{"id":42635,"date":"2015-01-05T11:58:53","date_gmt":"2015-01-05T09:58:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42635"},"modified":"2015-01-05T11:58:53","modified_gmt":"2015-01-05T09:58:53","slug":"private-veraeusserungsgewinne-bei-personengesellschaften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/private-veraeusserungsgewinne-bei-personengesellschaften\/","title":{"rendered":"Private Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne bei Personengesellschaften"},"content":{"rendered":"<p><b>Private Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne bei Personengesellschaften<\/b><\/p>\n<p><b>Die Oberfinanzdirektion Frankfurt erkl\u00e4rt, wie Gewinne und Verluste aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften verfahrensrechtlich erfasst werden, wenn sie im Kontext verm\u00f6gensverwaltender Personengesellschaften stehen. Auch die Ver\u00e4u\u00dferung von Kapitalgesellschaftsanteilen ist ein Thema der Weisung.<\/b><\/p>\n<p>Nach der Weisung kommt es ma\u00dfgeblich darauf an, ob die Gesellschaft oder ein Beteiligter selbst den Tatbestand privater Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte verwirklicht. Danach gilt:<\/p>\n<p><b>Gesellschaft t\u00e4tigt privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft<\/b><br \/>\nWurde sowohl das Anschaffungs- als auch das Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft von der Gesellschaft get\u00e4tigt, m\u00fcssen die Finanz\u00e4mter die daraus resultierenden (gemeinschaftlich erzielten) Eink\u00fcnfte in einer einheitlichen und gesonderten Feststellung erfassen.<\/p>\n<p>Der Feststellungsbescheid wird von den Wohnsitzfinanz\u00e4mtern sp\u00e4ter den Einkommensteuerbescheiden der Beteiligten zugrunde gelegt.<\/p>\n<p>Bei der Pr\u00fcfung, ob ein privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft vorliegt, muss jedes Wirtschaftsgut gesondert betrachtet werden; auch die Einkunftsermittlung aus dem jeweiligen Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft muss wirtschaftsgutbezogen erfolgen.<\/p>\n<p><b>Beteiligte t\u00e4tigen privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft<\/b><br \/>\nDer Beteiligte einer verm\u00f6gensverwaltenden Personengesellschaft erzielt in seiner Person Eink\u00fcnfte aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften, wenn eine Ver\u00e4u\u00dferung nicht gemeinschaftlich erfolgt und einer der beiden folgenden Konstellationen gegeben ist:<\/p>\n<ul class=\"punkt further\">\n<li>Der Beteiligte scheidet innerhalb der (1- oder 10-j\u00e4hrigen) Haltefrist aus der Gesellschaft aus.<\/li>\n<li>Die Gesellschaft ver\u00e4u\u00dfert ein Wirtschaftsgut zwar nach Ablauf der Haltefrist, allerdings ist der Beteiligte erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt eingetreten (= f\u00fcr ihn ist die Haltefrist noch nicht abgelaufen).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zu beachten ist, dass die Anschaffung bzw. Ver\u00e4u\u00dferung einer (un-)mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft als Anschaffung bzw. Ver\u00e4u\u00dferung der anteiligen Wirtschaftsg\u00fcter gilt.<\/p>\n<p>Die Oberfinanzdirektion weist weiter darauf hin, dass auch in den F\u00e4llen, in denen der Beteiligte selbst den Tatbestand eines privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fts erf\u00fcllt, eine wirtschaftsgutbezogene Ermittlung der Eink\u00fcnfte erfolgen muss.<\/p>\n<p>Da die Eink\u00fcnfte in diesen F\u00e4llen nicht von der Gesellschaft, sondern lediglich von einem oder mehreren Beteiligten erzielt werden, d\u00fcrfen sie nicht in eine einheitliche und gesonderte Feststellung einflie\u00dfen. Stattdessen m\u00fcssen diese privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne und -verluste dem Wohnsitzfinanzamt nachrichtlich mitgeteilt werden; die Werte k\u00f6nnen dann in die jeweilige Einkommensteuerfestsetzung der betroffenen Beteiligten einflie\u00dfen. Will sich der Beteiligte sp\u00e4ter gegen die Erfassung der Eink\u00fcnfte dem Grunde oder der H\u00f6he nach wenden, muss er seinen Einspruch direkt gegen den Einkommensteuerbescheid richten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Private Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne bei Personengesellschaften Die Oberfinanzdirektion Frankfurt erkl\u00e4rt, wie Gewinne und Verluste aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften verfahrensrechtlich erfasst werden, wenn sie im Kontext verm\u00f6gensverwaltender Personengesellschaften stehen. Auch die Ver\u00e4u\u00dferung von Kapitalgesellschaftsanteilen ist ein Thema der Weisung. 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