{"id":42629,"date":"2015-01-01T10:33:21","date_gmt":"2015-01-01T08:33:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42629"},"modified":"2026-07-12T13:23:13","modified_gmt":"2026-07-12T11:23:13","slug":"gesetzliche-neuregelungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gesetzliche-neuregelungen\/","title":{"rendered":"Gesetzliche Neuregelungen"},"content":{"rendered":"<h3>Das \u00e4ndert sich mit dem Jahreswechsel<\/h3>\n<p>Erstmals gilt ab dem 1. Januar ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Rentenbeitragssatz sinkt um 0,2 Prozent. Wer in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland zieht, kann k\u00fcnftig sein altes Kfz-Kennzeichen behalten. Der Bund \u00fcbernimmt das BAf\u00f6G vollst\u00e4ndig. Diese und viele andere Neuregelungen treten zum Jahresanfang 2015 in Kraft.<\/p>\n<p>Kalender 2015Foto: Bundesregierung\/Tybussek<\/p>\n<ul>\n<li>1. Arbeit und Soziales<\/li>\n<li>2. Gesundheit und Pflege<\/li>\n<li>3. Steuern und Finanzen<\/li>\n<li>4. Energie<\/li>\n<li>5. Verkehr<\/li>\n<li>6. Familie<\/li>\n<li>7. Bildung und Forschung<\/li>\n<li>8. Inneres<\/li>\n<li>9. Verbraucherschutz<\/li>\n<li>10. Europa<\/li>\n<\/ul>\n<h2>1. Arbeit und Soziales<\/h2>\n<h3>Gesetzlicher Mindestlohn<\/h3>\n<p>Erstmals gilt ab 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Auf diesen Mindestlohn haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch. Der Mindestlohn gilt fl\u00e4chendeckend. Voraussichtlich werden 3,7 Millionen Menschen davon profitieren.<\/p>\n<p><em>\u00dcbergangsregelungen<\/em>: In manchen Branchen liegen die Stundenl\u00f6hne bislang deutlich unter 8,50 Euro. Um eine stufenweise Anpassung an den Mindestlohn zu erm\u00f6glichen, gibt es eine dreij\u00e4hrige \u00dcbergangszeit bis zum 31. Dezember 2017. Voraussetzung ist, dass der branchenspezifische Mindestlohn zum 1. Januar 2017 bei mindestens 8,50 Euro liegt. Ab dem 1. Januar 2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, den die Mindestlohnkommission festsetzt, ohne jede Einschr\u00e4nkung.<\/p>\n<p>Die \u00dcbergangsregelung kann nur in Anspruch nehmen, wer einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn vereinbart hat. Das sind derzeit: die Fleischbranche, die Friseure, die Leiharbeiter und W\u00e4schereidienstleister f\u00fcr Gro\u00dfkunden. Die Textilbranche hat einen Branchenmindestlohn beantragt. F\u00fcr die Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau tritt ein Branchenmindestlohn zum 1. Januar 2015 in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBranchen\u00fcbersicht Mindestlohn<\/p>\n<p>Besondere gesetzliche Regelungen f\u00fcr Erntehelfer und Zeitungsaustr\u00e4ger: Hier gibt es befristete \u00dcbergangsregelungen, um die Einf\u00fchrung des Mindestlohns zu erleichtern. Derzeit liegen die L\u00f6hne in diesen Branchen unter 8,50 Euro.<\/p>\n<p>Praktikanten: Orientierungspraktika vor oder w\u00e4hrend einer Ausbildung oder eines Studiums sind nur f\u00fcr h\u00f6chstens drei Monate vom Mindestlohn ausgenommen. Lediglich bei Pflichtpraktika in Ausbildung oder Studium muss kein Mindestlohn gezahlt werden, auch wenn sie l\u00e4nger als drei Monate dauern.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nGesetzlicher Mindestlohn<\/p>\n<h3>Pflegemindestlohn steigt<\/h3>\n<p>Ab 1. Januar 2015 steigt der Pflegemindestlohn auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten. In zwei Schritten wird er dann bis Januar 2017 auf 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten angehoben. Ab 1. Oktober 2015 sollen zus\u00e4tzlich auch die Betreuungskr\u00e4fte von dementen Personen in Pflegebetrieben, Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter sowie Assistenzkr\u00e4fte vom Mindestlohn profitieren.