{"id":43231,"date":"2015-04-27T09:32:06","date_gmt":"2015-04-27T07:32:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43231"},"modified":"2015-04-27T09:32:06","modified_gmt":"2015-04-27T07:32:06","slug":"elterngeld-wann-der-arbeitnehmer-pauschbetrag-nicht-beruecksichtigt-wird","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/elterngeld-wann-der-arbeitnehmer-pauschbetrag-nicht-beruecksichtigt-wird\/","title":{"rendered":"Elterngeld: Wann der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht ber\u00fccksichtigt wird"},"content":{"rendered":"<p><strong>Elterngeld: Wann der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht ber\u00fccksichtigt wird<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag kann nicht f\u00fcr das Elterngeld beansprucht werden, wenn ein Arbeitnehmer bei der Ermittlung der Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit Werbungskosten abgezogen hat, die \u00fcber dem Pauschbetrag liegen.<\/strong><\/p>\n<p>Die zusammen veranlagten Eheleute bezogen beide Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit. Hinzu kam f\u00fcr den Ehemann 1.359 EUR und f\u00fcr die Ehefrau 761 EUR Elterngeld. Bei der Veranlagung zog das Finanzamt die erkl\u00e4rten 1.142 EUR Werbungskosten von den Einnahmen des Ehemannes aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit ab, bei den Einnahmen der Ehefrau aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit ber\u00fccksichtigte es statt der erkl\u00e4rten Werbungskosten von 329 EUR den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von damals 920 EUR.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Ermittlung des besonderen Steuersatzes beim Progressionsvorbehalt erfasste das Finanzamt anschlie\u00dfend das Elterngeld beider Ehegatten jeweils in voller H\u00f6he. Damit waren die Eheleute nicht einverstanden. Sie machten vielmehr geltend, dass das Elterngeld des Mannes bei der Berechnung des Progressionsvorbehalts um 920 EUR zu mindern sei, weil dessen Arbeitnehmer-Pauschbetrag noch nicht verbraucht sei. In erster Instanz gab das Finanzgericht der Klage der Eheleute Recht.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>In der anschlie\u00dfenden Revision machte der Bundesfinanzhof aber nicht mit und hob das Urteil des Finanzgerichts auf. Begr\u00fcndung: Das Elterngeld darf nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gemindert werden, wenn bei der Ermittlung der Eink\u00fcnfte Werbungskosten abgezogen wurden, die den Pauschbetrag \u00fcberstiegen.<\/p>\n<p>Zwar spreche der Gesetzeswortlaut weder f\u00fcr noch gegen die Auffassung des Finanzgerichts. Die Auslegung der Vorinstanz w\u00fcrde jedoch den Zweck der Regelung verfehlen. Denn der Gesetzgeber habe dort zwar die Minderung des Elterngelds um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag vorgesehen, weil das Elterngeld typischerweise Einnahmen aus nicht selbstst\u00e4ndiger Arbeit ersetze. Wenn ein Arbeitnehmer aber aus zwei Arbeitsverh\u00e4ltnissen Einnahmen aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit erhalte, k\u00f6nne er nicht bei einem die tats\u00e4chlich entstandenen Werbungskosten und beim anderen den Pauschbetrag abziehen.<\/p>\n<p>Alleine das spricht nach Auffassung des Bundesfinanzhofs dagegen, einem Arbeitnehmer den Abzug der tats\u00e4chlichen Werbungskosten von den Einnahmen aus nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit und gleichzeitig den Abzug des Pauschbetrags vom Elterngeld zu gew\u00e4hren. Dar\u00fcber hinaus w\u00fcrden Arbeitnehmer mit Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags gegen\u00fcber Arbeitnehmern mit Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrags beg\u00fcnstigt, wenn man bei Ersteren die Minderung des Elterngelds um die Pauschale zulie\u00dfe.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Elterngeld: Wann der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht ber\u00fccksichtigt wird \u00a0Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag kann nicht f\u00fcr das Elterngeld beansprucht werden, wenn ein Arbeitnehmer bei der Ermittlung der Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit Werbungskosten abgezogen hat, die \u00fcber dem Pauschbetrag liegen. Die zusammen veranlagten Eheleute bezogen beide Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit. Hinzu kam f\u00fcr den Ehemann 1.359 EUR und f\u00fcr die &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/elterngeld-wann-der-arbeitnehmer-pauschbetrag-nicht-beruecksichtigt-wird\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Elterngeld: Wann der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht ber\u00fccksichtigt wird<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[516],"class_list":["post-43231","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-elterngeld"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43231","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=43231"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43231\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=43231"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=43231"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=43231"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}