{"id":43241,"date":"2015-04-27T10:00:26","date_gmt":"2015-04-27T08:00:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43241"},"modified":"2015-04-27T10:00:26","modified_gmt":"2015-04-27T08:00:26","slug":"wohnungseigentum-das-parken-auf-der-anlage-kann-eingeschraenkt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wohnungseigentum-das-parken-auf-der-anlage-kann-eingeschraenkt-werden\/","title":{"rendered":"Wohnungseigentum: Das Parken auf der Anlage kann eingeschr\u00e4nkt werden"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wohnungseigentum: Das Parken auf der Anlage kann eingeschr\u00e4nkt werden<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Eigent\u00fcmerversammlung kann durch Mehrheitsbeschluss das Parken auf dem gemeinschaftlichen Grundst\u00fcck au\u00dferhalb markierter Stellfl\u00e4chen grunds\u00e4tzlich untersagen.<\/strong><\/p>\n<p>Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus 6 Einheiten. Jeder Wohnung ist ein Stellplatz zugeordnet (Sondernutzungsrecht). Vor den Stellfl\u00e4chen befindet sich eine ca. 8,50 m breite gepflasterte Zufahrtsfl\u00e4che. Ein Eigent\u00fcmer parkt gelegentlich ein weiteres Fahrzeug quer vor seinem Stellplatz und dem benachbarten Stellplatz, der seinem Sohn zugeordnet ist.<\/p>\n<p>Auf einer Eigent\u00fcmerversammlung fassten die Wohnungseigent\u00fcmer mehrheitlich den Beschluss, dass au\u00dferhalb der zugewiesenen Carport-Stellpl\u00e4tze das Parken ab sofort verboten ist. Lediglich kurzes Anhalten zum Be- und Entladen, sowie r\u00fccksichtsvolles Parken von Handwerkern und dem G\u00e4rtner sind erlaubt.<\/p>\n<p>Ein Wohnungseigent\u00fcmer wendet sich gegen diese Nutzungsregelung.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDie Klage hat keinen Erfolg. Die Wohnungseigent\u00fcmer k\u00f6nnen durch Mehrheitsbeschluss konkretisieren, was ein zul\u00e4ssiger Gebrauch des Gemeinschaftseigentums ist. Dabei haben sie einen gro\u00dfz\u00fcgigen Ermessensspielraum. Die Grenzen des Ermessens sind dort zu ziehen, wo ein Gebrauch entweder g\u00e4nzlich verboten oder einer faktisch gleichzusetzenden Reglementierung unterzogen wird. Das ist hier nicht der Fall.<\/p>\n<p>Angesichts der \u00f6rtlichen Situation wird durch das Parken au\u00dferhalb der zugewiesenen Stellfl\u00e4chen die Benutzung der Stellpl\u00e4tze erschwert, weil zus\u00e4tzliches Rangieren erforderlich wird. Dies stellt keinen Gebrauch des Gemeinschaftseigentums dar, der zu billigen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Dagegen ist das Abstellen von Fahrzeugen durch Handwerker oder G\u00e4rtner sowie zum kurzfristigen Be- oder Entladen als billigenswerter Gebrauch des Gemeinschaftseigentums selbst dann zu betrachten, wenn davon gewisse Beeintr\u00e4chtigungen f\u00fcr die Stellplatzinhaber ausgehen. Gerade diese F\u00e4lle haben die Wohnungseigent\u00fcmer in ihrem Beschluss aber explizit ausgenommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wohnungseigentum: Das Parken auf der Anlage kann eingeschr\u00e4nkt werden Die Eigent\u00fcmerversammlung kann durch Mehrheitsbeschluss das Parken auf dem gemeinschaftlichen Grundst\u00fcck au\u00dferhalb markierter Stellfl\u00e4chen grunds\u00e4tzlich untersagen. Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus 6 Einheiten. Jeder Wohnung ist ein Stellplatz zugeordnet (Sondernutzungsrecht). Vor den Stellfl\u00e4chen befindet sich eine ca. 8,50 m breite gepflasterte Zufahrtsfl\u00e4che. Ein Eigent\u00fcmer parkt gelegentlich ein &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wohnungseigentum-das-parken-auf-der-anlage-kann-eingeschraenkt-werden\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Wohnungseigentum: Das Parken auf der Anlage kann eingeschr\u00e4nkt werden<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[3797],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43241"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=43241"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43241\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=43241"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=43241"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=43241"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}