{"id":43958,"date":"2015-08-31T08:22:31","date_gmt":"2015-08-31T06:22:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=43958"},"modified":"2015-08-31T08:22:31","modified_gmt":"2015-08-31T06:22:31","slug":"wann-ist-ein-stipendium-steuerfrei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-ist-ein-stipendium-steuerfrei\/","title":{"rendered":"Wann ist ein Stipendium steuerfrei?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wann ist ein Stipendium steuerfrei?<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Sind die Einnahmen aus einem Forschungsstipendium eines Kollegs, das von einer gemeinn\u00fctzigen Stiftung getragen wird, steuerfrei? Ja, sagt der Bundesfinanzhof, wenn sie lediglich den Ausfall fr\u00fcherer Gehaltszahlungen ausgleichen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>A war als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakult\u00e4t einer Universit\u00e4t t\u00e4tig und habilitierte dort. Die Stiftung gew\u00e4hrte ihr ein Forschungsstipendium des Kollegs im Rahmen eines bestimmten Projekts f\u00fcr die Jahre 2009\/2010. Die Zahlungen betrugen 2009 f\u00fcr 10 Monate 2.700 EUR\/Monat (8.100 EUR\/Jahr). Zus\u00e4tzlich erhielt A eine Pauschale f\u00fcr Dienstreisen von 100 EUR\/Monat (400 EUR\/Jahr). Au\u00dferdem erhielt sie eine kostenlose Unterbringung in einer m\u00f6blierten Wohnung mit Arbeitsplatz im Wert von 660 EUR.<\/p>\n<p>Das Finanzamt erfasste die Einnahmen aus dem Stipendium als sonstige Eink\u00fcnfte in H\u00f6he von 7.028 EUR (nach Abzug von Werbungskosten).<\/p>\n<p>Die Klage wies das Finanzgericht ab. Die gew\u00e4hrten Leistungen waren angesichts des BAf\u00f6G-H\u00f6chstsatzes (643 EUR), des Grundfreibetrags (7.834 EUR) und der Einkommensgrenze f\u00fcr ein Kind beim Kindergeld (7.680 EUR) \u00fcber das hinausgegangen, was zur Erf\u00fcllung des Forschungsauftrags oder zum Bestreiten des Lebensunterhalts erforderlich gewesen sei. Das fr\u00fchere Gehalt ist fast vollst\u00e4ndig ersetzt worden.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof zeigt sich sehr viel gro\u00dfz\u00fcgiger und gab der Klage statt.<\/p>\n<p>Ein Forschungsstipendium ist steuerfrei, wenn es den f\u00fcr die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag nicht \u00fcbersteigt. Die entsprechende Regelung soll sicherstellen, dass Stipendien nur in der H\u00f6he steuerfrei bleiben, die zur Erreichung des mit dem Stipendium verfolgten Zwecks erforderlich ist.<\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof versteht unter Lebensbedarf die Gesamtheit der Mittel, die ben\u00f6tigt werden, um ein menschenw\u00fcrdiges Leben in einem sozialen Umfeld zu sichern. Er umfasst Wohnung, Verpflegung, Kleidung, Ausbildung, Gesundheit, angemessene Freizeitgestaltung und andere notwendige Ausgaben. Auf den BAf\u00f6G-H\u00f6chstsatz und den Grundfreibetrag stellt der Bundesfinanzhof nicht ab. Er geht vom Alter der Stipendiaten, ihrer akademischen Vorbildung sowie deren nach der Verkehrsauffassung erforderlichen typischen Lebenshaltungskosten in ihrer konkreten sozialen Situation aus.<\/p>\n<p>Deshalb kann das vor der Inanspruchnahme des Stipendiums vereinnahmte und w\u00e4hrend des Stipendiums ausgefallene Entgelt ein gewichtiges Indiz daf\u00fcr sein, dass ein Stipendium, das betragsm\u00e4\u00dfig nicht wesentlich \u00fcber die vorher bezogenen Einnahmen hinausgeht, lediglich den erforderlichen Lebensbedarf abdeckt. Im vorliegenden Fall sollte das Stipendium der H\u00f6he nach nur die fr\u00fcheren Gehaltszahlungen der A ausgleichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wann ist ein Stipendium steuerfrei? \u00a0Sind die Einnahmen aus einem Forschungsstipendium eines Kollegs, das von einer gemeinn\u00fctzigen Stiftung getragen wird, steuerfrei? Ja, sagt der Bundesfinanzhof, wenn sie lediglich den Ausfall fr\u00fcherer Gehaltszahlungen ausgleichen. \u00a0A war als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakult\u00e4t einer Universit\u00e4t t\u00e4tig und habilitierte dort. 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