{"id":43213,"date":"2015-04-24T16:35:55","date_gmt":"2015-04-24T14:35:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43213"},"modified":"2015-04-24T16:35:55","modified_gmt":"2015-04-24T14:35:55","slug":"den-digitalen-nachlass-rechtzeitig-regeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/den-digitalen-nachlass-rechtzeitig-regeln\/","title":{"rendered":"Den digitalen Nachlass rechtzeitig regeln"},"content":{"rendered":"<h2>Ein Mensch stirbt &#8211; was wird aus seinen Spuren im Internet? Erhalten Erben Zugriff auf Facebook, Google, Twitter und Co? Was ist, wenn Passw\u00f6rter den Zugang zu Online-Konten versperren? Tipps, wie sich der digitale Nachlass am besten regeln l\u00e4sst, gibt es hier.<\/h2>\n<p>Heute &#8211; im digitalen Zeitalter &#8211; hinterlassen viele Menschen nach ihrem Tod jede Menge Spuren im Netz. Und nicht nur das. Bei Facebook und Twitter gehen weiterhin Nachrichten ein. eBay-K\u00e4ufer erwarten Antwort, Paypal wartet auf Zahlungen f\u00fcr bestellte Waren. Vertragspartner buchen f\u00fcr Online-Vertr\u00e4ge und Abos vom Konto des Verstorbenen ab.<\/p>\n<p><strong>Was k\u00f6nnen Erben tun?<\/strong><br \/>\nIn den meisten F\u00e4llen hat der Verstorbene seinen digitalen Nachlass nicht geregelt. F\u00fcr die Erben beginnt dann eine Spurensuche: Gibt es Online-Konten und welche? Wie lauten die Passw\u00f6rter daf\u00fcr, denn ohne diese kein Zugriff m\u00f6glich. Wichtig ist auch die Frage: Wo k\u00f6nnen Kosten entstehen? Denn laufende Vertr\u00e4ge gehen im Todesfall in der Regel auf die Erben \u00fcber. Deshalb gilt es, m\u00f6glichst schnell alle laufenden Vertr\u00e4ge und kostenpflichtige Mitgliedschaften zu k\u00fcndigen. Hinzu kommt: Manche Hinterlassenschaften im Internet k\u00f6nnten f\u00fcr Hinterbliebene schmerzhaft oder peinlich sein.<\/p>\n<p>Damit die Betreiber verschiedener Dienste t\u00e4tig werden, verlangen Sie oft mindestens eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein. Zus\u00e4tzlicher Aufwand und Kosten k\u00f6nnen bei internationalen Anbietern entstehen. Etwa f\u00fcr eine beglaubigte \u00dcbersetzung der Sterbeurkunde.<\/p>\n<p><strong>Anbieter verhalten sich unterschiedlich<\/strong><br \/>\nBisher gibt es noch keine einheitlichen Vorschriften, nach denen zu verfahren ist. Einige Firmen l\u00f6schen oder deaktivieren nach Pr\u00fcfung die Daten. Andere gew\u00e4hren Zugriff auf die E-Mail-Kommunikation. Bei Facebook etwa kann man f\u00fcr die Seite des Verstorbenen den Gedenkstatus w\u00e4hlen, so dass sie erhalten bleibt. Das Bearbeiten der Seiten des Verstorbenen auf Sozialen Netzwerken ist in der Regel nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Das zeigt, wie wichtig es ist, den digitalen Nachlass zu regeln. Am besten hinterlegt man f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und andere Internet-Dienste handschriftlich in einem Testament. Man kann darin auch festlegen, dass nur bestimmte Personen Einblick in die Daten erhalten.<\/p>\n<p>Mit einer Vorsorgevollmacht kann man zudem bestimmen, auf welche Daten die Erben zugreifen d\u00fcrfen und was damit geschehen soll. Vor allem auch, welche kostenpflichtigen Abos und Zug\u00e4nge nach dem Tod gek\u00fcndigt werden sollen.<\/p>\n<p>Google etwa bietet einen Kontoinaktivit\u00e4tsmanager an. Der Nutzer kann zu Lebzeiten festlegen, wer nach seinem Tod \u00fcber die Inaktivit\u00e4t des Kontos benachrichtigt und Zugriff auf sein Profil haben soll. Er kann auch bestimmen, dass das Profil dann komplett gel\u00f6scht wird. Facebook erm\u00f6glicht seinen Nutzern, einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profil weiter pflegen darf.<\/p>\n<p>Es gibt Firmen, die die &#8222;Entr\u00fcmpelung&#8220; des digitalen Nachlasses anbieten. Doch Vorsicht: Neben den Kosten sollte man bedenken, dass diese damit Zugriff auf &#8211; zum Teil sehr pers\u00f6nliche &#8211; Daten erhalten.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0Bundesregierung, Pressemitteilung vom 24.04.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Mensch stirbt &#8211; was wird aus seinen Spuren im Internet? Erhalten Erben Zugriff auf Facebook, Google, Twitter und Co? Was ist, wenn Passw\u00f6rter den Zugang zu Online-Konten versperren? Tipps, wie sich der digitale Nachlass am besten regeln l\u00e4sst, gibt es hier. 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