{"id":42536,"date":"2014-12-12T19:08:29","date_gmt":"2014-12-12T17:08:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42536"},"modified":"2020-09-15T10:46:42","modified_gmt":"2020-09-15T08:46:42","slug":"olg-stuttgart-spricht-versicherungsvertretern-grundrechte-ab-ausserordentlicher-pressetermin-zum-spektakulaeren-fall-walter-e","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/olg-stuttgart-spricht-versicherungsvertretern-grundrechte-ab-ausserordentlicher-pressetermin-zum-spektakulaeren-fall-walter-e\/","title":{"rendered":"OLG Stuttgart spricht Versicherungsvertretern Grundrechte ab \/ Au\u00dferordentlicher Pressetermin zum spektakul\u00e4ren Fall Walter E."},"content":{"rendered":"<h2 class=\"news\">Der von den proConcept-Anw\u00e4lten betreute Fall Walter E. gegen die Allianz sorgt seit dem letzten Jahr f\u00fcr viel Aufsehen in der Lebensversicherungsbranche. Der Grund: Der ehemalige Allianz-Kunde hatte die R\u00fcckabwicklung seines Lebensversicherungsvertrages und die damit verbundene R\u00fcckzahlung s\u00e4mtlicher einbezahlter Pr\u00e4mien nebst Zinsen gefordert und sich, unterst\u00fctzt von proConcept, erfolgreich bis vor den Europ\u00e4ischen Gerichtshof geklagt.<\/h2>\n<p><b><br \/>\nR\u00fcckabwicklungsforderung aufgrund fehlerhafter Belehrung<\/b><\/p>\n<p>Der ehemalige Versicherungskunde hatte w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit rund 51.000 \u20ac Pr\u00e4mien einbezahlt. Als er sich entschloss, seinen Vertrag vorzeitig zu beenden, erstattete ihm die Assekuranz die Beitr\u00e4ge zur\u00fcck, jedoch ohne Zinsen &#8211; nach gut 9\u00a0 Jahren Laufzeit geschlagene 21.383 \u20ac. Infolgedessen f\u00fchlte er sich betrogen und erkl\u00e4rte, unterst\u00fctzt von den proConcept-Anw\u00e4lten, den Widerspruch. Die proConcept-Anw\u00e4lte brachten den Fall bis vor den Bundesgerichtshof, welcher der Argumentation der Anw\u00e4lte Recht gab und den Europ\u00e4ischen Gerichtshof um Entscheidung der europarechtlichen Frage bat, ob Walter E. denn nach 9 Jahren noch vom Vertragsabschluss zur\u00fccktreten k\u00f6nne. Die Luxemburger Richter teilten die Auffassung des Kunden, dass dieser aufgrund geltender europ\u00e4ischer Verbraucherschutzrichtlinien seinem Vertrag auch nach Jahren noch widersprechen kann.<\/p>\n<p>Am 7. Mai entschied der Bundesgerichtshof, in Anlehnung an die Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes, dass Walter E. seine eingezahlten Beitr\u00e4ge zur\u00fcckerh\u00e4lt und ihm die von der Versicherung gezogenen Nutzungen ebenfalls zustehen und von der Versicherung auszukehren seien. Zur Aufkl\u00e4rung der Frage, welche Nutzungen von der Versicherung erzielt wurden und ob sich der Kl\u00e4ger eventuell Aufwendungen anrechnen lassen muss, und wenn ja, in welcher H\u00f6he, verwies der Bundesgerichtshof den Fall an das Oberlandesgericht Stuttgart zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Vor wenigen Tagen nun verk\u00fcndeten die Stuttgarter Richter ihre Entscheidung und setzten dabei eine grundrechtsverletzende und der g\u00e4ngigen h\u00f6chstrichterlichen Rechtssprechung in h\u00f6chstem Ma\u00dfe zuwiderlaufende Urteilsbegr\u00fcndung unangreifbar in die Welt.<\/p>\n<p><b>Verbraucherschutzrechte gelten auch f\u00fcr Vermittler<\/b><\/p>\n<p>So wiesen die Stuttgarter Richter die geltend gemachten Anspr\u00fcche mit der Begr\u00fcndung ab, dass die Verbraucherschutzvorschriften des Versicherungsrechtes nicht f\u00fcr Versicherungsvertreter gelten w\u00fcrden \u2013 trotzdem\u00a0 Bundesgerichtshof und Europ\u00e4ischer Gerichtshof diese bereits bejaht hatten. Schlie\u00dflich verf\u00fcgten Versicherungsvertreter \u00fcber ausreichende Vorkenntnisse und m\u00fcssten deshalb als Verbraucher nicht besonders gesch\u00fctzt werden. Diese Einsch\u00e4tzung verst\u00f6\u00dft jedoch sowohl gegen die Auffassung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes als auch gegen die des Bundesgerichtshofes. So befinden beide Instanzen, dass jede nat\u00fcrliche Person \u2013 v\u00f6llig ungeachtet ihres intellektuellen oder \u00f6konomischen Status \u2013 Verbraucher sein kann, wenn sie zu privaten Zwecken handelt. So wie Walter E. dies tat, als er sich selbst entsprechenden Vertrag vermittelte. Und da jeder Verbraucher das Recht hat, verbrauchersch\u00fctzende Rechtsbehelfe wie z.B. das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen, kann Walter E. dieses Recht nicht einfach abgesprochen werden. Selbst dann nicht, wenn dieser \u00fcber erhebliche Gesch\u00e4ftserfahrung verf\u00fcgt.<\/p>\n<p><b>Trotz Klageabweisung vollumf\u00e4ngliche R\u00fcckerstattung<\/b><\/p>\n<p>In einem Punkt hat das Oberlandesgericht in seiner Urteilsbegr\u00fcndung jedoch recht: Durch zwei Zahlungen in H\u00f6he von jeweils 17.061 \u20ac und 4.322 \u20ac, die Walter E. zus\u00e4tzlich zur Aussch\u00fcttung des R\u00fcckkaufswertes in H\u00f6he von 52.705 \u20ac erhalten hat, erlosch jeglicher einklagbarer Anspruch. Der ehemalige Allianz-Kunde hat somit n\u00e4mlich s\u00e4mtliche einbezahlte Pr\u00e4mien und alle beanspruchten Zinsen von der Versicherung erhalten. Insofern hat er mehr von der Versicherung erhalten, als er eigentlich gefordert hat und das Verfahren ist deshalb zu beenden.<\/p>\n<p><b>Presse-Fix-Jour am Dienstag, den 25. November um 11 Uhr<\/b><\/p>\n<p>Morgen findet dazu am Oberlandesgericht Stuttgart ein au\u00dferordentlicher Pressetermin statt, bei dem Richter Dirk Lennartz des entscheidenden Versicherungssenates neben dem Fall Walter E. auch zu weiteren zentralen Fragen der Lebensversicherung \u2013 unter anderem, welche Vertr\u00e4ge generell widerrufen werden k\u00f6nnen und unter welchen Voraussetzungen &#8211; Stellung bezieht. Gerade im Hinblick auf die R\u00fcckerstattungsanspr\u00fcche von Millionen von Lebensversicherungsnehmern d\u00fcrfte dieser Termin interessant sein.<\/p>\n<p>PM 24.11.2014 | proConcept<\/p>\n<p>Siehe auch <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Sonderausgaben-Hoechstbetrag.html\">LV-Rechner<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der von den proConcept-Anw\u00e4lten betreute Fall Walter E. gegen die Allianz sorgt seit dem letzten Jahr f\u00fcr viel Aufsehen in der Lebensversicherungsbranche. 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