{"id":43790,"date":"2015-07-28T13:04:41","date_gmt":"2015-07-28T11:04:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43790"},"modified":"2015-07-28T13:04:41","modified_gmt":"2015-07-28T11:04:41","slug":"erbschaftsteuerreform-fuehrt-zu-deutlichen-mehrbelastungen-bei-der-uebertragung-von-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erbschaftsteuerreform-fuehrt-zu-deutlichen-mehrbelastungen-bei-der-uebertragung-von-unternehmen\/","title":{"rendered":"Erbschaftsteuerreform f\u00fchrt zu deutlichen Mehrbelastungen bei der \u00dcbertragung von Unternehmen"},"content":{"rendered":"<p>Seit Jahren ermittelt das Zentrum f\u00fcr Europ\u00e4ische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden die Erbschaftsteuerbelastung bei der \u00dcbertragung eines gro\u00dfen mittelst\u00e4ndischen Musterunternehmens an nahe Familienangeh\u00f6rige (Ehegatte oder Kind). Die Erbschaftsteuerbelastung wird dabei f\u00fcr die Rechtsform einer Kapital- bzw. Personengesellschaft in Deutschland sowie im internationalen Vergleich weiterer 17 L\u00e4nder berechnet. Das Musterunternehmen weist einen erbschaftsteuerlichen Unternehmenswert von rund 103 Millionen Euro auf. Modellrechnungen des ZEW auf Grundlage von drei bisher von der Bundesregierung vorgelegten Reformvorschl\u00e4gen zeigen, dass sich die Belastung durch die Erbschaftsteuer f\u00fcr dieses Musterunternehmen deutlich erh\u00f6hen w\u00fcrde, beim aktuell vorliegenden Kabinettsentwurf um rund 142 Prozent. Das entspricht einem Belastungsanstieg um 10,9 Millionen Euro auf dann 18,6 Millionen Euro.<br \/>\nNach derzeit geltendem Recht bel\u00e4uft sich die Erbschaftsteuerbelastung bei \u00dcbertragung des Musterunternehmens auf durchschnittlich 7,7 Millionen Euro. Der Durchschnittswert ist das Mittel der Steuerbelastung bei \u00dcbertragung an den Ehegatten oder ein Kind. Deutschland belegt damit im L\u00e4ndervergleich Platz zw\u00f6lf und befindet sich im hinteren Mittelfeld der 18 verglichenen L\u00e4nder. Die geltende Rechtslage hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 jedoch als verfassungswidrig erkl\u00e4rt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30. Juni 2016 eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorzunehmen. Dem Gericht gingen dabei insbesondere die Beg\u00fcnstigungen f\u00fcr Betriebsverm\u00f6gen zu weit.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung hat in Reaktion auf das Urteil bereits drei verschiedene Reformvorschl\u00e4ge erarbeitet. Zun\u00e4chst wurde seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Februar 2015 ein Eckpunkteplan vorgelegt. Dieser sieht vor, die derzeit bestehenden Beg\u00fcnstigungen f\u00fcr \u00fcbertragenes Unternehmensverm\u00f6gen in H\u00f6he von 85 Prozent bzw. 100 Prozent auf einen erwerbsbezogenen H\u00f6chstbetrag von 20 Millionen Euro zu begrenzen. Dieser H\u00f6chstbetrag ist als Freigrenze ausgestaltet, d.h. bei \u00dcbertragungen von h\u00f6heren Unternehmensverm\u00f6gen wird keine Beg\u00fcnstigung gew\u00e4hrt, sofern die vorgesehene Bed\u00fcrfnispr\u00fcfung ins Leere l\u00e4uft. Bezogen auf das von uns betrachtete Musterunternehmen w\u00fcrde Deutschland demnach im internationalen Vergleich von 18 L\u00e4ndern vom zw\u00f6lften auf den 17. Platz zur\u00fcckfallen. Die durchschnittliche Steuerbelastung w\u00fcrde sich nahezu verf\u00fcnffachen, von 7,7 Millionen auf 34,6 Millionen Euro.<\/p>\n<p>Eine weitere Konkretisierung zur Reform der Erbschaftsteuer hat das BMF im Juni 2015 durch einen Referentenentwurf vorgenommen. Dieser sieht zus\u00e4tzlich zu der Freigrenze von 20 Millionen Euro ein Abschmelzmodell beim Verschonungsabschlag f\u00fcr Unternehmensverm\u00f6gen zwischen 20 Millionen und 110 Millionen Euro sowie einen einheitlichen Abschlag von 25 bzw. 40 Prozent jenseits von 110 Millionen Euro vor. F\u00fcr unser Modellunternehmen ergibt sich hierbei ein reduzierter Verschonungsabschlag von 30 Prozent. Obwohl die durchschnittliche Belastung deutlich von 34,6 Millionen auf 25,2 Millionen Euro sinkt, verbessert sich Deutschland in diesem Szenario nur um einen Rang auf Platz 16.