{"id":42538,"date":"2014-12-12T19:14:39","date_gmt":"2014-12-12T17:14:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42538"},"modified":"2014-12-12T19:14:39","modified_gmt":"2014-12-12T17:14:39","slug":"blick-auf-die-bereits-gekuendigte-lebensversicherung-lohnt-ehemalige-kunden-haben-anspruch-auf-sparzinsen-auch-aus-bereits-abgegoltenen-vertraegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/blick-auf-die-bereits-gekuendigte-lebensversicherung-lohnt-ehemalige-kunden-haben-anspruch-auf-sparzinsen-auch-aus-bereits-abgegoltenen-vertraegen\/","title":{"rendered":"Blick auf die bereits gek\u00fcndigte Lebensversicherung lohnt \/ (Ehemalige) Kunden haben Anspruch auf Sparzinsen \u2013 auch aus bereits abgegoltenen Vertr\u00e4gen"},"content":{"rendered":"<h2>Trotz verschiedener h\u00f6chstrichterlicher Urteile zur korrekten Berechnung der Mindestr\u00fcckkaufswerte erhalten zahlreiche Versicherungsnehmer nach wie vor viel zu geringe R\u00fcckerstattungen von den Versicherungsgesellschaften, wenn sie vorzeitig ihre Lebensversicherung k\u00fcndigen. \u201eIn vielen F\u00e4llen berechnen die Gesellschaften ungerechtfertigt hohe Abschluss- und Stornokosten und schm\u00e4lern somit die Auszahlungen betr\u00e4chtlich\u201c, wei\u00df Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept und deren Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor aus Erfahrung zu berichten.<\/h2>\n<h3>Zinsen unter den Tisch gekehrt statt ausgekehrt<\/h3>\n<p>Das Projekt LV-Doktor hat \u00fcber die Jahre ein Anwaltsnetzwerk mit mehr als 50 spezialisierten Kanzleien bundesweit etabliert, das sich erfolgreich f\u00fcr die Rechte und finanziellen Anspr\u00fcche derjenigen Versicherungsnehmer einsetzt, die vorzeitig ihre Lebensversicherung k\u00fcndigen m\u00f6chten oder dies bereits getan haben. Dabei konnten die Netzwerkanw\u00e4lte einen Trend bei der vorzeitigen Abrechnung der Versicherungsvertr\u00e4ge feststellen: Die Assekuranzen behalten gern die gezogenen Nutzungen, also den Sparvorteil auf den Sparanteil ein \u2013 bei einer nicht zu untersch\u00e4tzenden Anzahl von F\u00e4llen immerhin Summen im vierstelligen Bereich, wie das nachfolgende Beispiel illustriert.<\/p>\n<p>R\u00fcckkaufswerterh\u00f6hung um 33 % &#8211; nur durch Zinsnachforderung<\/p>\n<p>So konnten die Netzwerkanw\u00e4lte von LV-Doktor beispielsweise j\u00fcngst f\u00fcr einen Kunden, der seine 2003 geschlossene, fondsgebundene Rentenversicherung k\u00fcndigen wollte, umf\u00e4ngliche Zinsnachzahlungen erwirken. Der LV-Doktor-Kunde hatte w\u00e4hrend der rund 10-j\u00e4hrigen Vertragslaufzeit knapp 12.900 \u20ac Pr\u00e4mien einbezahlt. Nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidarit\u00e4tszuschlag zahlte die Versicherung ihm jedoch lediglich einen R\u00fcckkaufswert in H\u00f6he von 12.100 \u20ac. Deshalb klagte der Kunde, unterst\u00fctzt von den LV-Doktor-Netzwerkanw\u00e4lten, die gezogenen Nutzungen von der Assekuranz ein. Bereits in erster Instanz stimmten die Richter des Landgerichts Berlin der Argumentation von LV-Doktor zu. Der namhafte deutsche Versicherer muss dem Kunden deshalb nun Zinsen in H\u00f6he von 4.000 \u20ac nachzahlen. Das entspricht einer Erh\u00f6hung des R\u00fcckkaufswertes um etwa 33 %.<\/p>\n<p>(Ehemalige) Lebensversicherungskunden sollten unbedingt Vertr\u00e4ge pr\u00fcfen<\/p>\n<p>LV-Doktor-Pressesprecher Heidenreich empfiehlt deshalb allen Kunden, die ihre Lebensversicherung k\u00fcndigen m\u00f6chten oder bereits gek\u00fcndigt haben, nachzupr\u00fcfen, wie viel Geld ihnen tats\u00e4chlich zusteht oder zugestanden h\u00e4tte. M\u00f6glich ist dies mit dem kostenfreien R\u00fcckkaufswertrechner von LV-Doktor. \u201eBetroffene sollten sich wirklich ein paar Minuten Zeit nehmen, um die Vertr\u00e4ge zu pr\u00fcfen. Es lohnt sich. Denn nicht umsonst gehen die Verbraucherschutzzentralen davon aus, dass in jedem bereits gek\u00fcndigten Vertrag noch rund 4.500 \u20ac stecken. Nach Erfahrung der LV-Doktor-Netzwerkanw\u00e4lte sind es oftmals sogar noch wesentlich h\u00f6here Summen.\u201c, meint Heidenreich. All jenen, die aktuell ihre Lebensversicherung k\u00fcndigen m\u00f6chten, empfiehlt er, sich gleich an den Marktf\u00fchrer LV-Doktor zu wenden, denn dann passiert es gar nicht erst, dass die Versicherungsgesellschaften ungerechtfertigt Zinsen einbehalten oder mit anderen Argumenten die R\u00fcckerstattungssummen dr\u00fccken.<\/p>\n<p>PM 01.12.2014 | proConcept<\/p>\n<p><script src=\"http:\/\/ad.proconcept.ag\/?ref=25035&amp;ad=4&amp;kam=1\" type=\"text\/javascript\"><\/script><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Trotz verschiedener h\u00f6chstrichterlicher Urteile zur korrekten Berechnung der Mindestr\u00fcckkaufswerte erhalten zahlreiche Versicherungsnehmer nach wie vor viel zu geringe R\u00fcckerstattungen von den Versicherungsgesellschaften, wenn sie vorzeitig ihre Lebensversicherung k\u00fcndigen. \u201eIn vielen F\u00e4llen berechnen die Gesellschaften ungerechtfertigt hohe Abschluss- und Stornokosten und schm\u00e4lern somit die Auszahlungen betr\u00e4chtlich\u201c, wei\u00df Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept und deren Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/blick-auf-die-bereits-gekuendigte-lebensversicherung-lohnt-ehemalige-kunden-haben-anspruch-auf-sparzinsen-auch-aus-bereits-abgegoltenen-vertraegen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Blick auf die bereits gek\u00fcndigte Lebensversicherung lohnt \/ (Ehemalige) Kunden haben Anspruch auf Sparzinsen \u2013 auch aus bereits abgegoltenen Vertr\u00e4gen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42538"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=42538"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42538\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=42538"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=42538"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=42538"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}