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nPflegemindestlohn steigt<\/p>\n<h3>H\u00f6here Regels\u00e4tze f\u00fcr die Grundsicherung<\/h3>\n<p>Ab 1. Januar 2015 erh\u00f6hen sich die Regelbedarfsstufen um 2,12 Prozent: f\u00fcr das Arbeitslosengeld II (Hartz IV), die Sozialhilfe und f\u00fcr die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ein alleinstehender Erwachsener erh\u00e4lt dann beispielsweise 399 Euro im Monat \u2013 acht Euro mehr als 2014. Auch die Grundsicherung f\u00fcr Kinder und Jugendliche steigt.<\/p>\n<p><strong>Regelbedarfsstufen in der Grundsicherung 2015 in Euro<\/strong><\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">g\u00fcltig ab<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Stufe 1<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Stufe 2<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Stufe 3<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Stufe 4<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Stufe 5<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Stufe 6<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">01.01.2015<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">399<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">360<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">320<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">302<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">267<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">234<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nGrundsicherung<\/p>\n<h3>Rentenbeitragssatz 2015<\/h3>\n<p>Ab 1. Januar 2015 liegt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,7 Prozent. Aufgrund der guten Finanzlage der Rentenkasse konnte er um 0,2 Prozent gesenkt werden.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nRentenbeitragssatz sinkt<\/p>\n<h3>Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt<\/h3>\n<p>Ab 1. Januar 2015 betr\u00e4gt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung 84,15 Euro monatlich. 2014 lag er bei 85,05 Euro.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nMindestbeitrag sinkt<\/p>\n<h3>Rente mit 67 \u2013 Renteneintritt vier Monate sp\u00e4ter<\/h3>\n<p>Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze f\u00fcr die Rente. Das hei\u00dft: Wer 1950 geboren ist und 2015 in den Ruhestand geht, muss vier Monate \u00fcber seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nRente mit 67<\/p>\n<h3>Neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen<\/h3>\n<p>Ab dem 1. Januar 2015 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von 5.950 Euro in 2014 auf 6.050 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.000 Euro in 2014 auf 5.200 Euro.<\/p>\n<p>Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erh\u00f6ht sich 2015 auf 54.900 Euro j\u00e4hrlich (2014: 53.550 Euro). Wer mit seinem Einkommen \u00fcber dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBeitragsbemessungsgrenzen<\/p>\n<h3>Sozialabgabe bleibt f\u00fcr K\u00fcnstler stabil<\/h3>\n<p>Mit 5,2 Prozent bleibt die K\u00fcnstlersozialabgabe 2015 stabil. Sie gilt f\u00fcr alle Unternehmen, die k\u00fcnstlerische und publizistische Leistungen verwerten \u2013 etwa Verlage, Theater, Galerien oder Beh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nK\u00fcnstlersozialversicherung<\/p>\n<h2>2. Gesundheit und Pflege<\/h2>\n<h3>Beitrag zur Krankenversicherung bei 14,6 Prozent<\/h3>\n<p>Ab 2015 wird der allgemeine Beitragssatz f\u00fcr die Gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 Prozent festgeschrieben. Die H\u00e4lfte, n\u00e4mlich 7,3 Prozent, tr\u00e4gt der Arbeitnehmer, die andere H\u00e4lfte der Arbeitgeber. Ben\u00f6tigen die Kassen mehr Geld, k\u00f6nnen sie einkommensabh\u00e4ngige Zusatzbeitr\u00e4ge erheben.<\/p>\n<p>Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz f\u00fcr das Jahr 2015 wurde auf 0,9 Prozent festgelegt. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz tats\u00e4chlich ausf\u00e4llt, bestimmt jede Krankenkasse selbst.