{"id":43527,"date":"2015-06-03T15:41:43","date_gmt":"2015-06-03T13:41:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43527"},"modified":"2015-06-03T15:41:43","modified_gmt":"2015-06-03T13:41:43","slug":"arbeitslosenversicherung-kein-gruendungszuschuss-bei-hoher-abfindung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeitslosenversicherung-kein-gruendungszuschuss-bei-hoher-abfindung\/","title":{"rendered":"Arbeitslosenversicherung &#8211; kein Gr\u00fcndungszuschuss bei hoher Abfindung"},"content":{"rendered":"<h2>Ein Arbeitsloser, der sich selbst\u00e4ndig machen will, kann hierf\u00fcr einen Gr\u00fcndungszuschuss der Arbeitsagentur erhalten. Dieser Zuschuss wird zun\u00e4chst f\u00fcr 6 Monate in H\u00f6he des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuz\u00fcglich 300 Euro pro Monat gezahlt und kann f\u00fcr weitere 9 Monate verl\u00e4ngert werden. Er setzt u.a. voraus, dass der Arbeitslose die Tragf\u00e4higkeit der Existenzgr\u00fcndung nachweist, dies durch eine fachkundige Stelle best\u00e4tigt wird und der Arbeitslose \u00fcber die notwendigen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten zur Aus\u00fcbung der selbst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit verf\u00fcgt.<\/h2>\n<p><strong>Gr\u00fcndungszuschuss ist Ermessensleistung<\/strong><br \/>\nAllerdings steht der Zuschuss im Ermessen der Arbeitsagentur, d.h. die Agentur kann, muss aber nicht leisten.<\/p>\n<p>Hieran ist ein 59 Jahre alter Mann aus der Wetterau mit seiner Klage vor dem Sozialgericht Gie\u00dfen gescheitert.<\/p>\n<p>Vor seiner Arbeitslosigkeit hatte der Mann mehr als 30 Jahre bei einem gro\u00dfen mittelhessischen Heiztechnikunternehmen gearbeitet. Aufgrund einer Verlagerung des Betriebes wurde das Arbeitsverh\u00e4ltnis durch Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung in H\u00f6he von etwas mehr als 170 000 Euro brutto (rund 130 000 Euro netto) aufgel\u00f6st.<\/p>\n<p>Er bezog zun\u00e4chst Arbeitslosengeld und stellte dann einen Antrag auf einen Gr\u00fcndungszuschuss f\u00fcr die Errichtung einer GmbH &amp; Co. KG zusammen mit einem Partner. Gesch\u00e4ftsidee war der Verkauf und die Reparatur heiztechnischer Austauschteile.<\/p>\n<p>Das Gewerbe wurde dann auch angemeldet. Die Firma besteht noch.<\/p>\n<p><strong>Abfindung muss reichen<\/strong><br \/>\nDie Agentur f\u00fcr Arbeit Gie\u00dfen lehnte den Antrag ab und begr\u00fcndete dies damit, der zuvor Arbeitslose verf\u00fcge aufgrund seiner Abfindung \u00fcber gen\u00fcgend finanzielle Ressourcen, um das Gr\u00fcndungsvorhaben selbst zu finanzieren.<\/p>\n<p>Im Klageverfahren bezog der Kl\u00e4ger sich auf eine Aufstellung zur Verm\u00f6genslage, aus der u.a. hervorgeht, dass er mit der gezahlten Abfindung mehrere Kredite abgel\u00f6st hatte.<\/p>\n<p>Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen. \u00dcberbr\u00fcckungsgeld verfolge den Zweck, den Lebensunterhalt in der ersten Zeit nach der Existenzgr\u00fcndung zu sichern. Der Lebensunterhalt sei aber hier durch die gezahlte Abfindung gesichert gewesen. Der Gr\u00fcndungszuschuss diene nicht dazu, einem Antragsteller die Abl\u00f6sung von Darlehen zu erm\u00f6glichen. Die Ermessenentscheidung der Agentur f\u00fcr Arbeit sei daher nicht zu beanstanden, zumal diese auch die Grunds\u00e4tze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten habe.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0SG Gie\u00dfen, Pressemitteilung vom 01.06.2015 zum Urteil S 14 AL 6\/13 vom 29.04.2015 (nrkr.)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Arbeitsloser, der sich selbst\u00e4ndig machen will, kann hierf\u00fcr einen Gr\u00fcndungszuschuss der Arbeitsagentur erhalten. Dieser Zuschuss wird zun\u00e4chst f\u00fcr 6 Monate in H\u00f6he des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuz\u00fcglich 300 Euro pro Monat gezahlt und kann f\u00fcr weitere 9 Monate verl\u00e4ngert werden. Er setzt u.a. voraus, dass der Arbeitslose die Tragf\u00e4higkeit der Existenzgr\u00fcndung nachweist, dies durch &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeitslosenversicherung-kein-gruendungszuschuss-bei-hoher-abfindung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Arbeitslosenversicherung &#8211; kein Gr\u00fcndungszuschuss bei hoher Abfindung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43527"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=43527"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43527\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=43527"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=43527"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=43527"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}