{"id":43892,"date":"2015-08-11T14:49:35","date_gmt":"2015-08-11T12:49:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43892"},"modified":"2015-08-19T14:50:10","modified_gmt":"2015-08-19T12:50:10","slug":"aufhebung-der-schwerbehinderteneigenschaft-nach-erfolgreicher-heilung-auch-noch-nach-vielen-jahren-zulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aufhebung-der-schwerbehinderteneigenschaft-nach-erfolgreicher-heilung-auch-noch-nach-vielen-jahren-zulaessig\/","title":{"rendered":"Aufhebung der Schwerbehinderteneigenschaft nach erfolgreicher Heilung auch noch nach vielen Jahren zul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"<h2>Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 11.08.2015 entschieden, dass das Versorgungsamt dem Kl\u00e4ger dessen Schwerbehindertenstatus entziehen durfte, obwohl es das schon \u00fcber 10 Jahre vorher h\u00e4tte tun k\u00f6nnen und es ihm stattdessen einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis ausgestellt hatte.<\/h2>\n<p>Beim Kl\u00e4ger wurde 1992 ein b\u00f6sartiges Geschwulst diagnostiziert und dieses operativ entfernt. Obwohl diese Krebsbehandlung sich sp\u00e4ter als erfolgreich erwies, stellte das zust\u00e4ndige Versorgungsamt beim Kl\u00e4ger im Januar 1993 einen Grad der Behinderung mit 50 seit dem 1. Juli 1992 fest. Dies entspricht den Vorschriften \u00fcber die sog. Heilungsbew\u00e4hrung. Sie sehen bei bestimmten schweren Krebserkrankungen wie derjenigen des Kl\u00e4gers w\u00e4hrend eines Zeitraums von f\u00fcnf Jahren pauschal die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft vor. Denn in dieser Zeit kommen h\u00e4ufig R\u00fcckf\u00e4lle vor; die Angst davor verschlimmert f\u00fcr die Betroffenen die ohnehin erheblichen Auswirkungen der Krebstherapie. Nach Ablauf der Zeit der Heilungsbew\u00e4hrung richtet sich der Grad der Behinderung dann aber nach dem tats\u00e4chlichen Gesundheitszustand des Betroffenen. Diesen zu \u00fcberpr\u00fcfen hatte das Versorgungsamt aber im Fall des Kl\u00e4gers trotz Ablaufs der Heilungsbew\u00e4hrung, also ab 1997, vers\u00e4umt. Stattdessen hatte es ihm sogar einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Erst 2012 holte das Versorgungsamt die vers\u00e4umte \u00dcberpr\u00fcfung nach und entzog dem Kl\u00e4ger f\u00fcr die Zukunft seinen Schwerbehindertenstatus.<\/p>\n<p>Zu Recht, wie das Bundessozialgericht jetzt entschieden hat. Bereits 1997 rechtfertigte der Gesundheitszustand des Kl\u00e4gers seinen Schwerbehindertenstatus nicht mehr. Seine Krebserkrankung war nicht wieder aufgetreten, ansonsten war er weitgehend gesund. Die jahrzehntelange Unt\u00e4tigkeit des Versorgungsamtes macht die Aufhebung f\u00fcr die Zukunft nicht rechtswidrig. Der Kl\u00e4ger durfte nicht darauf vertrauen, f\u00fcr alle Zeiten seinen Status als Schwerbehinderter behalten zu k\u00f6nnen, obwohl sein Gesundheitszustand dies schon lange nicht mehr rechtfertigte. Das Versorgungsamt hatte sein Aufhebungsrecht auch nicht verwirkt. Es hatte dem Kl\u00e4ger niemals ausdr\u00fccklich zu verstehen gegeben, trotz der Besserung seines Zustands auf die Aufhebung verzichten zu wollen. Das lange Unt\u00e4tigbleiben des Versorgungsamtes allein f\u00fchrte nicht zur Verwirkung. Auch die unbefristete Ausstellung des Schwerbehindertenausweises begr\u00fcndete f\u00fcr sich genommen keine Rechte, sondern dokumentierte nur die zu Grunde liegende Feststellung. Sie aufzuheben hatte das Versorgungsamt lediglich aus Versehen unterlassen.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0BSG, Pressemitteilung vom 11.08.2015 zur Entscheidung B 9 SB 2\/15 R vom 11.08.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 11.08.2015 entschieden, dass das Versorgungsamt dem Kl\u00e4ger dessen Schwerbehindertenstatus entziehen durfte, obwohl es das schon \u00fcber 10 Jahre vorher h\u00e4tte tun k\u00f6nnen und es ihm stattdessen einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis ausgestellt hatte. Beim Kl\u00e4ger wurde 1992 ein b\u00f6sartiges Geschwulst diagnostiziert und dieses operativ entfernt. 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