{"id":42492,"date":"2014-12-11T11:55:17","date_gmt":"2014-12-11T09:55:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42492"},"modified":"2014-12-11T11:55:17","modified_gmt":"2014-12-11T09:55:17","slug":"vermieter-darf-kamera-attrappen-anbringen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vermieter-darf-kamera-attrappen-anbringen\/","title":{"rendered":"Vermieter darf Kamera-Attrappen anbringen"},"content":{"rendered":"<p><b>Vermieter darf Kamera-Attrappen anbringen<\/b><\/p>\n<p><b>Das Anbringen von Kamera-Attrappen im Hauseingangsbereich verst\u00f6\u00dft nicht gegen das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht der Mieter, wenn diese wissen, dass es sich nicht um funktionsf\u00e4hige Kameras handelt.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><br \/>\nDer Mieter einer Wohnung verlangt, dem Vermieter per einstweiliger Verf\u00fcgung den Betrieb einer \u00dcberwachungsanlage im Eingangsbereich des Hauses zu untersagen.<\/p>\n<p>Der Vermieter hatte im Eingangsbereich Ger\u00e4te anbringen lassen, die wie Videokameras aussehen, bei denen es sich allerdings um Attrappen handelte, um Vandalismus in diesem Bereich zu verhindern. Er informierte den Mieter, dass es sich bei den im Hausflur installierten Ger\u00e4ten um Attrappen handelt. Dennoch beantragte und bekam der Mieter eine einstweilige Verf\u00fcgung, die dem Vermieter untersagte, im Hauseingangsbereich eine \u00dcberwachungsanlage zu betreiben. Hiergegen hat der Vermieter Widerspruch eingelegt.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><br \/>\nDas Gericht hebt die einstweilige Verf\u00fcgung auf. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Anbringung von Videokameras im Eingangsbereich unterl\u00e4sst. Eine Verletzung des Allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts des Mieters liegt nicht vor, weil es sich bei den installierten Ger\u00e4ten nur um Attrappen handelt.<\/p>\n<p>Ein Unterlassungsanspruch ergibt sich auch nicht daraus, dass bereits die Attrappen einen \u00dcberwachungsdruck entstehen lassen. Es kommt nicht darauf an, ob Besucher des Hauses oder andere Mieter die Ger\u00e4te f\u00fcr tats\u00e4chlich funktionierende Videokameras halten. Entscheidend ist, dass der klagende Mieter wei\u00df, dass er von den Ger\u00e4ten keine \u00dcberwachung zu bef\u00fcrchten hat.<\/p>\n<p>Auch die Bef\u00fcrchtung, der Vermieter k\u00f6nnte die Attrappen eines Tages gegen echte Kameras tauschen, ist kein Eingriff in das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass der Vermieter einen solchen Austausch beabsichtigt. Selbst wenn man insoweit von einem Unterlassungsanspruch ausginge, k\u00f6nnte eine einstweilige Verf\u00fcgung mangels Eilbed\u00fcrftigkeit nicht ergehen. Einen solchen vorbeugenden Unterlassungsanspruch m\u00fcsste der Mieter in einem ordentlichen Verfahren geltend machen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vermieter darf Kamera-Attrappen anbringen Das Anbringen von Kamera-Attrappen im Hauseingangsbereich verst\u00f6\u00dft nicht gegen das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht der Mieter, wenn diese wissen, dass es sich nicht um funktionsf\u00e4hige Kameras handelt. Hintergrund Der Mieter einer Wohnung verlangt, dem Vermieter per einstweiliger Verf\u00fcgung den Betrieb einer \u00dcberwachungsanlage im Eingangsbereich des Hauses zu untersagen. Der Vermieter hatte im Eingangsbereich &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vermieter-darf-kamera-attrappen-anbringen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Vermieter darf Kamera-Attrappen anbringen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3763],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42492"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=42492"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42492\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=42492"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=42492"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=42492"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}