<\/p>\n<p>Weitere Modifizierungen wurden schlie\u00dflich im Rahmen des Kabinettsentwurfs vom 6. Juli 2015 vorgenommen. Demzufolge soll die Freigrenze von 20 Millionen auf 26 Millionen Euro bzw. f\u00fcr Familienunternehmen auf 52 Millionen Euro erh\u00f6ht, aber auch ein geringerer Verschonungsabschlag von 20 bzw. 35 Prozent f\u00fcr Verm\u00f6gen ab 114 Millionen Euro gew\u00e4hrt werden. F\u00fcr unser Musterunternehmen resultiert aus der Anhebung der Freigrenze lediglich ein h\u00f6herer abgeschmolzener Verschonungsabschlag von 34 Prozent bzw. von 51 Prozent f\u00fcr Familienunternehmen. Damit w\u00fcrde sich die durchschnittliche Steuerbelastung auf 23,9 Millionen bzw. 18,6 Millionen Euro (Familienunternehmen) belaufen. In beiden Szenarien erg\u00e4be sich jedoch keine weitere Verbesserung im L\u00e4nderranking.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend ist somit Folgendes festzuhalten: Wird der Kabinettsentwurf in der vorliegenden Form umgesetzt, w\u00fcrde sich im Erbfall, bezogen auf unser Musterunternehmen, f\u00fcr Familienunternehmen ein Belastungsanstieg von 7,7 Millionen auf 18,6 Millionen Euro ergeben. Dies entspricht einer Zunahme um 10,9 Millionen Euro bzw. rund 142 Prozent. Im Vergleich von 18 betrachteten L\u00e4ndern w\u00fcrde Deutschland damit vom zw\u00f6lften auf den 16. Rangplatz zur\u00fcckfallen. Insofern w\u00fcrde die Erbschaftsteuer zu einem erheblichen steuerlichen Standortnachteil werden, zumal die Erbschaftsteuer im benachbarten Ausland wenig verbreitet ist. Dies gilt insbesondere f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Unternehmensverm\u00f6gen. &#8222;Es stellt sich deswegen die Frage, wieso sich der Gesetzgeber einer grundlegenden Reform der Erbschaftsteuer mit einer Abschaffung der Ausnahmen bei der Bemessungsgrundlage, daf\u00fcr aber deutlich niedrigeren Steuers\u00e4tzen, so hartn\u00e4ckig verweigert&#8220;, sagt Prof. Dr. Christoph Spengel, der am ZEW und an der Universit\u00e4t Mannheim wissenschaftlich t\u00e4tig ist. &#8222;Eine solche Reform w\u00e4re aufkommensneutral, w\u00fcrde Deutschland als Unternehmensstandort aber deutlich attraktiver machen. Blaupausen f\u00fcr eine solche Neuordnung liegen seit langem vor.&#8220;<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.zew.de\/de\/presse\/3078\/erbschaftsteuerreform-fuehrt-zu-deutlichen-mehrbelastungen-bei-der-uebertragung-von-unternehmen\" target=\"_blank\">Weitere Informationen<\/a> finden Sie auf der Homepage des ZEW.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0ZEW, Pressemitteilung vom 24.07.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit Jahren ermittelt das Zentrum f\u00fcr Europ\u00e4ische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden die Erbschaftsteuerbelastung bei der \u00dcbertragung eines gro\u00dfen mittelst\u00e4ndischen Musterunternehmens an nahe Familienangeh\u00f6rige (Ehegatte oder Kind). Die Erbschaftsteuerbelastung wird dabei f\u00fcr die Rechtsform einer Kapital- bzw. Personengesellschaft in Deutschland sowie im internationalen Vergleich weiterer 17 L\u00e4nder berechnet. Das Musterunternehmen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erbschaftsteuerreform-fuehrt-zu-deutlichen-mehrbelastungen-bei-der-uebertragung-von-unternehmen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Erbschaftsteuerreform f\u00fchrt zu deutlichen Mehrbelastungen bei der \u00dcbertragung von Unternehmen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-43790","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43790","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=43790"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43790\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=43790"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=43790"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=43790"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}