{"id":43954,"date":"2015-08-31T08:19:13","date_gmt":"2015-08-31T06:19:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43954"},"modified":"2015-08-31T08:19:13","modified_gmt":"2015-08-31T06:19:13","slug":"verluste-aus-erststudium-feststellungsantrag-rechtzeitig-stellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verluste-aus-erststudium-feststellungsantrag-rechtzeitig-stellen\/","title":{"rendered":"Verluste aus Erststudium: Feststellungsantrag rechtzeitig stellen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Verluste aus Erststudium: Feststellungsantrag rechtzeitig stellen<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Wer einen Verlust geltend machen will, muss dies rechtzeitig beantragen. Bei einer Kl\u00e4gerin, die 2004 aufgrund ihres Studiums Werbungskosten\u00fcbersch\u00fcsse hatte und im Jahr 2013 die Feststellung ihrer Verluste begehrte, kam der Antrag zu sp\u00e4t.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Die Kl\u00e4gerin absolvierte das Studium nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung. 2004 hatte sie neben geringf\u00fcgigen Einnahmen aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit Aufwendungen f\u00fcr ihr Studium von \u00fcber 10.000 EUR. Die geltend gemachten Aufwendungen behandelte das Finanzamt als Ausbildungskosten, die es in H\u00f6he von 4.000 EUR als Sonderausgaben ber\u00fccksichtigte, was zu einem negativen zu versteuernden Einkommen f\u00fchrte. \u00dcber die eingereichte Erkl\u00e4rung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags entschied das Finanzamt nicht. Der im Jahr 2013 von der Kl\u00e4gerin gestellte Antrag auf Feststellung eines Verlustvortrags auf den 31.12.2004 wurde vom Finanzamt wegen Festsetzungsverj\u00e4hrung abgelehnt.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht Hamburg wies die Klage ab. Ein verbleibender Verlustabzug ist f\u00fcr bereits festsetzungsverj\u00e4hrte Jahre nur dann festzustellen, wenn die zust\u00e4ndige Finanzbeh\u00f6rde Kenntnis von dem negativen Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte hatte und die Feststellung des Verlustvortrags pflichtwidrig unterlassen hat. Es ist nicht pflichtwidrig, wenn dem Finanzamt Werbungskosten f\u00fcr ein Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung zwar aus der eingereichten Steuererkl\u00e4rung bekannt waren, es diese aber im Zeitpunkt der Veranlagung in \u00dcbereinstimmung mit der seinerzeit geltenden Verwaltungsauffassung lediglich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs ber\u00fccksichtigte.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin hatte die M\u00f6glichkeit, im Hinblick auf den nicht beschiedenen Antrag auf Verlustfeststellung einen Unt\u00e4tigkeitseinspruch einzulegen, um dadurch die Ablaufhemmung zu erreichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verluste aus Erststudium: Feststellungsantrag rechtzeitig stellen \u00a0Wer einen Verlust geltend machen will, muss dies rechtzeitig beantragen. Bei einer Kl\u00e4gerin, die 2004 aufgrund ihres Studiums Werbungskosten\u00fcbersch\u00fcsse hatte und im Jahr 2013 die Feststellung ihrer Verluste begehrte, kam der Antrag zu sp\u00e4t. \u00a0Die Kl\u00e4gerin absolvierte das Studium nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung. 2004 hatte sie neben geringf\u00fcgigen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verluste-aus-erststudium-feststellungsantrag-rechtzeitig-stellen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Verluste aus Erststudium: Feststellungsantrag rechtzeitig stellen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[22],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43954"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=43954"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43954\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=43954"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=43954"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=43954"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}