{"id":42884,"date":"2015-02-17T13:16:19","date_gmt":"2015-02-17T11:16:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=42884"},"modified":"2015-02-17T13:16:19","modified_gmt":"2015-02-17T11:16:19","slug":"lohnsteuerfreibetrag-neuer-antrag-noetig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/lohnsteuerfreibetrag-neuer-antrag-noetig\/","title":{"rendered":"Lohnsteuerfreibetrag: Neuer Antrag n\u00f6tig"},"content":{"rendered":"<p><b>Lohnsteuerfreibetrag: Neuer Antrag n\u00f6tig<\/b><\/p>\n<p><b>Arbeitnehmer m\u00fcssen einen Lohnsteuerfreibetrag f\u00fcr das Jahr 2015 neu beantragen, sonst kann dieser bei der Entgeltabrechnung nicht ber\u00fccksichtigt werden. Denn f\u00fcr den Arbeitgeber sind immer die in der ELStAM-Datenbank hinterlegten Daten ma\u00dfgeblich.<\/b><\/p>\n<p><b>Welche Freibetr\u00e4ge neu beantragt werden m\u00fcssen<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr die pers\u00f6nlichen Freibetr\u00e4ge gilt im Lohnsteuerverfahren 2015 weiterhin die jahresbezogene Betrachtungsweise. Die Ber\u00fccksichtigung dieser Freibetr\u00e4ge setzt deshalb einen neuen Antrag auf Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung beim Finanzamt voraus.<\/p>\n<p>Freibetr\u00e4ge f\u00fcr den Lohnsteuerabzug, z. B. f\u00fcr Werbungskosten aufgrund Fahrten zwischen Wohnung und erster T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte, m\u00fcssen in jedem Fall neu beantragt werden. Entsprechend gilt dies f\u00fcr Arbeitnehmer mit Steuerklasse II und Kindern ab 18 Jahren und f\u00fcr das Faktorverfahren bei Doppelverdiener-Ehegatten.<\/p>\n<p>Ausnahmen: Die Pauschbetr\u00e4ge f\u00fcr behinderte Menschen und Hinterbliebene werden automatisch ohne neuen Antrag bis zu dem nachgewiesenen G\u00fcltigkeitsende ber\u00fccksichtigt, ebenso wie mehrj\u00e4hrig gew\u00e4hrte Kinderfreibetragsz\u00e4hler f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder.<\/p>\n<p>Ein Antrag auf Eintragung eines Freibetrags wegen erh\u00f6hter Werbungskosten, Sonderausgaben oder au\u00dfergew\u00f6hnlicher Belastungen kann nur dann gestellt werden, wenn die Aufwendungen oder die abziehbaren Betr\u00e4ge insgesamt die Antragsgrenze von 600 EUR \u00fcberschreiten. Bei den Werbungkosten muss dar\u00fcber hinaus der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR \u00fcberschritten sein.<\/p>\n<p><b>Antragsfrist<\/b><\/p>\n<p>Der Antrag auf Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung 2015 kann bis 30.11.2015 gestellt werden. Wird der Antrag sp\u00e4testens im Januar 2015 gestellt, werden die Freibetr\u00e4ge noch r\u00fcckwirkend zum 1.1.2015 gew\u00e4hrt. Danach gilt, dass der Jahresfreibetrag auf die noch verbleibenden Lohnzahlungszeitr\u00e4ume des Kalenderjahres gleichm\u00e4\u00dfig verteilt wird \u2013 jeweils mit Wirkung vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt.<\/p>\n<p><b>Vereinfachter Antrag<\/b><\/p>\n<p>Die Arbeitnehmer, bei denen sich der bisher eingetragene Freibetrag im Vergleich zu den Vorjahren nicht ge\u00e4ndert hat, k\u00f6nnen einen vereinfachten Antrag auf Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung stellen. Wer erstmals einen Lohnsteuerfreibetrag beantragt, muss den 4-seitigen Antrag auf Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung verwenden.<\/p>\n<p><b>ELStAM<\/b><\/p>\n<p>Ist beim Arbeitnehmer ein Freibetrag zu ber\u00fccksichtigen, speichert das Finanzamt dies als Lohnsteuerabzugsmerkmal in der ELStAM-Datenbank. Der Arbeitgeber erh\u00e4lt die ge\u00e4nderten Lohnsteuerabzugsmerkmale (einschlie\u00dflich der Freibetr\u00e4ge) mit der n\u00e4chsten monatlichen \u00c4nderungsliste \u00fcbermittelt und muss diese beim Lohnsteuerabzug zwingend anwenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lohnsteuerfreibetrag: Neuer Antrag n\u00f6tig Arbeitnehmer m\u00fcssen einen Lohnsteuerfreibetrag f\u00fcr das Jahr 2015 neu beantragen, sonst kann dieser bei der Entgeltabrechnung nicht ber\u00fccksichtigt werden. Denn f\u00fcr den Arbeitgeber sind immer die in der ELStAM-Datenbank hinterlegten Daten ma\u00dfgeblich. Welche Freibetr\u00e4ge neu beantragt werden m\u00fcssen F\u00fcr die pers\u00f6nlichen Freibetr\u00e4ge gilt im Lohnsteuerverfahren 2015 weiterhin die jahresbezogene Betrachtungsweise. 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