{"id":43009,"date":"2015-03-16T12:31:09","date_gmt":"2015-03-16T10:31:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43009"},"modified":"2015-03-16T12:31:10","modified_gmt":"2015-03-16T10:31:10","slug":"wirtschaftliche-zurechnung-bei-sale-and-lease-back-geschaeften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wirtschaftliche-zurechnung-bei-sale-and-lease-back-geschaeften\/","title":{"rendered":"Wirtschaftliche Zurechnung bei &#8222;Sale-and-lease-back&#8220;-Gesch\u00e4ften"},"content":{"rendered":"<h2>Der 5. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster hat mit Urteil vom 11. Dezember 2014 (Az. 5 K 3068\/13 F) zur wirtschaftlichen Zurechnung des Leasinggegenstands bei &#8222;Sale-and-lease-back&#8220;-Gesch\u00e4ften Stellung genommen.<\/h2>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist Rechtsnachfolger einer KG, die im Jahr 2004 zum Zwecke der Durchf\u00fchrung sog. &#8222;Sale-and-lease-back&#8220;-Gesch\u00e4fte gegr\u00fcndet worden war. In der Folgezeit erwarb sie von der Herstellerin elektronische Informationssysteme, die zur Ausstrahlung von Informationsprogrammen an werbewirksamen Standorten eingesetzt werden sollten, und verleaste sie unmittelbar an diese f\u00fcr eine Dauer von vier Jahren zur\u00fcck. Nach den vertraglichen Vereinbarungen konnte die KG nach Beendigung der Laufzeit von der Leasingnehmerin verlangen, die Gegenst\u00e4nde zu einem bereits vorab vereinbarten Preis zur\u00fcckzukaufen. Die Leasingnehmerin trug die Gefahr des Untergangs und \u00fcbernahm eventuell anfallende Reparaturkosten. Eine Standortver\u00e4nderung war nur mit Zustimmung der KG gestattet.<\/p>\n<p>Die KG aktivierte die Leasinggegenst\u00e4nde als Sachanlagen und machte die darauf entfallende AfA als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt rechnete die Gegenst\u00e4nde jedoch der Leasingnehmerin als wirtschaftliche Eigent\u00fcmerin zu und erkannte die AfA nicht an.<\/p>\n<p>Der Senat wies die unter anderem gegen die wirtschaftliche Zurechnung gerichtete Klage in diesem Punkt ab. Die KG sei nicht berechtigt, AfA auf die Leasinggegenst\u00e4nde vorzunehmen, weil sie zwar zivilrechtlich Eigent\u00fcmerin sei, ihr die Gegenst\u00e4nde aber wirtschaftlich nicht zuzurechnen seien. Das wirtschaftliche Eigentum sei vielmehr bei der Herstellerin und Leasingnehmerin verblieben. Diese habe die Informationssysteme w\u00e4hrend der Laufzeit wie gewollt nutzen k\u00f6nnen. Auf Grundlage des mutma\u00dflichen, wirtschaftlich vern\u00fcnftigen Verhaltens der Vertragsbeteiligten sei davon auszugehen, dass die KG nach Ablauf der Grundmietdauer von ihrem Andienungsrecht Gebrauch machen werde und es damit zur R\u00fcck\u00fcbertragung des zivilrechtlichen Eigentums kommen werde. Hierf\u00fcr spreche, dass die wesentlichen R\u00fcckkaufkonditionen &#8211; insbesondere der Preis &#8211; bereits bei Abschluss der Leasingvertr\u00e4ge vereinbart worden seien. Zudem habe die Leasingnehmerin die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und die Kosten bei Besch\u00e4digung der Leasinggegenst\u00e4nde tragen m\u00fcssen. Dass der Standort nicht ohne Zustimmung der KG ver\u00e4ndert werden durfte, habe f\u00fcr die Frage der wirtschaftlichen Zurechnung keine Bedeutung, weil dies nicht als M\u00f6glichkeit der Einwirkung auf die Wirtschaftsg\u00fcter zu werten sei. Die Leasingvereinbarung sei vielmehr als Kreditgew\u00e4hrung der KG an die Leasingnehmerin zur Finanzierung der Leasinggegenst\u00e4nde anzusehen.<\/p>\n<p>Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0FG M\u00fcnster, Mitteilung vom 16.03.2015 zum Urteil 5 K 3068\/13 vom 11.12.2014,\u00a0Newsletter 03\/2015<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der 5. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster hat mit Urteil vom 11. Dezember 2014 (Az. 5 K 3068\/13 F) zur wirtschaftlichen Zurechnung des Leasinggegenstands bei &#8222;Sale-and-lease-back&#8220;-Gesch\u00e4ften Stellung genommen. Der Kl\u00e4ger ist Rechtsnachfolger einer KG, die im Jahr 2004 zum Zwecke der Durchf\u00fchrung sog. &#8222;Sale-and-lease-back&#8220;-Gesch\u00e4fte gegr\u00fcndet worden war. 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