p>Zur Verdeutlichung das Beispiel eines Riester-Rentenvertrages, in den ein Sparer 30 Jahre lang insgesamt 30.000 Euro einzahlt. Die Abschlusskosten belaufen sich auf 2,5 Prozent der Beitragssumme, die laufenden Kosten auf 12 Prozent der Beitragssumme.<\/p>\n<div class=\"clearBoth\"><\/div>\n<ul>\n<li>Beitragssumme 30.000 Euro<\/li>\n<li>Gesamtverzinsung (Rendite vor Kosten): 4,3 Prozent<\/li>\n<li>Effektivkosten: 0,99 Prozent.<\/li>\n<li>Rendite nach Kosten: 3,31 Prozent<\/li>\n<li>Ablaufleistung 51.692 Euro<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Effektivkostenquote wird f\u00fcr das konkrete Angebot ausgewiesen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Vertrag wie vereinbart &#8222;durchgehalten&#8220; wird. Wie hoch die effektive Kostenbelastung im Falle einer Vertragsk\u00fcndigung ausfallen w\u00fcrde, l\u00e4sst sich aus der Effektivkostenquote also nicht ablesen.<\/p>\n<p><strong>Absenkung des H\u00f6chstzillmersatzes<\/strong><br \/>\nEbenfalls ab dem 1. Januar 2015 sinkt der H\u00f6chstzillmersatz bei Lebensversicherungen von 40 auf 25 Promille. Das bedeutet, dass die Unternehmen in den ersten f\u00fcnf Jahren der Vertragslaufzeit die Abschlusskosten nur in H\u00f6he von bis zu 25 Promille der Beitragssumme eines Lebensversicherungsvertrages bilanziell anrechnen k\u00f6nnen. Dadurch entstehen bei Vertr\u00e4gen, die vorzeitig wieder gek\u00fcndigt werden, h\u00f6here R\u00fcckkaufswerte. Gleichzeitig erh\u00f6ht die Bundesregierung damit den Druck auf die Abschlusskosten.<\/p>\n<p><strong>Basis-Rente: Sonderausgabenabzug steigt um zwei Prozentpunkte<\/strong><br \/>\nAufwendungen zu einer Basis-Rente k\u00f6nnen zusammen mit den Beitr\u00e4gen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Im Jahr 2025 wird der Maximalbetrag von 20.000 Euro f\u00fcr Singles und 40.000 Euro f\u00fcr gemeinsam veranlagende Verheiratete ansetzbar sein (Betr\u00e4ge nach aktuell g\u00fcltiger Gesetzeslage). Bis dahin gibt es eine \u00dcbergangsregelung, wonach der Sonderausgabenabzug j\u00e4hrlich um 2 Prozentpunkte steigt. 2015 k\u00f6nnen bereits 80 Prozent der Altersvorsorgebeitr\u00e4ge zur Basis-Rente und zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Das sind &#8211; bei einer Basis von 20.000 Euro &#8211; maximal 16.000 Euro (32.000 f\u00fcr Verheiratete).<\/p>\n<p><strong>Gut zu wissen<\/strong><br \/>\nDas Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) hei\u00dft offiziell &#8222;Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen f\u00fcr Lebensversicherte&#8220;. Es ist bereits am 6. August 2014 mit Ver\u00f6ffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1330) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll die Leistungsf\u00e4higkeit der Lebensversicherungen in Deutschland gesichert und damit die Verbraucher gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft, mit dem LVRG sollen die Lebensversicherer f\u00fcr eine lang andauernde Niedrigzinsphase ger\u00fcstet werden. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Beteiligung ausscheidender Kunden an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere. Die Unternehmen d\u00fcrfen diese dann nur noch zur H\u00e4lfte an ausscheidende Kunden auszahlen, wenn die zugesagten Leistungen aller Versicherten gesichert sind. Damit werden die vorhandenen Mittel gerechter zwischen ausscheidenden und verbleibenden Kunden verteilt. Die \u00c4nderung trat sofort in Kraft.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0GDV, Pressemitteilung vom 01.12.2014<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Jahreswechsel bringt der Gesetzgeber im Bereich Altersvorsorge wichtige \u00c4nderungen auf den Weg. Insbesondere Regelungen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) greifen ab Januar 2015. So wird unter anderem der H\u00f6chstrechnungszins f\u00fcr Lebensversicherungen sinken. Die wichtigsten Neuerungen im \u00dcberblick und was sie f\u00fcr Verbraucher bedeuten. Niedrigerer Garantiezins Ab Januar 2015 gilt in der Lebensversicherung ein niedrigerer H\u00f6chstrechnungszins: Er &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/das-aendert-sich-fuer-lebensversicherungskunden-2015\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Das \u00e4ndert sich f\u00fcr Lebensversicherungskunden 2015<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-42377","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42377","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=42377"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42377\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=42377"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=42377"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=42377"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}