{"id":42506,"date":"2014-12-11T18:11:05","date_gmt":"2014-12-11T16:11:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42506"},"modified":"2020-09-15T10:50:17","modified_gmt":"2020-09-15T08:50:17","slug":"endspurt-fuer-die-offenlegung-der-jahresabschluesse-2013","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/endspurt-fuer-die-offenlegung-der-jahresabschluesse-2013\/","title":{"rendered":"Endspurt f\u00fcr die Offenlegung der Jahresabschl\u00fcsse 2013"},"content":{"rendered":"<p class=\"isFirstInSlot\">Bei vielen Unternehmen l\u00e4uft die Frist zur Offenlegung der Jahresabschl\u00fcsse f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2013 zum Jahresende ab. Darauf weist der Pr\u00e4sident des Bundesamts f\u00fcr Justiz, Heinz-Josef Friehe, hin. Offenlegungspflichtige Unternehmen haben nur noch bis zum Jahresende Zeit, ihren Jahresabschluss in elektronischer Form beim Bundesanzeiger einzureichen, bei Kleinstunternehmen reicht die blo\u00dfe Hinterlegung der Bilanz.<\/p>\n<p class=\"picture rechts\"><span class=\"wrapper\"><\/span><br \/>\n<span class=\"caption\">Heinz-Josef Friehe, Pr\u00e4sident des Bundesamts f\u00fcr Justiz<\/span><\/p>\n<p>Eine weiterhin betr\u00e4chtliche Zahl von Unternehmen kommt der gesetzlichen Pflicht, ihren Jahresabschluss offenzulegen, nicht oder erst versp\u00e4tet nach. So musste das Bundesamt f\u00fcr Justiz im laufenden Jahr 2014 etwa 160.000 Ordnungsgeldverfahren gegen Unternehmen einleiten, die den Jahresabschluss 2012 nicht wie vorgeschrieben zum Jahresende 2013 offengelegt hatten. Als wesentliche Ursache vermutet Friehe schlicht Unachtsamkeit: &#8222;Knapp 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland schaffen es rechtzeitig, den Jahresabschluss zu erstellen und auch offenzulegen. Von begr\u00fcndeten Ausnahmen abgesehen, k\u00f6nnten die restlichen Unternehmen es eigentlich ebenfalls schaffen. Es muss nicht sein, dass erst das geb\u00fchrenpflichtige Anschreiben des Bundesamts f\u00fcr Justiz, verbunden mit der Androhung des gesetzlich vorgesehenen Ordnungsgeldes, an die gesetzliche Pflicht erinnert.&#8220;<\/p>\n<p>Besonders Kleinstunternehmen hatten in der Vergangenheit Schwierigkeiten mit der Offenlegung. Daher hat der Gesetzgeber ihnen 2013 zahlreiche Erleichterungen einger\u00e4umt: W\u00e4hrend ein Unternehmen beispielsweise neben der Bilanz zumindest auch einen Anhang offenlegen muss und dieser Jahresabschluss im Bundesanzeiger f\u00fcr jedermann einsehbar elektronisch ver\u00f6ffentlicht wird, k\u00f6nnen Kleinstunternehmen sich darauf beschr\u00e4nken, dem Bundesanzeiger lediglich ihre Bilanz elektronisch zu \u00fcbermitteln, wo sie &#8211; falls vom Unternehmen gew\u00fcnscht &#8211; auch nicht ver\u00f6ffentlicht, sondern nur f\u00fcr etwaige Anfragen hinterlegt werden muss. Rund 40 Prozent der einreichenden Kleinstunternehmen w\u00e4hlen bereits diese neue, ab dem Gesch\u00e4ftsjahr 2012 eingef\u00fchrte M\u00f6glichkeit. Als Kleinstunternehmen gelten insoweit diejenigen Kapitalgesellschaften, die zwei der drei folgenden Schwellenwerte \u00fcber zwei Jahre hinweg nicht \u00fcberschreiten: 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Umsatzerl\u00f6se, 10 Arbeitnehmer.<\/p>\n<p>Gerade wegen dieser Erleichterungen h\u00e4lt Friehe ein Ordnungsgeld f\u00fcr vermeidbar.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Nach dem Handelsgesetzbuch sind basierend auf <abbr title=\"Europ\u00e4ische Union\">EU<\/abbr>-Richtlinien insbesondere Kapitalgesellschaften (GmbHs, Aktiengesellschaften <abbr title=\"unter anderem\">u. a.<\/abbr>) sowie Personenhandelsgesellschaften, die keine nat\u00fcrliche Person in pers\u00f6nlicher, unbeschr\u00e4nkter Haftung haben (<abbr title=\"zum Beispiel\">z. B.<\/abbr> <abbr title=\"Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung\">GmbH<\/abbr> &amp; Co. <abbr title=\"Kammergericht; Kommanditgesellschaft\">KG<\/abbr>) offenlegungspflichtig. Wenn ihr Gesch\u00e4ftsjahr, wie es h\u00e4ufig der Fall sein wird, zum 31. Dezember endet, m\u00fcssen sie ihre Jahresabschlussunterlagen bis sp\u00e4testens Ende 2014 elektronisch beim Bundesanzeiger einreichen. Die Offenlegungspflicht ist gewisserma\u00dfen die Kehrseite der Haftungsbeschr\u00e4nkung f\u00fcr Gesellschafter dieser Rechtsformen. Die offengelegten Rechnungslegungsunterlagen helfen Marktteilnehmern, Risiken in der Zusammenarbeit mit Vertragspartnern besser einzusch\u00e4tzen. So kann jedes offenlegungspflichtige Unternehmen auch die von anderen Unternehmen offengelegten Rechnungslegungsunterlagen einsehen und f\u00fcr sich auswerten.