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBeitragssatz 2015 zur Krankenversicherung<\/p>\n<h3>Mehr Zeit und Geld f\u00fcr die Pflege<\/h3>\n<p>2015 tritt die erste Stufe der Pflegereform in Kraft: Die Leistungen f\u00fcr Pflegebed\u00fcrftige steigen in der Regel um vier Prozent und lassen sich besser miteinander kombinieren. Das entlastet auch pflegende Angeh\u00f6rige.<\/p>\n<p>Um die Leistungen zu verbessern, steigen die Beitr\u00e4ge ab 1. Januar um 0,3 Prozentpunkte. Besch\u00e4ftigte m\u00fcssen 2,35 Prozent ihres Bruttolohnes in die soziale Pflegeversicherung einzahlen, den gleichen Anteil zahlt der Arbeitgeber. Damit der Beitragssatz in der Pflegeversicherung auch k\u00fcnftig m\u00f6glichst stabil bleibt, wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Von 2015 bis 2033 flie\u00dfen 0,1 Prozent der Beitr\u00e4ge in den Fonds.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nH\u00f6here Leistungen in der Pflegeversicherung<\/p>\n<h3>Elektronische Gesundheitskarte Pflicht<\/h3>\n<p>Ab 1. Januar 2015 ist die neue elektronische Gesundheitskarte mit Foto Pflicht. Zun\u00e4chst sind nur Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung gespeichert. Sp\u00e4ter sollen weitere Informationen, wie Vorerkrankungen, Bereitschaft zur Organspende, Medikamente und elektronische Patientenakte, hinzukommen.<\/p>\n<p>Jeder Versicherte kann selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er davon Gebrauch machen m\u00f6chte. Die Anwendungen der Karte m\u00fcssen sich in Praxistests bew\u00e4hren. Die Daten m\u00fcssen sicher sein.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.bmg.bund.de\/krankenversicherung\/elektronische-gesundheitskarte.html\">Elektronische Gesundheitskarte<\/a><\/p>\n<h3>Weitere Berufskrankheiten anerkannt<\/h3>\n<p>Ab dem 1. Januar 2015 sind vier weitere Berufskrankheiten anerkannt: \u201eWei\u00dfer Hautkrebs\u201c oder seine Vorstufen, Kehlkopfkrebs, das Carpaltunnel-Syndrom (Drucksch\u00e4digung eines Unterarmnervs), das Hypothenar-Hammer-Syndrom oder das Thenar-Hammer-Syndrom (Gef\u00e4\u00dfsch\u00e4digungen der Hand durch sto\u00dfartige Krafteinwirkung).<\/p>\n<p>Wenn diese Erkrankungen diagnostiziert werden, gibt es den Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunf\u00e4higkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung k\u00f6nnen auch Anspr\u00fcche auf Geldleistungen bestehen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Themen\/Soziale-Sicherung\/Gesetzliche-Unfallversicherung\/Was-sind-Berufskrankheiten.html?cms_searchArchive=0&amp;cms_sortString=-score_&amp;cms_searchIssued=0&amp;cms_templateQueryString=Berufskrankheit\">Anerkannte Berufskrankheiten<\/a><\/p>\n<h3>Weitere psychoaktive Substanzen verboten<\/h3>\n<p>32 neue psychoaktive Substanzen werden in das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz aufgenommen: Es handelt sich um synthetische Cannabinoide sowie um synthetische Derivate des Cathinons, Amfetamins und Phencyclidins. Ziel ist es, den Missbrauch dieser gef\u00e4hrlichen Stoffe einzud\u00e4mmen und die Strafverfolgung zu erleichtern.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.bmg.bund.de\/ministerium\/presse\/pressemitteilungen\/2014-04\/betaeubungsmittel-aenderungsverordnung.html\">Bet\u00e4ubungsmittelgesetz<\/a><\/p>\n<h2>3. Steuern und Finanzen<\/h2>\n<h3>Haushalt ohne neue Schulden<\/h3>\n<p>Zum ersten Mal seit 1969 hat die Bundesregierung f\u00fcr 2015 einen Haushaltsentwurf ohne Neuverschuldung vorgelegt. Dies setzt sich \u00fcber den gesamten Planungszeitraum bis 2018 fort &#8211; ein historischer Erfolg. Das Haushaltsgesetz 2015 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nHaushalt 2015<\/p>\n<h3>F\u00fcr mehr Steuerehrlichkeit<\/h3>\n<p>Steuerhinterziehung ist und bleibt strafbar. Allerdings will die Bundesregierung den Weg, sich \u201esteuerehrlich\u201c zu machen, nicht ganz verbauen. Die H\u00fcrden f\u00fcr diesen Weg liegen jedoch k\u00fcnftig noch h\u00f6her. Das Gesetz, das die Bedingungen f\u00fcr eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich versch\u00e4rft, tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nStrafbefreiende Selbstanzeige<\/p>\n<h3>Bankenunion sch\u00fctzt Steuerzahler<\/h3>\n<p>Bislang haben Staaten zahlreiche Banken vor dem Bankrott bewahrt. Nur so lie\u00df sich ein Zusammenbruch des Finanzsektors mit unabsehbaren Konsequenzen f\u00fcr die Wirtschaft verhindern. Damit in Zukunft nicht mehr die Steuerzahler f\u00fcr die Fehler der Banken bezahlen, haben die EU-Mitgliedstaaten eine Reihe von Ma\u00dfnahmen unter dem Begriff \u201eBankenunion\u201c beschlossen. Das Gesetzespaket zur Umsetzung der europ\u00e4ischen Bankenunion in Deutschland tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBankenunion<\/p>\n<h3>Ratingagenturen st\u00e4rker kontrollieren<\/h3>\n<p>Ratingagenturen haben eine zentrale Machtstellung auf den Finanzm\u00e4rkten. Sie gelten als Mitausl\u00f6ser der Finanz- und Wirtschaftskrise und bed\u00fcrfen deshalb einer strengeren Regulierung. Das entsprechende Gesetz ist am 19. Dezember 2014 in Kraft getreten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nKontrolle von Ratingagenturen<\/p>\n<h3>Bund will L\u00e4nder und Kommunen entlasten<\/h3>\n<p>Der Bund entlastet die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 um j\u00e4hrlich eine Milliarde Euro. Damit unterst\u00fctzt der Bund L\u00e4nder und Gemeinden bei der Finanzierung der Eingliederungshilfe f\u00fcr behinderte Menschen, beim Ausbau der Kindertagesbetreuung und bei den Wohn- und Heizkosten f\u00fcr Hartz-IV-Empf\u00e4nger.<br \/>\nDas Gesetz tritt am 31. Dezember 2014 in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nEntlastung der Kommunen<\/p>\n<h2>4. Energie<\/h2>\n<h3>EU-Energielabel auch beim Online-Kauf Pflicht<\/h3>\n<p>Ab Januar 2015 gelten f\u00fcr den Online-Handel mit Elektroger\u00e4ten strengere Regeln. Online-Shops m\u00fcssen dann auch das EU-Energielabel mit Etikett und Datenblatt in die Produktinformation aufnehmen. Das gilt zun\u00e4chst f\u00fcr K\u00fchlger\u00e4te, Geschirrsp\u00fcler, Waschmaschinen, W\u00e4schetrockner, Raumklimager\u00e4te, Fernseher, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten. Die Pflicht wird schrittweise auf andere Ger\u00e4tegruppen ausgedehnt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nEnergielabel beim Online-Kauf<\/p>\n<h3>Austauschpflicht f\u00fcr alte Heizger\u00e4te<\/h3>\n<p>Ab dem 1. Januar 2015 d\u00fcrfen Heizger\u00e4te, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betrieben werden. Das gilt f\u00fcr Heizkessel, die Erdgas, Heiz\u00f6l oder Strom nutzen, um W\u00e4rme zu erzeugen. Von dieser Regelung nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel. Eine weitere Ausnahme gilt f\u00fcr Heizkessel in H\u00e4usern, in denen der Eigent\u00fcmer bereits vor Februar 2002 gewohnt hat.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nAustauschpflicht f\u00fcr alte Heizger\u00e4te<\/p>\n<h3>EEG-Umlage sinkt 2015<\/h3>\n<p>Der Beitrag f\u00fcr \u00d6kostrom, die sogenannte \u201eEEG-Umlage\u201c (Erneuerbare-Energien-Umlage), sinkt 2015 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. 2014 betrug sie 6,24 Cent. Die Umlage ist Teil des Strompreises und f\u00f6rdert Anlagen, die aus Wind, Wasser und Sonne Strom produzieren. Die entstehenden Kosten werden \u00fcber die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nEEG-Umlage sinkt<\/p>\n<h3>Stromverbrauch von Kaffeemaschinen senken<\/h3>\n<p>Ab dem 1. Januar 2015 werden Haushalts-Kaffeemaschinen, die neu in den Handel kommen, weniger Energie verbrauchen. Denn sie gehen automatisch \u2013 je nach Ger\u00e4tetyp \u2013 nach f\u00fcnf bis 40 Minuten aus. Nach Berechnungen der EU lassen sich so bis zu zehn Euro im Jahr sparen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nStromeffizienz Kaffeemaschinen<\/p>\n<h3>Stromverbrauch von Haushaltsback\u00f6fen und Dunstabzugshauben senken<\/h3>\n<p>Auch neue Haushaltsback\u00f6fen und Dunstabzugshauben d\u00fcrfen ab dem 1. Januar 2015 nur noch mit dem EU-Energielabel in den Handel. Die entsprechende EU-Verordnung dazu ist bereits am 20. Februar 2014 in Kraft getreten. Dabei gilt: Haushaltsback\u00f6fen m\u00fcssen ab 20. Februar 2015 mindestens die Energieeffizienzklasse C aufweisen, ab 2016 mindestens B und ab 2019 mindestens A.