{"id":43281,"date":"2015-05-01T10:22:50","date_gmt":"2015-05-01T08:22:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43281"},"modified":"2015-04-29T10:23:38","modified_gmt":"2015-04-29T08:23:38","slug":"bei-abriss-und-neubau-des-familienheims-keine-befreiung-von-der-erbschaftsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bei-abriss-und-neubau-des-familienheims-keine-befreiung-von-der-erbschaftsteuer\/","title":{"rendered":"Bei Abriss und Neubau des Familienheims keine Befreiung von der Erbschaftsteuer"},"content":{"rendered":"<p><b>Bei Abriss und Neubau des Familienheims keine Befreiung von der Erbschaftsteuer<\/b><\/p>\n<p><b>Vererben Eltern ihre Wohnimmobilie an die Kinder, ist dieser Vorgang unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung kann jedoch nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Immobilie wegen des sanierungsbed\u00fcrftigen bzw. maroden Zustandes abgerissen und neubebaut wird.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Eine Mutter vererbte das seit Jahren nicht renovierte und sanierte Wohnhaus aus den 50er Jahren an ihren Sohn. Die Wohnfl\u00e4che betrug nur 50m\u00b2. Der Sohn riss das Wohnhaus ab. Er teilte dem Finanzamt mit, dass der Abriss wegen des maroden Zustandes unausweichlich gewesen w\u00e4re und er einen Neubau plane, den er selbst zu Wohnzwecken nutzen wolle. Da der Wert der Erbschaft insgesamt den pers\u00f6nlichen Freibetrag von 400.000 EUR \u00fcberstiegen hatte, beantragte er f\u00fcr das Wohnhaus die Steuerbefreiung f\u00fcr die Vererbung des &#8222;Familienheims&#8220;. Das Finanzamt verweigerte die Steuerbefreiung, weil diese an den Fortbestand des alten Wohnhauses gekoppelt sei.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht. Zwar reicht es aus, wenn der Erbe die Wohnimmobilie der Eltern &#8222;alsbald&#8220; zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Im Fall der vollst\u00e4ndigen physischen Beseitigung des Wohnhauses fehlt es aber am f\u00fcr die Steuerbefreiung erforderlichen Fortbestand des &#8222;famili\u00e4ren Lebensraumes&#8220;. Die umfassende Sanierung bzw. Renovierung des Geb\u00e4udes vor dem Einzug h\u00e4tte das Finanzgericht anerkannt.<\/p>\n<p>Den maroden Zustand des Wohnhauses hat das Finanzgericht ebenso wenig als &#8222;zwingenden Hinderungsgrund&#8220; anerkannt wie die geringe Wohnfl\u00e4che. Aus der Gesetzesbegr\u00fcndung ergibt sich, dass nur pers\u00f6nliche Hinderungsgr\u00fcnde (wie z. B. Pflegebed\u00fcrftigkeit oder Tod) unsch\u00e4dlich f\u00fcr die Steuerbefreiung sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei Abriss und Neubau des Familienheims keine Befreiung von der Erbschaftsteuer Vererben Eltern ihre Wohnimmobilie an die Kinder, ist dieser Vorgang unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung kann jedoch nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Immobilie wegen des sanierungsbed\u00fcrftigen bzw. maroden Zustandes abgerissen und neubebaut wird. Hintergrund Eine Mutter vererbte das &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bei-abriss-und-neubau-des-familienheims-keine-befreiung-von-der-erbschaftsteuer\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Bei Abriss und Neubau des Familienheims keine Befreiung von der Erbschaftsteuer<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[3536],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43281"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=43281"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43281\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=43281"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=43281"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=43281"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}