{"id":42401,"date":"2014-12-04T20:12:46","date_gmt":"2014-12-04T18:12:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42401"},"modified":"2020-09-15T11:35:02","modified_gmt":"2020-09-15T09:35:02","slug":"steuerrechtsaenderungen-verabschiedet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerrechtsaenderungen-verabschiedet\/","title":{"rendered":"Steuerrechts\u00e4nderungen verabschiedet"},"content":{"rendered":"<p>Der Finanzausschuss hat am 03.12.2014 den Weg f\u00fcr eine Reihe wichtiger Steuer\u00e4nderungen freigemacht. Sie betreffen Regelungen zur Berufsausbildung, zur steuerlichen Behandlung von Betriebsfeiern und zur privaten Altersvorsorge. Der Ausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur \u00c4nderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18\/3017,18\/3158) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD zu. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen enthielten sich. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen 15 \u00c4nderungsantr\u00e4ge eingebracht, denen der Ausschuss zustimmte.<br \/>\nNeben Regelungen f\u00fcr den EU-Zollkodex ist in dem Gesetz auch die Einf\u00fchrung einer Steuerbefreiungsvorschrift f\u00fcr den INVEST-Zuschuss f\u00fcr Wagniskapital vorgesehen. Im Bereich des Einkommensteuerrechts soll es steuerliche Erleichterungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben. F\u00fcr zus\u00e4tzliche, au\u00dfergew\u00f6hnliche Betreuungsleistungen soll ein Freibetrag von 600 Euro im Jahr eingef\u00fchrt werden. Dabei geht es um Betreuungskosten, &#8222;die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gr\u00fcnden entstehen&#8220;. Erstmals sollen damit auch Betreuungskosten &#8222;in eng umgrenzten Rahmen steuerlich beg\u00fcnstigt (werden), wenn sie im Privathaushalt des Arbeitnehmers anfallen&#8220;.<\/p>\n<p>Neu definiert wurde der Begriff der ersten Berufsausbildung. Bisher sind Ausbildungskosten des Steuerpflichtigen bis zum Abschluss der Erstausbildung bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Mit der Neuregelung wird vorgeschrieben, dass die Erstausbildung f\u00fcr eine gewisse Dauer angelegt sein muss und die zur Aus\u00fcbung einer qualifizierten beruflichen T\u00e4tigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und F\u00e4higkeiten zu vermitteln hat. Die Mindestdauer der ersten Berufsausbildung wurde vom Ausschuss per \u00c4nderungsantrag von 18 auf zw\u00f6lf Monate reduziert.<\/p>\n<p>Das Abzugsvolumen f\u00fcr Beitr\u00e4ge zugunsten einer Basisversorgung im Alter (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk oder private Basisrente) sollte urspr\u00fcnglich von 20.000 auf 24.000 Euro angehoben werden. Der Finanzausschuss \u00e4nderte dies ab und koppelte die F\u00f6rderh\u00f6chstgrenze an den H\u00f6chstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (22.172 Euro). Bei Betriebsveranstaltungen sollen Zuwendungen des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn darstellen, wenn ihr Wert 110 Euro nicht \u00fcbersteigt. Aus der urspr\u00fcnglichen Freigrenze wurde jedoch per \u00c4nderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein Freibetrag, was f\u00fcr die Betroffenen eine Verbesserung bedeutet.<\/p>\n<p>Die CDU\/CSU-Fraktion hob besonders die \u00c4nderungen bei der Anerkennung der Berufsausbildung und bei den Regelungen f\u00fcr Betriebsfeiern hervor. Zur Beratung der vielen Vorschl\u00e4ge des Bundesrates habe die Zeit gefehlt. Die Anliegen der L\u00e4nder w\u00fcrden aber z\u00fcgig wieder auf die Agenda kommen, etwa Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung unerw\u00fcnschter Steuergestaltungen. Der Sprecher k\u00fcndigte eine \u201esehr zeitnahe\u201c Beratung im n\u00e4chsten Jahr an. Die SPD-Fraktion nannte die \u00c4nderungen beim INVEST-Zuschuss eine wichtige Weichenstellung. Durch die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag sei bei der steuerlichen Behandlung von Betriebsfeiern eine f\u00fcr die Arbeitnehmer gute L\u00f6sung gefunden worden. Das gelte auch f\u00fcr die \u00c4nderungen im Bereich Erstausbildung.<\/p>\n<p>Die Fraktion die Linke nannte die Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf grunds\u00e4tzlich richtig, aber es handele sich nur um \u201eSt\u00fcckwerk\u201c. W\u00e4hrend die Regelung f\u00fcr Betriebsfeiern auf Zustimmung stie\u00df, kritisierte die Fraktion die Anhebung der Abzugsbetr\u00e4ge f\u00fcr eine Basisversorgung im Alter als Steuerentlastung f\u00fcr Besserverdienende. Diese Ansicht vertrat auch die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen.<\/p>\n<p>Beide Oppositionsfraktionen kritisierten, dass das s\u00e4chliche Existenzminium f\u00fcr Kinder in diesem Jahr nicht erh\u00f6ht worden sei, obwohl dies verfassungsrechtlich geboten sei. Dass der Betrag um 72 Euro zu niedrig sei, bezeichnete die Linksfraktion als verfassungswidrigen Zustand. B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen erkl\u00e4rten, das Zollkodex-Gesetz w\u00e4re die letzte Gelegenheit gewesen, das Existenzminimum noch in diesem Jahr anzuheben. Dass die Koalition das nicht getan habe, sei ein \u201eSkandal\u201c.<\/p>\n<p>Quelle:\u00a0Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.12.2014,\u00a0hib-Nr. 626\/2014<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Finanzausschuss hat am 03.12.2014 den Weg f\u00fcr eine Reihe wichtiger Steuer\u00e4nderungen freigemacht. Sie betreffen Regelungen zur Berufsausbildung, zur steuerlichen Behandlung von Betriebsfeiern und zur privaten Altersvorsorge. 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