<\/p>\n<p>F\u00fcr Dunstabzugshauben gilt: Sie m\u00fcssen ab 2015 mindestens die Energieeffizienzklasse F, ab 2017 mindestens E und ab 2019 mindestens D erreichen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nStromeffizienz Haushaltsback\u00f6fen<\/p>\n<h3>F\u00f6rderprogramm \u201eEnergieberatung im Mittelstand\u201c<\/h3>\n<p>Ab dem 1. Januar 2015 steigt der H\u00f6chstbetrag f\u00fcr den Zuschuss zur Energieberatung auf 8.000 Euro. Das F\u00f6rderprogramm \u201eEnergieberatung im Mittelstand\u201c unterst\u00fctzt neben der Energieberatung nun auch die Umsetzung der vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen und ein Konzept zur Nutzung von Abw\u00e4rme. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ein gef\u00f6rdertes Beratungsangebot mit einem H\u00f6chstbetrag von 800 Euro. Ansprechpartner f\u00fcr das F\u00f6rderprogramm ist nicht mehr die KfW, sondern das Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.bafa.de\/bafa\/de\/energie\/energieberatung_mittelstand\/index.html\">F\u00f6rderprogramm Energieberatung<\/a><\/p>\n<h3>Energetische Geb\u00e4udesanierung: Zusch\u00fcsse f\u00fcr Vor-Ort-Beratungen<\/h3>\n<p>Die Bundesregierung gibt B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mit zahlreichen Beratungs- und F\u00f6rderprogrammen Tipps zum effizienteren Umgang mit Energie. Ab 1. M\u00e4rz 2015 k\u00f6nnen Haus- und Wohnungseigent\u00fcmer f\u00fcr die Energieberatung einen Zuschuss in H\u00f6he von 60 Prozent der f\u00f6rderf\u00e4higen Beratungskosten erhalten: maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienh\u00e4usern und maximal 1.100 Euro bei Wohnh\u00e4usern mit mindestens drei Wohneinheiten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.bafa.de\/bafa\/de\/energie\/energiesparberatung\/index.html\">Zuschuss f\u00fcr Energieberatung<\/a><\/p>\n<h3>Verbot von Quecksilberdampflampen<\/h3>\n<p>Quecksilberdampflampen (sogenannte \u201eHQL\u201c-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltger\u00e4ten (KVG) und elektronischen Vorschaltger\u00e4ten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt d\u00fcrfen ab 1. April 2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Gr\u00fcnde sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie f\u00fcr eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nVerbot von HQL-Lampen<\/p>\n<h3>Mehr F\u00f6rdergeld f\u00fcr die kleine Kraft-W\u00e4rme-Kopplung<\/h3>\n<p>Die Novelle der Richtlinie von &#8222;Mini-KWK-Anlagen&#8220; sieht eine Anhebung der F\u00f6rders\u00e4tze f\u00fcr kleinere Anlagen vor. Zudem gibt es k\u00fcnftig einen Bonus &#8222;W\u00e4rmeeffizienz&#8220; (plus 25 Prozent). Damit soll sich die thermische Effizienz und damit der Gesamtwirkungsgrad der gef\u00f6rderten Mini-KWK-Anlagen verbessern. Mit dem Bonus &#8222;Stromeffizienz&#8220; (plus 60 Prozent) will die Bundesregierung Impulse zur beschleunigten Markteinf\u00fchrung von Anlagen mit besonders hoher Stromeffizienz, zum Beispiel Brennstoffzellen, ausl\u00f6sen. F\u00f6rderantr\u00e4ge sind beim Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.<br \/>\nDie Novelle tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nF\u00f6rderung kleine Kraft-W\u00e4rme-Kopplung<\/p>\n<h2>5. Verkehr<\/h2>\n<h3>Bundesweite Kfz-Kennzeichenmitnahme<\/h3>\n<p>Wer in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland zieht, kann k\u00fcnftig sein altes Kfz-Kennzeichen behalten. Wer will, kann auch ein neues beantragen. Der Gang zum Stra\u00dfenverkehrsamt bleibt ihm allerdings nicht erspart &#8211; das Fahrzeug muss weiterhin umgemeldet werden. Die Neuregelung hat keine Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung: Die Tarife richten sich nach dem Wohnort, nicht nach dem Kennzeichen.