{"id":42811,"date":"2015-01-31T12:25:01","date_gmt":"2015-01-31T10:25:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42811"},"modified":"2015-01-31T12:25:01","modified_gmt":"2015-01-31T10:25:01","slug":"fahrtenbuchauflage-fuer-firmenfahrzeuge-wegen-geschwindigkeitsueberschreitung-rechtmaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fahrtenbuchauflage-fuer-firmenfahrzeuge-wegen-geschwindigkeitsueberschreitung-rechtmaessig\/","title":{"rendered":"Fahrtenbuchauflage f\u00fcr Firmenfahrzeuge wegen Geschwindigkeits\u00fcberschreitung rechtm\u00e4\u00dfig"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Fahrtenbuchauflage f\u00fcr 31 Firmenfahrzeuge f\u00fcr die Dauer von 12 Monaten bei Geschwindigkeits\u00fcberschreitung um 41 km\/h auf Autobahn rechtm\u00e4\u00dfig<\/strong><\/h2>\n<p>Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zul\u00e4ssige H\u00f6chstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 41 km\/h \u00fcberschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm f\u00fcr die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt am 22.01.2015 in einem Eilverfahren entschieden.<\/p>\n<p>Die Antragstellerin ist eine Firma und Halterin eines von 31 auf sie zugelassenen Pkw. Mit einem dieser Fahrzeuge wurde im Februar 2014 in der Gemarkung Wetzlar auf der BAB 45 Richtung Dortmund innerhalb einer Baustelle die dort zul\u00e4ssige H\u00f6chstgeschwindigkeit von 80 km\/h um 41 km\/h \u00fcberschritten. Auf dem Beweisfoto war als verantwortlicher Fahrzeugf\u00fchrer ein Mann abgebildet. In dem unmittelbar danach eingeleiteten Bu\u00dfgeldverfahren suchten Beamte der Polizeiinspektion Speyer f\u00fcnfmal die Adresse der Antragstellerin auf, um den Fahrer des genannten Kraftfahrzeugs vom Februar 2014 ausfindig zu machen. Letztlich lie\u00df sich der Fuhrparkleiter der Firma dahin ein, nicht zu wissen, wer der Fahrer des Fahrzeugs gewesen sei.<\/p>\n<p>Nach Einstellung des Bu\u00dfgeldverfahrens durch die Polizei gab die Stadt Speyer der Antragstellerin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die F\u00fchrung eines Fahrtenbuches f\u00fcr die Dauer von 12 Monaten f\u00fcr insgesamt 31 Firmen-Pkw sowie f\u00fcr Ersatzfahrzeuge auf. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte die Stadt Speyer u. a. aus, aufgrund der Schwere des Vergehens sei die Verh\u00e4ngung eines Fahrtenbuches \u00fcber einen Zeitraum von 12 Monaten f\u00fcr alle Firmenfahrzeuge angemessen. Offensichtlich gebe es keine wirkungsvollen firmeninternen \u00dcberwachungsmechanismen, die dazu geeignet w\u00e4ren, die betreffenden Fahrzeugf\u00fchrer nach Verkehrsverst\u00f6\u00dfen zu ermitteln. Es k\u00f6nne deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle k\u00fcnftiger Verst\u00f6\u00dfe die Verantwortlichen erneut nicht ermittelt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Die Antragstellerin hat Anfang Januar 2015 um vorl\u00e4ufigen Rechtsschutz nachgesucht. Zur Begr\u00fcndung hat sie ausgef\u00fchrt: Der Fall vom Februar 2014 mit dem Firmen-Pkw habe innerhalb der Firma zu einer Umorganisation gef\u00fchrt. So gebe es jetzt eine konkrete Zuordnung der Fahrzeuge. Schlie\u00dflich werde \u00fcber den Einsatz eine konkrete Liste gef\u00fchrt. Damit sei sichergestellt, dass jede Fahrt mit jedem Fahrzeug einem Fahrer zugeordnet werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Den Eilantrag der Antragstellerin hat die 3. Kammer des Gerichts mit folgender Begr\u00fcndung abgelehnt:<\/p>\n<p>Die Fahrtenbuchauflage sei rechtm\u00e4\u00dfig. Die festgestellte Geschwindigkeits\u00fcberschreitung um 41 km\/h stelle einen Verkehrsversto\u00df von einigem Gewicht dar, der zu einem Punkteintrag und zu einem Fahrverbot von einem Monat gef\u00fchrt h\u00e4tte. Die weitere Voraussetzung zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, dass der verantwortliche Fahrzeugf\u00fchrer im Zeitpunkt der Begehung des Verkehrsversto\u00dfes nicht habe ermittelt werden k\u00f6nnen, sei ebenfalls erf\u00fcllt. Nach den durchgef\u00fchrten Ermittlungsma\u00dfnahmen habe die Beh\u00f6rde hier in das rationelle Ma\u00df bereits \u00fcbersteigendem Umfang alle Ma\u00dfnahmen getroffen, die in gleichliegenden F\u00e4llen erfahrungsgem\u00e4\u00df Erfolg haben k\u00f6nnten. Die Antragstellerin hingegen habe in keiner Weise zur Aufkl\u00e4rung beigetragen.