{"id":43786,"date":"2015-07-28T13:02:50","date_gmt":"2015-07-28T11:02:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43786"},"modified":"2020-09-15T11:38:27","modified_gmt":"2020-09-15T09:38:27","slug":"rentenbesteuerung-eine-frage-der-gerechtigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/rentenbesteuerung-eine-frage-der-gerechtigkeit\/","title":{"rendered":"Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit"},"content":{"rendered":"<h2>Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002 ist die Besteuerung der Altersbez\u00fcge durch das Alterseink\u00fcnftegesetz seit 2005 neu geregelt.<\/h2>\n<p>Die Systematik ist seither so: Wer seit dem Jahr 2005 oder fr\u00fcher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, unterliegt mit diesen Renteneink\u00fcnften einem steuerpflichtigen Anteil von 50 %. Auf dieser Basis wird dann ein Rentenfreibetrag ermittelt, der Jahr f\u00fcr Jahr angesetzt wird.<\/p>\n<p>Der der Besteuerung unterliegende Teil der Rente (Besteuerungsanteil) ist abh\u00e4ngig vom Jahr des Rentenbeginns und steigt bis 2020 um j\u00e4hrlich zwei Prozentpunkte und danach um jeweils einen Prozentpunkt auf schlie\u00dflich 100 % im Jahr 2040 an. Gleichzeitig werden die w\u00e4hrend der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beitr\u00e4ge f\u00fcr jeden Erwerbst\u00e4tigen allm\u00e4hlich von der Einkommensteuer freigestellt.<\/p>\n<p><strong>Wer muss Steuern zahlen?<\/strong><br \/>\nOb Seniorinnen und Senioren eine Steuererkl\u00e4rung abgeben m\u00fcssen, h\u00e4ngt von der H\u00f6he ihrer steuerpflichtigen Eink\u00fcnfte ab. Hierzu geh\u00f6ren nicht nur Renteneink\u00fcnfte, sondern auch weitere Einnahmen, zum Beispiel Mieteinnahmen oder eine Betriebsrente.<\/p>\n<p>Eine Einkommensteuererkl\u00e4rung wird immer dann verlangt, wenn ein Rentner mit seinen Eink\u00fcnften den j\u00e4hrlichen Grundfreibetrag \u00fcberschreitet. Renten sind dabei teilweise steuerfrei (bis zu 50 %). Der der Besteuerung unterliegende Teil der Renten h\u00e4ngt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Von der steuerpflichtigen Rente k\u00f6nnen noch Werbungskosten und Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Grundfreibetrag betr\u00e4gt im Jahr 2015 8.472 Euro (Einzelveranlagung; ab 2016: 8.652 Euro).<\/p>\n<p>Die maximale H\u00f6he der steuerunbelasteten Jahresbruttorente im Veranlagungszeitraum 2015 kann der zum Herunterladen bereitgestellten \u00dcbersicht zur Rentenbesteuerung entnommen werden. Da Rentner je nach Jahr des Rentenbeginns unterschiedlich hohe Besteuerungsanteile haben, werden in den Spalten f\u00fcr jeden Rentnerjahrgang die maximal steuerfreien Renten im Jahr 2015 aufgef\u00fchrt. Die Angaben gelten f\u00fcr alleinstehende Rentner, die keine anderen Eink\u00fcnfte beziehen und deren kassenindividueller Zusatzbeitragssatz zu gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2015 0,9 % betr\u00e4gt. Die Durchschnittsrente bleibt damit steuerfrei. Seniorinnen und Senioren werden also wie alle anderen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nach dem Grundsatz der Leistungsf\u00e4higkeit besteuert. Eine gleiche Behandlung ist eine Frage der Gerechtigkeit.<\/p>\n<p><strong>Die Steuererkl\u00e4rung<\/strong><br \/>\nDies gilt auch f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung: Um sicherzustellen, dass auch die Renten bei der Einkommensteuererkl\u00e4rung vollst\u00e4ndig angegeben werden, hat der Gesetzgeber das so genannte Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>So m\u00fcssen z. B. die gesetzlichen Rentenversicherungstr\u00e4ger, berufsst\u00e4ndische Versorgungseinrichtungen, Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen und Anbieter von Riester-\/Basis-Renten den Finanzbeh\u00f6rden melden, in welcher H\u00f6he sie Altersbez\u00fcge ausgezahlt haben. Darunter fallen etwa die gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Riester-\/Basis-Renten und private Leibrenten. Anhand dieser Information kann die Finanzverwaltung ihrer verfassungsrechtlich gebotenen Verpflichtung nachkommen, im Interesse der Gleichm\u00e4\u00dfigkeit der Besteuerung die Angaben der Steuerpflichtigen zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p><strong>Eine Frage der Generationengerechtigkeit<\/strong><br \/>\nDie seit 2005 geltende Regelung ist ein Teil unserer Antwort auf den demographischen Wandel. Mit dem \u00dcbergang zur nachgelagerten Besteuerung werden Alterseink\u00fcnfte erst dann versteuert, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden &#8211; also im Alter; in der Regel mit einem geringeren Steuersatz. Die Beitr\u00e4ge zur Altersvorsorge bleiben in der Erwerbsphase bis zu einem j\u00e4hrlichen H\u00f6chstbetrag unversteuert und bieten damit einen Anreiz f\u00fcr die private Altersvorsorge.<\/p>\n<p>Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMF.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0BMF, Mitteilung vom 23.07.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002 ist die Besteuerung der Altersbez\u00fcge durch das Alterseink\u00fcnftegesetz seit 2005 neu geregelt. Die Systematik ist seither so: Wer seit dem Jahr 2005 oder fr\u00fcher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, unterliegt mit diesen Renteneink\u00fcnften einem steuerpflichtigen Anteil von 50 %. Auf dieser Basis wird &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/rentenbesteuerung-eine-frage-der-gerechtigkeit\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43786"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=43786"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43786\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=43786"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=43786"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=43786"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}