{"id":43576,"date":"2015-06-12T12:10:14","date_gmt":"2015-06-12T10:10:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43576"},"modified":"2015-06-12T12:10:14","modified_gmt":"2015-06-12T10:10:14","slug":"geschaeftliche-besprechungen-kein-voller-betriebsausgabenabzug-fuer-wein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/geschaeftliche-besprechungen-kein-voller-betriebsausgabenabzug-fuer-wein\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftliche Besprechungen: Kein voller Betriebsausgabenabzug f\u00fcr Wein?"},"content":{"rendered":"<p><b>Gesch\u00e4ftliche Besprechungen: Kein voller Betriebsausgabenabzug f\u00fcr Wein?<\/b><\/p>\n<p><b>Was tut man als Unternehmer nicht alles, um bei Besprechungen mit Kunden und Gesch\u00e4ftspartnern f\u00fcr ein gutes Gespr\u00e4chsklima zu sorgen. Ein Gl\u00e4schen Wein kann gesch\u00e4ftlich gesehen eine gute Idee sein. Doch steuerlich k\u00f6nnte das Weintrinken zum Problem werden.<\/b><\/p>\n<p>Denn das Finanzgericht M\u00fcnster erkennt den ausgeschenkten Wein nicht als Aufmerksamkeit an, sondern stuft das Weintrinken im Rahmen von Inhouse-Besprechungen steuerlich als Bewirtungsaufwand ein.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Die Richter des Finanzgerichts M\u00fcnster stellten klar, dass bei Besprechungen in den B\u00fcror\u00e4umen des Unternehmers nur Aufmerksamkeiten wie Kaffee, Wasser und Kekse als \u00fcbliche Gesten der H\u00f6flichkeit in voller H\u00f6he als Betriebsausgaben verbucht werden d\u00fcrfen. Doch das Ausschenken von Wein geh\u00f6rt nicht zu diesen Aufmerksamkeiten. Es handelt sich um Bewirtungsaufwendungen.<\/p>\n<p><b>Folgen f\u00fcr die Praxis<\/b><\/p>\n<p>Die Kosten f\u00fcr den Wein darf der Unternehmer also nur zu 70 % als Betriebsausgaben geltend machen. Und damit \u00fcberhaupt 70 % der Bewirtungsaufwendungen den Gewinn mindern, muss der Unternehmer Aufzeichnungen zum Datum der Bewirtung, zum Anlass und zu den Teilnehmern f\u00fchren und aufbewahren. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die Kosten f\u00fcr den Wein getrennt von den \u00fcbrigen Betriebsausgaben erfasst werden.<\/p>\n<p>Wer sich nicht an diese Regeln h\u00e4lt, riskiert neben dem Betriebsausgabenabzug auch noch den Vorsteuerabzug.<\/p>\n<p>H\u00e4lt ein Unternehmer also Besprechungen in seinen B\u00fcror\u00e4umen ab und schenkt dabei Wein, Champagner oder Whiskey an seine Kunden und Gesch\u00e4ftspartner aus, sollte er an die Weinrechnung ein Blatt Papier heften und darauf den Tag der Bewirtung, den detaillierten Grund f\u00fcr die Bewirtung und die Namen der Teilnehmer vermerken. Die Kosten f\u00fcr den Wein oder andere alkoholische Getr\u00e4nke sind dann getrennt von den \u00fcbrigen Betriebsausgaben als Bewirtungsaufwand zu verbuchen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftliche Besprechungen: Kein voller Betriebsausgabenabzug f\u00fcr Wein? Was tut man als Unternehmer nicht alles, um bei Besprechungen mit Kunden und Gesch\u00e4ftspartnern f\u00fcr ein gutes Gespr\u00e4chsklima zu sorgen. Ein Gl\u00e4schen Wein kann gesch\u00e4ftlich gesehen eine gute Idee sein. Doch steuerlich k\u00f6nnte das Weintrinken zum Problem werden. Denn das Finanzgericht M\u00fcnster erkennt den ausgeschenkten Wein nicht als &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/geschaeftliche-besprechungen-kein-voller-betriebsausgabenabzug-fuer-wein\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Gesch\u00e4ftliche Besprechungen: Kein voller Betriebsausgabenabzug f\u00fcr Wein?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[254],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43576"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=43576"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43576\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=43576"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=43576"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=43576"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}