<br \/>\nSie gilt ab 1. Januar 2015.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nKennzeichenmitnahme<\/p>\n<h3>Fahrzeugabmeldung via Internet<\/h3>\n<p>Wer k\u00fcnftig sein Fahrzeug abmelden will, muss daf\u00fcr nicht mehr die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen. Er kann die Abmeldung auch \u00fcber das Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes abwickeln.<br \/>\nDie Neuregelung gilt allerdings nur f\u00fcr Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 angemeldet werden. Denn: Voraussetzung f\u00fcr die elektronische Abmeldung ist neben dem neuen Personalausweis ein Sicherheitscode, den sowohl Fahrzeugschein als auch Nummernschild bei der Zulassung ab 2015 erhalten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nFahrzeugabmeldung<\/p>\n<h3>Abgasnorm Euro 6 f\u00fcr Neuwagen<\/h3>\n<p>Ab 1. Januar 2015 gilt f\u00fcr alle neu zugelassenen Fahrzeuge die Abgasnorm \u201eEuro 6\u201c. Sie trifft vor allem Neuwagen mit Diesel und soll den Aussto\u00df von Stickoxiden deutlich reduzieren. Im Vergleich zur Abgasnorm \u201eEuro 5\u201c sinkt der Grenzwert des Stickstoffaussto\u00dfes bei Dieselmotoren um 50 Prozent auf 80 Milligramm pro Kilometer. Bei Benzinern liegt der Grenzwert mit 60 Milligramm pro Kilometer noch darunter. Dieser Wert wurde allerdings schon mit der Euro 5-Norm eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/europa.eu\/legislation_summaries\/environment\/air_pollution\/l28186_de.htm\">Abgasnorm Euro 6 f\u00fcr Neuwagen<\/a><\/p>\n<h3>Erste-Hilfe-Kasten mit neuer Norm<\/h3>\n<p>Wer k\u00fcnftig seinen Verbandskasten ersetzen will, sollte darauf achten, dass er der ver\u00e4ndertenDIN-Norm 13164 entspricht. Ab dem Jahreswechsel sind nur noch solche im Handel erh\u00e4ltlich. Sie enthalten einige andere Verbandsartikel. Bisherige Verbandsk\u00e4sten kann man noch bis zum Ablaufdatum nutzen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nVerbandskasten<\/p>\n<h2>6. Familie<\/h2>\n<h3>Mehr Gestaltungsfreiheit f\u00fcr Familien<\/h3>\n<p>M\u00fctter und V\u00e4ter sollen das Elterngeld k\u00fcnftig passgenauer in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Der Bundesrat hat die Neuregelungen zum Elterngeld Plus und zur Elternzeit verabschiedet. Damit wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter gest\u00e4rkt. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und gilt f\u00fcr Geburten ab dem 1. Juli 2015.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nElterngeld Plus<\/p>\n<h3>Mehr Schutz f\u00fcr Kinder und Jugendliche<\/h3>\n<p>Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch sch\u00fctzen. Daher hat sie das Sexualstrafrecht versch\u00e4rft, um die Verbreitung kinderpornografischer Bilder zu verhindern. Auch die Herstellung solcher Aufnahmen wird unter Strafe gestellt. Der Bundesrat hat das Gesetz am 19. Dezember 2014 gebilligt. Es tritt einen Tag nach der Verk\u00fcndung im Bundesgesetzblatt in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nVersch\u00e4rfung des Sexualstrafrechts<\/p>\n<h3>Mehr Flexibilit\u00e4t f\u00fcr pflegende Angeh\u00f6rige<\/h3>\n<p>Menschen, die Beruf und Pflege von Angeh\u00f6rigen in Einklang bringen m\u00fcssen, erhalten mehr zeitliche Flexibilit\u00e4t. Der Bundesrat hat den neuen Regelungen im Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zugestimmt. Sie treten einen Tag nach der Verk\u00fcndung im Bundesgesetzblatt in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBeruf und Pflege<\/p>\n<h2>7. Bildung und Forschung<\/h2>\n<h3>Bund \u00fcbernimmt Kosten f\u00fcr BAf\u00f6G<\/h3>\n<p>Der Bund finanziert ab 1. Januar 2015 die Geldleistungen nach dem Bundesbildungsf\u00f6rderungsgesetz (BAf\u00f6G) vollst\u00e4ndig. Damit entlastet der Bund die L\u00e4nder j\u00e4hrlich um rund 1,17 Milliarden Euro. Bisher trugen sie 35 Prozent und der Bund 65 Prozent derBAf\u00f6G-Kosten.