<\/p>\n<p>Die Fahrtenbuchauflage f\u00fcr die 31 Firmen-Pkw sei auch verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass bei unaufgekl\u00e4rt gebliebenen Verkehrsverst\u00f6\u00dfen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein k\u00f6nne. Sei der Adressat einer Fahrtenbuchauflage gleichzeitig Halter mehrerer Fahrzeuge, so d\u00fcrften diese im Rahmen der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ermessensaus\u00fcbung der Beh\u00f6rde mit in die Fahrtenbuchauflage einbezogen werden, wenn aufgrund der Nutzungsgepflogenheiten des Halters auch mit anderen Fahrzeugen einschl\u00e4gige Zuwiderhandlungen naheliegend und zu erwarten seien.<\/p>\n<p>Dies sei hier der Fall, weil es bereits in der Vergangenheit mehrmals zu Verkehrsverst\u00f6\u00dfen mit auf die Antragstellerin zugelassenen Kraftfahrzeugen gekommen sei, die nicht h\u00e4tten aufgekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen. Dass die Antragstellerin den f\u00fcr den jeweiligen Verkehrsversto\u00df verantwortlichen Fahrer des in Rede stehenden Fahrzeugs nicht benannt habe, habe daran gelegen, dass sie nicht die zumutbaren und erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen habe, um eine \u00dcbersicht \u00fcber die Benutzung ihrer Firmenfahrzeuge zu gew\u00e4hrleisten. Bei einem Fuhrpark von Firmenfahrzeugen, die unterschiedlichen Personen \u00fcberlassen w\u00fcrden, m\u00fcsse die Gesch\u00e4ftsleitung aber zumindest in der Lage sein, der Bu\u00dfgeldbeh\u00f6rde die Firmenangeh\u00f6rigen zu nennen, denen das betreffende Fahrzeug zugerechnet werden k\u00f6nne. Dies sei hier offensichtlich in den genannten F\u00e4llen nicht so gewesen.<\/p>\n<p>Soweit sich die Antragstellerin auf eine &#8222;Reorganisation des Fuhrparkmanagements&#8220; berufen habe, best\u00fcnden derzeit massive Zweifel an der Ernsthaftigkeit und Zuverl\u00e4ssigkeit dieser Ma\u00dfnahme. Denn trotz dieser Reorganisation habe sich die Antragstellerin nicht in der Lage gesehen, den f\u00fcr einen Rotlichtversto\u00df im Juli 2014 verantwortlichen Fahrer, dem das Fahrzeug angeblich seit Februar 2011 konstant zugeordnet sei, in dem ihr von der Bu\u00dfgeldstelle zugesandten Zeugenfragebogen zu benennen.<\/p>\n<p>Es bestehe somit Veranlassung, f\u00fcr alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verh\u00e4ngen, um die Antragstellerin auf diese Weise zu einer sp\u00fcrbaren \u00dcberwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugf\u00fchrers im Falle eines erneuten Verkehrsversto\u00dfes anzuhalten.<\/p>\n<p>Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0VG Neustadt, Pressemitteilung vom 29.01.2015 zum Beschluss 3 L 22\/15.NW vom 22.01.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fahrtenbuchauflage f\u00fcr 31 Firmenfahrzeuge f\u00fcr die Dauer von 12 Monaten bei Geschwindigkeits\u00fcberschreitung um 41 km\/h auf Autobahn rechtm\u00e4\u00dfig Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zul\u00e4ssige H\u00f6chstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 41 km\/h \u00fcberschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm f\u00fcr die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fahrtenbuchauflage-fuer-firmenfahrzeuge-wegen-geschwindigkeitsueberschreitung-rechtmaessig\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Fahrtenbuchauflage f\u00fcr Firmenfahrzeuge wegen Geschwindigkeits\u00fcberschreitung rechtm\u00e4\u00dfig<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-42811","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42811","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=42811"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/42811\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=42811"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=42811"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=42811"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}