<\/p>\n<p>Seit 2008 nimmt das Bundesamt f\u00fcr Justiz in Bonn die Aufgabe wahr, Ordnungsgeldverfahren gegen jene Unternehmen durchzuf\u00fchren, die ihre Plicht zur Offenlegung nicht oder nicht rechtzeitig erf\u00fcllen. Dadurch hat sich die Offenlegungskultur in Deutschland mittlerweile deutlich verbessert. Kamen fr\u00fcher nur rund 10 Prozent der offenlegungspflichtigen Unternehmen ihrer Verpflichtung nach, legen heute \u00fcber 90 Prozent der mehr als 1,1 Mio. betroffenen Unternehmen ihre Jahresabschl\u00fcsse offen. Gleichwohl muss das Bundesamt f\u00fcr Justiz auch weiterhin gegen viele Unternehmen Ordnungsgeldverfahren einleiten.<\/p>\n<p>Ein gro\u00dfer Teil der s\u00e4umigen Unternehmen holt die Offenlegung nach Aufforderung durch das Bundesamt f\u00fcr Justiz binnen der gesetzten sechsw\u00f6chigen Frist nach. Bereits durch die Aufforderung fallen allerdings Verfahrensgeb\u00fchren an. Diese k\u00f6nnen die Unternehmen vermeiden, indem sie die erforderliche Offenlegung rechtzeitig vornehmen. Die gesetzliche Frist ist so gestaltet, dass der Jahresabschluss sp\u00e4testens vor Ablauf des zw\u00f6lften Monats nach Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahrs offengelegt werden muss. In dem h\u00e4ufigen Fall, dass das Gesch\u00e4ftsjahr sich mit dem Kalenderjahr deckt, muss daher jeweils bis zum Jahresende der Abschluss des Vorjahres offengelegt werden. F\u00fcr kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt allerdings eine erheblich k\u00fcrzere Offenlegungsfrist von nur vier Monaten.<\/p>\n<p><strong>Das Verfahren beim Bundesamt f\u00fcr Justiz<\/strong><\/p>\n<p>Vers\u00e4umt ein offenlegungspflichtiges Unternehmen die Frist oder legt es unvollst\u00e4ndig offen, leitet das Bundesamt f\u00fcr Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein.<\/p>\n<p>Dieses beginnt mit der Aufforderung, innerhalb von sechs Wochen den gesetzlichen Offenlegungspflichten nachzukommen oder das Unterlassen mittels Einspruchs zu rechtfertigen. Die Aufforderung ist verbunden mit der Androhung eines Ordnungsgeldes, das mindestens 2.500 Euro betr\u00e4gt und bis zu 25.000 Euro erreichen kann. Kommt das Unternehmen der Aufforderung nicht nach, ist das Ordnungsgeld festzusetzen. Bei lediglich versp\u00e4teter Offenlegung noch vor Festsetzung des Ordnungsgeldes wird das Ordnungsgeld herabgesetzt, f\u00fcr Kleinstunternehmen auf 500 Euro. Ordnungsgeldandrohungen und -festsetzungen werden so lange wiederholt, bis das Unternehmen seine Pflicht erf\u00fcllt hat. Der angedrohte und festgesetzte Betrag wird dabei schrittweise erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>War ein Unternehmen unverschuldet gehindert, in der Sechswochenfrist Einspruch einzulegen oder die Offenlegung nachzuholen, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gew\u00e4hrt werden. Das Unternehmen muss nach Wegfall des Hindernisses innerhalb von zwei Wochen die Wiedereinsetzung schriftlich beim Bundesamt f\u00fcr Justiz beantragen und innerhalb von sechs Wochen die vers\u00e4umte Handlung (Offenlegung oder Einspruchseinlegung) nachholen. H\u00e4ufige Einwendungen beziehen sich auf praktische Schwierigkeiten und Krankheiten. Die Unternehmen sind aber grunds\u00e4tzlich verpflichtet, auch f\u00fcr Verhinderungsf\u00e4lle eine reibungslose Fortf\u00fchrung der Gesch\u00e4fte und insbesondere die Erf\u00fcllung gesetzlicher Pflichten sicherzustellen. Daher kann nicht jede Erkrankung eines Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers als Entschuldigung der Kapitalgesellschaft anerkannt werden.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zum Ordnungsgeldverfahren finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts f\u00fcr Justiz.\u00a0Quelle: PM BMJ 27.10.2014<\/p>\n<p>Siehe auch\u00a0<a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Abgrenzungsmerkmale.html\">https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Abgrenzungsmerkmale.html<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei vielen Unternehmen l\u00e4uft die Frist zur Offenlegung der Jahresabschl\u00fcsse f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2013 zum Jahresende ab. Darauf weist der Pr\u00e4sident des Bundesamts f\u00fcr Justiz, Heinz-Josef Friehe, hin. 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