{"id":42679,"date":"2015-01-08T09:15:09","date_gmt":"2015-01-08T07:15:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42679"},"modified":"2015-01-08T09:15:09","modified_gmt":"2015-01-08T07:15:09","slug":"entlastung-kleiner-unternehmen-bei-der-rechnungslegung-und-neue-berichtspflichten-im-rohstoffsektor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/entlastung-kleiner-unternehmen-bei-der-rechnungslegung-und-neue-berichtspflichten-im-rohstoffsektor\/","title":{"rendered":"Entlastung kleiner Unternehmen bei der Rechnungslegung und neue Berichtspflichten im Rohstoffsektor"},"content":{"rendered":"<h2>Die Bundesregierung hat am 07.01.2015 den Entwurf f\u00fcr ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Mit dem von dem Bundesminister der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf, sollen kleinere Unternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung entlastet werden.<\/h2>\n<p>Zudem sieht der Entwurf neue Berichtspflichten f\u00fcr bestimmte gro\u00dfe Unternehmen des Rohstoffsektors \u00fcber ihre Zahlungen an staatliche Stellen vor.<\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4rt Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas:<\/p>\n<p>&#8222;Wir wollen kleinere Unternehmen von bestimmten \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Anforderungen im Handelsbilanzrecht entlasten. Gerade diese Unternehmen brauchen Freir\u00e4ume f\u00fcr die Entwicklung ihres Kerngesch\u00e4fts und keine unn\u00f6tigen b\u00fcrokratischen H\u00fcrden. Deshalb wollen wir die neuen Spielr\u00e4ume bei der Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie so weit wie m\u00f6glich aussch\u00f6pfen. K\u00fcnftig sollen deutlich mehr Unternehmen als bisher Erleichterungen und Befreiungen von den Vorgaben der Rechnungslegung nutzen k\u00f6nnen. Dies wird insgesamt zu einer Entlastung der Wirtschaft um j\u00e4hrlich rund 87 Mio. Euro f\u00fchren.<\/p>\n<p>F\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Unternehmen des Rohstoffsektors wollen wir neue Berichtspflichten einf\u00fchren. Diese Unternehmen sollen k\u00fcnftig ihre Zahlungen an alle staatlichen Stellen weltweit offenlegen. Die Zahlungsberichte werden die Verantwortlichkeit der Rohstoffindustrie st\u00e4rken und die Einnahmen insbesondere ressourcenreicher Entwicklungs- und Schwellenl\u00e4nder sichtbar machen. Die neuen Transparenzanforderungen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsbek\u00e4mpfung und unterst\u00fctzen eine gute Regierungsf\u00fchrung in diesen L\u00e4ndern.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor:<\/strong><\/p>\n<div class=\"clearBoth\"><\/div>\n<ul>\n<li>Ausweitung des Kreises der kleinen Kapitalgesellschaften durch erhebliche Anhebung der Schwellenwerte: Wir nutzen die Spielr\u00e4ume der neuen EU-Bilanzrichtlinie und erh\u00f6hen die Schwellenwerte (Bilanzsumme und Umsatzerl\u00f6se) f\u00fcr die Abgrenzung kleiner und mittelgro\u00dfer Kapitalgesellschaften um die maximal m\u00f6glichen ca. 20 Prozent (nunmehr: Bilanzsumme 6 Mio. Euro, Umsatzerl\u00f6se 12 Mio. Euro). In Zukunft werden damit mehr Unternehmen bilanzielle Erleichterungen und Befreiungen in Anspruch nehmen k\u00f6nnen als heute. Gleichzeitig werden die Schwellenwerte f\u00fcr die Abgrenzung mittelgro\u00dfer und gro\u00dfer Kapitalgesellschaften sowie f\u00fcr die Konzernrechnungslegung entsprechend den Richtlinienvorgaben auf 20 Mio. Euro (Bilanzsumme) und 40 Mio. Euro (Umsatzerl\u00f6se) leicht erh\u00f6ht. Damit k\u00f6nnen k\u00fcnftig mehr Unternehmen als bisher die Erleichterungen f\u00fcr die jeweils kleinere Gr\u00f6\u00dfenklasse nutzen.<\/li>\n<li>Straffung und Harmonisierung der bilanzrechtlichen Vorgaben: F\u00fcr kleine Kapitalgesellschaften wird der Katalog der Mindestangaben im Anhang zum Jahresabschluss reduziert.<\/li>\n<li>Entlastung von Kleinstgenossenschaften: F\u00fcr Genossenschaften, die zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme 350.000 Euro, Umsatzerl\u00f6se 700.000 Euro, im Jahresdurchschnitt 10 Besch\u00e4ftigte) nicht \u00fcberschreiten, werden die bereits f\u00fcr vergleichbare Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) bestehenden Erleichterungen eingef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Neue Berichtspflichten im Rohstoffsektor: Erstmalig werden gro\u00dfe Unternehmen, die Erd\u00f6l, Erdgas, Kohle, Salze oder Erze f\u00f6rdern, Steine oder Erden abbauen oder Holzeinschlag in Prim\u00e4rw\u00e4ldern betreiben, verpflichtet, j\u00e4hrlich \u00fcber ihre wesentlichen Zahlungen an staatliche Stellen zu berichten und die Berichte zu ver\u00f6ffentlichen. Erfasst werden alle Staaten, in denen gro\u00dfe deutsche Kapitalgesellschaften selbst oder durch ihre Tochterunternehmen Rohstoffe gewinnen. Berichtspflichtig sind Kapitalgesellschaften, die &#8222;gro\u00df&#8220; im bilanzrechtlichen Sinne sind (zwei von drei Schwellenwerten \u00fcberschritten &#8211; Bilanzsumme 20 Mio. Euro, Umsatzerl\u00f6se 40 Mio. Euro, 250 Besch\u00e4ftigte im Jahresdurchschnitt). Berichtspflichtig sind auch alle kapitalmarktorientierten (vor allem b\u00f6rsennotierten) Unternehmen. Die Berichte m\u00fcssen erkennen lassen, welche Zahlungen das Unternehmen bzw. der Konzern an jede einzelne staatliche Stelle weltweit geleistet hat und auf welches Projekt und welchen Zahlungsgrund (z. B. Steuern oder Konzessionsgeb\u00fchren) die Zahlung gest\u00fctzt ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0BMJV, Pressemitteilung vom 07.01.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung hat am 07.01.2015 den Entwurf f\u00fcr ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Mit dem von dem Bundesminister der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf, sollen kleinere Unternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung entlastet werden. Zudem sieht der Entwurf neue Berichtspflichten f\u00fcr bestimmte gro\u00dfe Unternehmen des Rohstoffsektors \u00fcber ihre Zahlungen an staatliche Stellen vor. 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