{"id":42430,"date":"2014-12-05T13:38:15","date_gmt":"2014-12-05T11:38:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42430"},"modified":"2014-12-05T13:38:15","modified_gmt":"2014-12-05T11:38:15","slug":"private-pkw-nutzung-des-geschaeftsfuehrers-tauschaehnlicher-umsatz-oder-unentgeltliche-wertabgabe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/private-pkw-nutzung-des-geschaeftsfuehrers-tauschaehnlicher-umsatz-oder-unentgeltliche-wertabgabe\/","title":{"rendered":"Private Pkw-Nutzung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers: Tausch\u00e4hnlicher Umsatz oder unentgeltliche Wertabgabe?"},"content":{"rendered":"<p><b>Private Pkw-Nutzung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers: Tausch\u00e4hnlicher Umsatz oder unentgeltliche Wertabgabe?<\/b><\/p>\n<p><b>Die Umsatzbesteuerung der Pkw-\u00dcberlassung an einen Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer kann anhand der ertragsteuerrechtlichen Werte gesch\u00e4tzt werden.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><br \/>\nDie A-GmbH hatte ihrem zu 90 % beteiligten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer G arbeitsvertraglich den Anspruch auf ein Firmenfahrzeug einger\u00e4umt. Die \u00dcberlassung umfasste auch private Fahrten. Dementsprechend wurden G in den Streitjahren 2004 bis 2006 nacheinander 2 Pkw zur Verf\u00fcgung gestellt, f\u00fcr die kein Fahrtenbuch gef\u00fchrt wurde. Der geldwerte Vorteil wurde monatlich als Lohnaufwand gebucht. Allerdings wurde die Nutzung f\u00fcr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte (sog. 0,03 %-Regelung) nicht ber\u00fccksichtigt<\/p>\n<p>Bei der Festsetzung der Umsatzsteuer erh\u00f6hte das Finanzamt die Ums\u00e4tze der GmbH in H\u00f6he des Zuschlags nach der 0,03 %-Regelung (monatlich 0,03 % des Listenpreises). Den Einwand, G habe den Pkw nur sporadisch \u2013 weniger als einmal w\u00f6chentlich \u2013 f\u00fcr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte genutzt, wies das Finanzamt und ihm folgend das Finanzgericht zur\u00fcck.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><br \/>\n\u00dcberl\u00e4sst der Arbeitgeber einem Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einen Pkw zur privaten Nutzung, kann dies als Entgelt f\u00fcr die Arbeitsleistung zu versteuern sein. Es handelt sich dann um einen tausch\u00e4hnlichen Umsatz, bei dem ein Teil der Arbeitsleistung Entgelt f\u00fcr die sonstige Leistung (Nutzungs\u00fcberlassung) ist. Es kann aber auch der Fall einer der Besteuerung unterliegenden unentgeltlichen Wertabgabe vorliegen. Das ist bei der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands, der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch den Unternehmer f\u00fcr Zwecke, die au\u00dferhalb des Unternehmens liegen, oder f\u00fcr den privaten Bedarf des Personals gegeben. Die unternehmensfremde Verwendung wird einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt.<\/p>\n<p>Bei einer entgeltlichen \u00dcberlassung (tausch\u00e4hnlicher Umsatz) kann der Wert des Umsatzes anhand der Kosten\/Ausgaben f\u00fcr die Pkw-\u00dcberlassung gesch\u00e4tzt werden. Im Fall einer unentgeltlichen Wertabgabe sind als Bemessungsgrundlage die Kosten\/Ausgaben, soweit sie zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben, anzusetzen. Auch hier ist eine Sch\u00e4tzung m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass in beiden F\u00e4llen die Bemessungsgrundlage entsprechend der lohnsteuerrechtlichen bzw. ertragsteuerrechtlichen Werte gesch\u00e4tzt werden kann, die vom Bundesfinanzministerium festgelegt wurden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Private Pkw-Nutzung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers: Tausch\u00e4hnlicher Umsatz oder unentgeltliche Wertabgabe? 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