{"id":43757,"date":"2015-07-15T15:28:36","date_gmt":"2015-07-15T13:28:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43757"},"modified":"2024-01-03T19:04:51","modified_gmt":"2024-01-03T17:04:51","slug":"bundesregierung-setzt-kampf-gegen-steuerhinterziehung-fort","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundesregierung-setzt-kampf-gegen-steuerhinterziehung-fort\/","title":{"rendered":"Bundesregierung setzt Kampf gegen Steuerhinterziehung fort"},"content":{"rendered":"<h2>Das Bundeskabinett hat am 15.07.2015 zwei Gesetzentw\u00fcrfe beschlossen, mit denen der automatische Informationsaustausch \u00fcber Finanzkonten in Steuersachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ab 2017 wirksam werden kann. Die Bundesregierung z\u00e4hlt zu den Initiatoren einer umfassenden internationalen Steuerkooperation.<\/h2>\n<p>Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Sch\u00e4uble:<\/p>\n<p>&#8222;Deutschland wird ab 2017 mit anderen Staaten in den automatischen steuerlichen Informationsaustausch \u00fcber Finanzkonten eintreten. Dies ist das wirksamste Mittel, um Steuerflucht und Steuerhinterziehung umfassend einzud\u00e4mmen. Damit handeln wir im Interesse aller steuerehrlichen B\u00fcrger und Unternehmen.&#8220;<\/p>\n<p>Steuerflucht, also das Nicht-Deklarieren steuerpflichtiger Eink\u00fcnfte im Ausland, kann am wirkungsvollsten durch einen umfassenden Datenaustausch mit einer m\u00f6glichst gro\u00dfen Anzahl von Staaten bek\u00e4mpft werden. Auf Einladung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Sch\u00e4uble haben am 29. Oktober 2014 in Berlin die Bundesrepublik Deutschland und 50 weitere Staaten und Gebiete einen v\u00f6lkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet, in dem sie sich zur Einf\u00fchrung des automatischen Informationsaustauschs nach dem Gemeinsamen Meldestandard der OECD verpflichtet haben. Inzwischen ist die Zahl der teilnehmenden Staaten auf \u00fcber 60 angestiegen, darunter auch die Schweiz und Liechtenstein.<\/p>\n<p>Das Bundeskabinett hat am 15.07.2015 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der v\u00f6lkerrechtliche Vertrag, zu dessen innerstaatlicher Wirksamkeit die Zustimmung des Gesetzgebers erforderlich ist, in nationales Recht umgesetzt werden soll. Zudem hat die Bundesregierung den Entwurf f\u00fcr das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz beschlossen. Damit werden die Einzelheiten des automatischen Informationsaustauschs in Deutschland geregelt. Der Gesetzentwurf sieht zugleich eine entsprechende Anpassung des EU-Amtshilfegesetzes aufgrund der im Dezember 2014 ebenfalls erfolgten \u00dcbernahme des Gemeinsamen Meldestandards in die EU-Amtshilferichtlinie vor.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland wird das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern (BZSt) die ma\u00dfgeblichen Daten von den deutschen Finanzinstituten erheben und zentral an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der anderen Staaten senden. Daf\u00fcr ist es erforderlich, dass die Finanzinstitute die entsprechenden Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zuvor dem BZSt elektronisch \u00fcbermitteln. Diese Verpflichtung soll per Gesetz den Finanzinstituten \u00fcbertragen werden. Umgekehrt wird das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern die Daten aus den anderen Staaten empfangen, die diese zu in Deutschland steuerlich ans\u00e4ssigen Personen von den jeweiligen Finanzinstituten erhalten haben und an die zust\u00e4ndigen Landesfinanzbeh\u00f6rden weiterleiten.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung hat sichergestellt, dass bei dem automatischen Informationsaustausch h\u00f6chste Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden. Deutschland wird dazu eine besondere Datenschutzklausel bei der OECD hinterlegen. Diese gew\u00e4hrleistet, dass s\u00e4mtliche Staaten, die zuk\u00fcnftig aufgrund des \u00dcbereinkommens mit Deutschland einen automatischen Informationsaustausch betreiben, den hohen deutschen Datenschutzstandard erf\u00fcllen m\u00fcssen. Dabei legt Deutschland die Bedingungen fest, die von dem anderen Staat bei der \u00dcbermittlung von personen- und unternehmensbezogenen Daten zu beachten sind.<\/p>\n<p>Den Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen \u00fcber Finanzkonten in Steuersachen und zur \u00c4nderung weiterer Gesetze finden Sie auf der Homepage des BMF.<\/p>\n<p>Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung &#8222;Weltweiter Informationsaustausch: Gemeinsam gegen Steuerhinterziehung&#8220; der Bundesregierung.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0BMF, Pressemitteilung vom 15.07.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 15.07.2015 zwei Gesetzentw\u00fcrfe beschlossen, mit denen der automatische Informationsaustausch \u00fcber Finanzkonten in Steuersachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ab 2017 wirksam werden kann. 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