{"id":43662,"date":"2015-06-24T10:14:41","date_gmt":"2015-06-24T08:14:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43662"},"modified":"2015-06-24T10:14:41","modified_gmt":"2015-06-24T08:14:41","slug":"zahnaufhellung-kann-umsatzsteuerfrei-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zahnaufhellung-kann-umsatzsteuerfrei-sein\/","title":{"rendered":"Zahnaufhellung kann umsatzsteuerfrei sein"},"content":{"rendered":"<p><b>Zahnaufhellung kann umsatzsteuerfrei sein<\/b><\/p>\n<p><b>Zahnaufhellungen sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, wenn der Zahnarzt sie vornimmt, um behandlungsbedingte Zahnverdunklungen zu beseitigen.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Eine Zahn\u00e4rzte-GbR f\u00fchrte im Anschluss an bestimmte medizinisch indizierte Behandlungen (z. B. Wurzelkanalbehandlungen) bei einigen Patienten eine Zahnaufhellung (sog. Bleaching) an den zuvor behandelten Z\u00e4hnen durch. Daf\u00fcr stellte die GbR jeweils ein Entgelt von 226 EUR bis 286 EUR ohne Umsatzsteuer in Rechnung. Das Finanzamt ging jedoch davon aus, dass die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Wie das Finanzgericht ist auch der Bundesfinanzhof auf der Seite der Zahn\u00e4rzte.<\/p>\n<p>Die Begr\u00fcndung der Richter: Ums\u00e4tze aus der T\u00e4tigkeit als Zahnarzt sind steuerfrei. Die Steuerfreiheit setzt eine Heilbehandlung voraus. Heilbehandlungen m\u00fcssen einen therapeutischen Zweck haben. Hierzu geh\u00f6ren auch Leistungen zum Zweck der Vorbeugung und zum Schutz einschlie\u00dflich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit. \u00c4sthetische Behandlungen sind Heilbehandlungen, wenn diese Leistungen dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsst\u00f6rungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen oder die Gesundheit zu sch\u00fctzen, aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.<\/p>\n<p>Die Steuerfreiheit erfasst aber auch Leistungen, die erst als Folge solcher Behandlungen erforderlich werden. Das gilt auch dann, wenn sie \u00e4sthetischer Natur sind (Folgebehandlung), die medizinische Ma\u00dfnahme also dazu dient, die negativen Folgen der Vorbehandlung zu beseitigen.<\/p>\n<p>Deshalb waren die von der GbR durchgef\u00fchrten Zahnaufhellungen umsatzsteuerfreie Leistungen. Denn die zuvor durchgef\u00fchrten Zahnbehandlungen waren medizinisch indiziert. Diese Zahnbehandlungen (Wurzelf\u00fcllungen) hatten jeweils eine Verdunkelung des behandelten Zahns zur Folge. Die als Folge dieser Behandlungen notwendig gewordenen Zahnaufhellungsbehandlungen sind daher ebenfalls steuerfrei. Denn die Aufhellungen dienten dazu, die infolge der Vorsch\u00e4digung eingetretene Verdunkelung der Z\u00e4hne zu behandeln.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zahnaufhellung kann umsatzsteuerfrei sein Zahnaufhellungen sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, wenn der Zahnarzt sie vornimmt, um behandlungsbedingte Zahnverdunklungen zu beseitigen. Hintergrund Eine Zahn\u00e4rzte-GbR f\u00fchrte im Anschluss an bestimmte medizinisch indizierte Behandlungen (z. B. Wurzelkanalbehandlungen) bei einigen Patienten eine Zahnaufhellung (sog. Bleaching) an den zuvor behandelten Z\u00e4hnen durch. Daf\u00fcr stellte die GbR jeweils ein Entgelt von 226 EUR &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zahnaufhellung-kann-umsatzsteuerfrei-sein\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zahnaufhellung kann umsatzsteuerfrei sein<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3839],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43662"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=43662"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43662\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=43662"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=43662"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=43662"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}