<\/p>\n<p>Ab Schuljahresbeginn und Start des Wintersemesters 2016 wird das BAf\u00f6G um sieben Prozent angehoben. F\u00fcr Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt der F\u00f6rderh\u00f6chstsatz sogar um knapp zehn Prozent auf bis zu 735 Euro.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBAf\u00f6G-Reform<\/p>\n<h3>Grundgesetz\u00e4nderung f\u00fcr die Forschung<\/h3>\n<p>Der Bund kann k\u00fcnftig Forschung an den Hochschulen dauerhaft finanziell f\u00f6rdern. Der Bundesrat hat am 19.12. die \u00c4nderung von Artikel 91b des Grundgesetzes gebilligt. Damit sind die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr eine erweiterte Kooperation von Bund und L\u00e4ndern im Wissenschaftsbereich ab 2015 geschaffen. Die \u00c4nderung tritt am Tag nach der Ver\u00f6ffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nForschungsf\u00f6rderung<\/p>\n<h2>8. Inneres<\/h2>\n<h3>Doppelte Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/h3>\n<p>Die Bundesregierung hat das Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht integrationsfreundlicher und unb\u00fcrokratischer gestaltet. F\u00fcr in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausl\u00e4ndischer Eltern gibt es k\u00fcnftig keine Pflicht, sich f\u00fcr einen Pass zu entscheiden.<br \/>\nDas Gesetz zur \u00c4nderung des Staatsangeh\u00f6rigkeitsrechts ist am 20. Dezember 2014 in Kraft getreten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nStaatsangeh\u00f6rigkeit<\/p>\n<h3>Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten<\/h3>\n<p>Die Freiz\u00fcgigkeit in der EU ist einer der sichtbarsten Vorz\u00fcge Europas f\u00fcr seine B\u00fcrger. Um den Missbrauch dieses Rechts durch eine Minderheit zu unterbinden, hat die Bundesregierung das Freiz\u00fcgigkeitsgesetz\/EU ge\u00e4ndert. Im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug sind k\u00fcnftig befristete Wiedereinreisesperren m\u00f6glich. Das Aufenthaltsrecht von Unionsb\u00fcrgern zur Arbeitssuche ist jetzt \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung der Vorgaben des Unionsrechts \u2013 befristet. Wer sich durch falsche Angaben eine Aufenthaltsbescheinigung nach dem Freiz\u00fcgigkeitsgesetz beschafft, macht sich strafbar.<\/p>\n<p>Die wichtigsten Regelungen dieses Gesetzes sind am 9. Dezember 2014 in Kraft getreten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nSozialleistungen f\u00fcr EU-Zuwanderer<\/p>\n<h3>\u00c4nderung beim Antiterror-Datei-Gesetz<\/h3>\n<p>Die Bundesregierung hat am 8. April 2014 ein Gesetz zur \u00c4nderung des Antiterror-Datei-Gesetzes beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Errichtung der Antiterrordatei mit der Verfassung vereinbar sei, jedoch bei einigen Regelungen \u00c4nderungen verlangt. Das neue Gesetz nimmt die erforderlichen Anpassungen vor.<br \/>\nDas Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nAntiterror-Datei-Gesetz<\/p>\n<h3>Mehr Schutz f\u00fcr Opfer von Gewalt<\/h3>\n<p>Die Bundesregierung will einen besseren grenz\u00fcberschreitenden Schutz der Opfer von Gewalt schaffen. K\u00fcnftig sollen Schutzma\u00dfnahmen, die in einem Mitgliedstaat der EU zum Schutz einer Person vor Gewalt durch eine andere Person erlassen worden sind, auch in den anderen Mitgliedstaaten gelten.<br \/>\nDas Gesetz tritt am 11. Januar 2015 in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nOpferschutz<\/p>\n<h3>Verbesserungen f\u00fcr Asylbewerber<\/h3>\n<p>Die Bundesregierung hat weitere Verbesserungen f\u00fcr Asylbewerber beschlossen: Die Residenzpflicht f\u00fcr Asylbewerber entf\u00e4llt. Sie wird durch eine Wohnsitzauflage ersetzt, solange Asylbewerber Sozialleistungen beziehen. Auch der Vorrang des Sachleistungsprinzips entf\u00e4llt.