{"id":43628,"date":"2015-06-22T10:37:49","date_gmt":"2015-06-22T08:37:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43628"},"modified":"2015-06-22T10:37:49","modified_gmt":"2015-06-22T08:37:49","slug":"instandhaltungsruecklage-250-eur-sind-zu-wenig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/instandhaltungsruecklage-250-eur-sind-zu-wenig\/","title":{"rendered":"Instandhaltungsr\u00fccklage: 2,50 EUR sind zu wenig"},"content":{"rendered":"<p><b>Instandhaltungsr\u00fccklage: 2,50 EUR sind zu wenig<\/b><\/p>\n<p><b>Wohnungseigent\u00fcmer sind zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Verwaltung verpflichtet. Dazu geh\u00f6rt auch die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsr\u00fccklage. Ihre H\u00f6he richtet sich nach den konkreten Verh\u00e4ltnissen in der Wohnanlage.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>In einer Eigent\u00fcmerversammlung stand der Beschluss zur Debatte, die Zuf\u00fchrung zur Instandhaltungsr\u00fccklage zu erh\u00f6hen. Die Wohnungseigent\u00fcmer lehnten in einer Eigent\u00fcmerversammlung den Beschlussantrag auf Erh\u00f6hung der Instandhaltungsr\u00fccklage von 2,50 EUR pro Quadratmeter Wohnfl\u00e4che und Jahr auf 7,10 EUR mehrheitlich ab. Die Wohnanlage wurde Ende der 90er-Jahre errichtet. Die angesammelte Instandhaltungsr\u00fccklage betr\u00e4gt ca. 2.200 EUR.<\/p>\n<p>Gegen den ablehnenden Beschluss hat ein Wohnungseigent\u00fcmer Anfechtungsklage erhoben, da er die derzeitige Instandhaltungsr\u00fccklage f\u00fcr unzureichend h\u00e4lt.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Die Anfechtungsklage hat Erfolg; das Gericht setzt deshalb die Zuf\u00fchrung zur Instandhaltungsr\u00fccklage auf 7,10 EUR pro Quadratmeter und Jahr fest.<\/p>\n<p>Eine Instandhaltungsr\u00fccklage von j\u00e4hrlich 2,50 EUR pro Quadratmeter gen\u00fcgt ordnungsgem\u00e4\u00dfer Verwaltung nicht. Angemessen ist eine R\u00fccklage in einer H\u00f6he, die ein verst\u00e4ndiger und vorausschauender Eigent\u00fcmer zur\u00fccklegen w\u00fcrde. Dabei ist die Angemessenheit nach den konkreten Verh\u00e4ltnissen der jeweiligen Wohnanlage zu beurteilen.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Objekt gilt eine gesetzlich festgelegte Untergrenze von 7,10 EUR pro Quadratmeter und Jahr.<\/p>\n<p>Der aktuell geltende Betrag von 2,50 EUR pro Quadratmeter und Jahr ist nicht angemessen und von dem weiten Ermessungsspielraum der Wohnungseigent\u00fcmer nicht mehr gedeckt. Eine R\u00fccklage von 2.200 EUR reicht nicht aus, um deren Zweck gerecht zu werden. Durch das vorsorgliche Ansammeln von Kapital ist sicherzustellen, dass k\u00fcnftig bei einem unvorhergesehenen pl\u00f6tzlich auftretenden Reparaturbedarf die erforderlichen Mittel zur Verf\u00fcgung stehen und die Wohnanlage nicht wegen fehlender Mittel verwahrlost. Zugleich wird vermieden, dass weniger zahlungskr\u00e4ftige Wohnungseigent\u00fcmer in finanzielle Bedr\u00e4ngnis geraten, aber auch der Gefahr einer ungleichen finanziellen Belastung vorgebeugt, die entst\u00fcnde, wenn zahlungsunwillige oder -unf\u00e4hige Wohnungseigent\u00fcmer f\u00fcr andere Eigent\u00fcmer einspringen m\u00fcssten.<\/p>\n<p>Ferner belastet es die Wohnungseigent\u00fcmer weniger, die Mittel f\u00fcr gro\u00dfe Reparaturen und Ersatzbeschaffungen durch kontinuierliche Zahlung verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig geringer Betr\u00e4ge anzusammeln, als den Gesamtbetrag im Zeitpunkt der tats\u00e4chlichen Ausf\u00fchrung der Reparatur leisten zu m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Instandhaltungsr\u00fccklage: 2,50 EUR sind zu wenig Wohnungseigent\u00fcmer sind zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Verwaltung verpflichtet. Dazu geh\u00f6rt auch die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsr\u00fccklage. Ihre H\u00f6he richtet sich nach den konkreten Verh\u00e4ltnissen in der Wohnanlage. Hintergrund In einer Eigent\u00fcmerversammlung stand der Beschluss zur Debatte, die Zuf\u00fchrung zur Instandhaltungsr\u00fccklage zu erh\u00f6hen. 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