{"id":43761,"date":"2015-07-28T12:24:03","date_gmt":"2015-07-28T10:24:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43761"},"modified":"2015-07-28T12:24:03","modified_gmt":"2015-07-28T10:24:03","slug":"raeuberischer-aktionaer-erzielt-umsatz-steuerpflichtige-sonstige-einkuenfte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/raeuberischer-aktionaer-erzielt-umsatz-steuerpflichtige-sonstige-einkuenfte\/","title":{"rendered":"&#8222;R\u00e4uberischer Aktion\u00e4r&#8220; erzielt umsatz-steuerpflichtige sonstige Eink\u00fcnfte"},"content":{"rendered":"<h2>Die Zahlung einer Aktiengesellschaft (AG) an einen Kleinstaktion\u00e4r f\u00fcr dessen R\u00fccknahme einer Klage gegen eine Unternehmensentscheidung unterliegt beim Empf\u00e4nger der Einkommensteuer und bei Wiederholungsabsicht auch der Umsatzsteuer. Dies hat der 13. Senat des Finanzgerichts K\u00f6ln in einem nunmehr ver\u00f6ffentlichten Urteil vom 11.06.2015 (Az. 13 K 3023\/13) entschieden.<\/h2>\n<p>Der Kl\u00e4ger lie\u00df sich im Streitjahr von drei Aktiengesellschaften, an denen er mit einer, zwei bzw. 100 Aktien beteiligt war, f\u00fcr die R\u00fccknahme von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen f\u00fcnfstellige Betr\u00e4ge zahlen. Die Zahlungen erfolgten teils direkt an ihn und teils \u00fcber die Teilung und Durchreichung von Rechtsanwaltsgeb\u00fchren, deren H\u00f6he in einem gerichtlichen Vergleich mit der AG festgelegt wurden.<\/p>\n<p>In dem Klageverfahren wendete sich der Kl\u00e4ger gegen die ertragsteuerliche Behandlung der Einnahmen als sonstige Eink\u00fcnfte sowie deren Einordnung als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen durch das Finanzamt. Es handele sich &#8211; bis auf eine Zahlung &#8211; um steuerfreie Schadensersatzzahlungen, die von den Aktiengesellschaften f\u00fcr den Verlust seiner Rechte aus den Aktien gezahlt worden seien. Dem folgte der 13. Senat nicht und beurteilte s\u00e4mtliche Zahlungen als einkommen- und umsatzsteuerpflichtig. Zum einen stehe der Annahme von steuerfreiem Schadensersatz bereits der Umstand entgegen, dass der minimale Aktienbestand mit einem Marktwert zwischen 10 Euro und 500 Euro nicht zu einem f\u00fcnfstelligen Schadensersatz f\u00fchren k\u00f6nne. Zum anderen lie\u00dfen die vertraglichen Vereinbarungen nicht erkennen, dass hierdurch ein dem Kl\u00e4ger entstandener Wertverlust ausgeglichen werden sollte. Vielmehr beruhten die Zahlungen auf der &#8222;erheblichen L\u00e4stigkeit der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, die die dringend notwendigen Umstrukturierungen der betroffenen Gesellschaften verz\u00f6gerten&#8220;. Der Kl\u00e4ger handele auch insoweit als Unternehmer, da er sich den Verzicht auf Anfechtung von Gesellschaftsbeschl\u00fcssen seit Jahren bezahlen lasse und folglich mit Wiederholungsabsicht handele.<\/p>\n<p>Unter einem R\u00e4uberischen Aktion\u00e4r versteht man einen Aktion\u00e4r, der aktienrechtliche Anfechtungsklagen anstrengt und dadurch die Unternehmenspolitik einer Aktiengesellschaft erheblich st\u00f6rt, um anschlie\u00dfend die Klage gegen eine erhebliche finanzielle Abfindung zur\u00fcckzunehmen.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0FG K\u00f6ln, Pressemitteilung vom 15.07.2015 zum Urteil 13 K 3023\/13 vom 11.06.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Zahlung einer Aktiengesellschaft (AG) an einen Kleinstaktion\u00e4r f\u00fcr dessen R\u00fccknahme einer Klage gegen eine Unternehmensentscheidung unterliegt beim Empf\u00e4nger der Einkommensteuer und bei Wiederholungsabsicht auch der Umsatzsteuer. Dies hat der 13. Senat des Finanzgerichts K\u00f6ln in einem nunmehr ver\u00f6ffentlichten Urteil vom 11.06.2015 (Az. 13 K 3023\/13) entschieden. Der Kl\u00e4ger lie\u00df sich im Streitjahr von drei &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/raeuberischer-aktionaer-erzielt-umsatz-steuerpflichtige-sonstige-einkuenfte\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">&#8222;R\u00e4uberischer Aktion\u00e4r&#8220; erzielt umsatz-steuerpflichtige sonstige Eink\u00fcnfte<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-43761","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43761","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=43761"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43761\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=43761"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=43761"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=43761"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}