<br \/>\nDer Bundesrat hat dem Gesetz am 19. Dezember zugestimmt. Es tritt mit seinen wichtigsten Regelungen am Tag nach der Verk\u00fcndung in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nAsylbewerber<\/p>\n<h3>Fl\u00fcchtlinge erhalten mehr Unterst\u00fctzung<\/h3>\n<p>Fl\u00fcchtlinge und in Deutschland Geduldete k\u00f6nnen mit h\u00f6here Leistungen f\u00fcr den Lebensunterhalt rechnen. Sie erhalten monatlich 127 Euro mehr und damit 352 Euro. Die Kosten f\u00fcr Wohnung und Heizung werden zus\u00e4tzlich \u00fcbernommen.<br \/>\nDas neue Asylbewerberleistungsgesetz tritt zum 1. M\u00e4rz 2015 in Kraft.<\/p>\n<p>Mehr Informationen:<br \/>\nAsylbewerberleistungsgesetz<\/p>\n<h3>Mehr Geld f\u00fcr politisch Verfolgte in der DDR<\/h3>\n<p>Die Bundesregierung verbessert die wirtschaftliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR. Der Bundestag hat dazu das entsprechende Gesetz verabschiedet. Neben der Opferrente erh\u00f6hen sich auch die Ausgleichsleistungen nach dem Rehabilitierungsrecht.<br \/>\nDas Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nOpferrente<\/p>\n<h2>9. Verbraucherschutz<\/h2>\n<h3>Fr\u00fchwarnsystem am Finanzmarkt<\/h3>\n<p>Sogenannte Marktw\u00e4chter beobachten und analysieren ab 2015 den Finanzmarkt und die digitalen M\u00e4rkte. Sie sollen vor allem Fehlentwicklungen fr\u00fchzeitig aufdecken, die Politik darauf aufmerksam machen und Handlungsempfehlungen erarbeiten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nMarktw\u00e4chter<\/p>\n<h3>Bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln<\/h3>\n<p>In der ganzen EU m\u00fcssen Lebensmittel seit dem 13. Dezember besser gekennzeichnet sein: So sind Pflichtangaben deutlich sichtbar und gut lesbar an der Ware anzubringen, zum Beispiel die Warenbezeichnung. Stoffe, die Allergien ausl\u00f6sen k\u00f6nnen, sind besonders hervorzuheben. Das gilt auch f\u00fcr lose Ware.<\/p>\n<p>Verbraucher werden besser vor T\u00e4uschungen gesch\u00fctzt: Denn Hersteller sind verpflichtet, k\u00fcnstlichen oder minderwertigen Ersatz in Lebensmitteln \u2013 wie Vanillin statt echter Vanille \u2013 anzugeben, und zwar in unmittelbarer N\u00e4he des Produktnamens. \u201eKlebefleisch\u201c ist mit dem Hinweis \u201eaus Fleischst\u00fccken zusammengef\u00fcgt\u201c kenntlich zu machen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.bmel.de\/DE\/Ernaehrung\/Kennzeichnung\/_Texte\/DossierKennzeichnung.html\">Lebensmittelkennzeichnung<\/a><\/p>\n<h2>10. Europa<\/h2>\n<h3>Euro jetzt auch in Litauen<\/h3>\n<p>Litauen f\u00fchrt zum 1. Januar 2015 den Euro als Landesw\u00e4hrung ein. Da das Land die Kriterien des Aufnahmeverfahrens f\u00fcr den Euro erf\u00fcllt, hat der Rat f\u00fcr Allgemeine Angelegenheiten der EU hierf\u00fcr gr\u00fcnes Licht erteilt. Litauen ist damit 19. Mitglied der Europ\u00e4ischen W\u00e4hrungsunion.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nEuro in Litauen<\/p>\n<h3>Europ\u00e4ische Agrarreform<\/h3>\n<p>Mit der europ\u00e4ischen Agrarreform wird die deutsche Landwirtschaft ab 2015 noch nachhaltiger. Zugleich sichert ein neues System der Direktzahlungen die wirtschaftlichen Grundlagen der Landwirte: K\u00fcnftig gibt es einheitliche Basispr\u00e4mien pro Hektar, Zahlungen f\u00fcr den Klima- und Umweltschutz (\u201eGreening-Pr\u00e4mie\u201c) sowie Pr\u00e4mien f\u00fcr Junglandwirte, mittlere Betriebe und Kleinerzeuger.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.bmel.de\/DE\/Landwirtschaft\/Agrarpolitik\/_Texte\/GAP-NationaleUmsetzung.html;jsessionid=0C3B599C7188B2AFF82B9C28E14FDECC.2_cid296\">Europ\u00e4ische Agrarreform<\/a><\/p>\n<p id=\"ueberschrift3\" class=\"keinUmfluss\">Bundesregierung, Pressemitteilung vom 23.12.2014<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das \u00e4ndert sich mit dem Jahreswechsel Erstmals gilt ab dem 1. Januar ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Rentenbeitragssatz sinkt um 0,2 Prozent. 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