{"id":44024,"date":"2015-09-01T12:04:21","date_gmt":"2015-09-01T10:04:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44024"},"modified":"2015-09-02T12:08:28","modified_gmt":"2015-09-02T10:08:28","slug":"pfaendungsschutzkonto-hoeheres-kindergeld-automatisch-geschuetzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/pfaendungsschutzkonto-hoeheres-kindergeld-automatisch-geschuetzt\/","title":{"rendered":"Pf\u00e4ndungsschutzkonto &#8211; h\u00f6heres Kindergeld automatisch gesch\u00fctzt"},"content":{"rendered":"<h2>Familien k\u00f6nnen seit 1. September ein Plus beim Kindergeld verbuchen. Die Kindergelderh\u00f6hung bleibt in der Regel vor dem Zugriff der Gl\u00e4ubiger gesch\u00fctzt.<\/h2>\n<p>Vier Euro mehr pro Monat und Kind zahlen die Familienkassen ab diesem Monat aus: 188 Euro f\u00fcr das erste und zweite Kind, 194 Euro f\u00fcr das dritte und 219 Euro f\u00fcr das vierte und jedes weitere Kind. Weil die Erh\u00f6hung r\u00fcckwirkend zum 1. Januar in Kraft tritt, steht pro Kind eine Nachzahlung von 32 Euro (8 Monate x 4 Euro) ins Haus. Erh\u00f6hte Kindergeldbetr\u00e4ge und Nachzahlungen sind in der Regel automatisch vor dem Zugriff der Gl\u00e4ubiger gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p><strong>Aktuelles Kindergeld ab September automatisch gesch\u00fctzt<\/strong><br \/>\nZwischen September und Dezember werden die laufenden Kindergeldzahlungen jeweils vier Euro pro Kind und Monat h\u00f6her als bislang sein. Banken und Sparkassen haben zugesichert, dass dieses Plus jeweils automatisch in die bestehenden Freibetr\u00e4ge auf P-Konten eingepflegt wird. Bereits vorliegende P-Konto-Bescheinigungen beziehungsweise Kindergeld-Bescheide sind weiterhin g\u00fcltig und m\u00fcssen nicht angepasst werden.<\/p>\n<p><strong>Nachzahlung maschinell erkannt<\/strong><br \/>\nDie erh\u00f6hten Betr\u00e4ge f\u00fcr Januar bis August (8 x 4 Euro = 32 Euro pro Kind) zahlen die Familienkassen im Oktober nach. Anhand eines speziellen Textschl\u00fcssels (KG2015NZ) k\u00f6nnen Banken und Sparkassen erkennen, dass es sich bei dieser Gutschrift um die Kindergeld-Nachzahlung handelt. Es ist davon auszugehen, dass die Nachzahlungen im Oktober dementsprechend automatisch ber\u00fccksichtigt werden und den Freibetrag erh\u00f6hen. Bei maschinell erstellten Nachzahlungen bedarf es deshalb keiner zus\u00e4tzlichen Bescheinigung oder Anpassung.<\/p>\n<p><strong>Anpassung bei manuell bearbeiteter Nachzahlung<\/strong><br \/>\nIn Einzelf\u00e4llen &#8211; bei etwa 5 Prozent aller Berechtigten &#8211; wird das Kindergeld samt Nachzahlung manuell berechnet und teilweise auch schon vor Oktober angewiesen. Dann fehlt die spezielle Kennzeichnung, sodass die von den Kreditinstituten eingesetzten Programme zur Pf\u00e4ndungsbearbeitung die Nachzahlung nicht als gesch\u00fctzte Gutschrift erkennen k\u00f6nnen. Kontoinhaber m\u00fcssen sich um deren Schutz deshalb individuell k\u00fcmmern &#8211; gegebenenfalls durch Vorlage eines Bescheids der Familienkasse.<\/p>\n<p><strong>Achtung:<\/strong><br \/>\nDie Familienkassen informieren betroffene Kindergeld-Empf\u00e4nger nicht \u00fcber den notwendigen Nachzahlungsschutz. Deshalb sollten Verbraucher selbst aktiv werden und bei einer solchen Zahlung mit ihrer Bank oder Sparkasse Kontakt aufnehmen und bei Bedarf die erforderlichen Nachweise vorlegen.<\/p>\n<p><strong>Anpassung bei Freigabebeschl\u00fcssen<\/strong><br \/>\nWenn durch das Vollstreckungsgericht, die Vollstreckungsstelle des \u00f6ffentlichen Gl\u00e4ubigers beziehungsweise in einem laufenden Insolvenzverfahren durch das Insolvenzgericht ein individueller Freigabebeschluss getroffen wurde, der den bisher g\u00fcltigen Kindergeldbetrag einbezieht, m\u00fcssen Schuldner unbedingt aktiv werden. Denn bei der f\u00fcr den Beschluss zust\u00e4ndigen Stelle ist umgehend eine Anpassung an die neuen Kindergeldbetr\u00e4ge &#8211; eventuell zuz\u00fcglich der einmaligen Nachzahlung im Oktober &#8211; zu beantragen. Wer das vers\u00e4umt, dem gehen Erh\u00f6hung und Nachzahlung verloren.<\/p>\n<p><strong>Achtung:<\/strong><br \/>\nDie Antragstellung w\u00e4re gleichzeitig Gelegenheit, das Kindergeld aus dem bezifferten Freibetrag herausnehmen zu lassen und dem Kreditinstitut k\u00fcnftig f\u00fcr den Schutz des Kindergelds den Bescheid der Familienkasse vorzulegen. Das w\u00fcrde nicht nur dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Verfahren entsprechen, sondern auch bei der ins Haus stehenden n\u00e4chsten Erh\u00f6hungsrunde zum Jahreswechsel 2015\/2016 eine erneute Antragstellung ersparen.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0Verbraucherzentrale M\u00fcnchen, Pressemitteilung vom 01.09.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Familien k\u00f6nnen seit 1. September ein Plus beim Kindergeld verbuchen. Die Kindergelderh\u00f6hung bleibt in der Regel vor dem Zugriff der Gl\u00e4ubiger gesch\u00fctzt. 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