{"id":44036,"date":"2015-09-03T10:12:18","date_gmt":"2015-09-03T08:12:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44036"},"modified":"2015-09-03T10:12:18","modified_gmt":"2015-09-03T08:12:18","slug":"umsatzsteuer-wann-gilt-das-zufluss-abfluss-prinzip-und-wann-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/umsatzsteuer-wann-gilt-das-zufluss-abfluss-prinzip-und-wann-nicht\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuer: Wann gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip und wann nicht?"},"content":{"rendered":"<p><b>Umsatzsteuer: Wann gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip und wann nicht?<\/b><\/p>\n<p><b>Rund um den Jahreswechsel gelten f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben Ausnahmen vom Zu- und Abflussprinzip. Besonderheiten gibt es bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zu beachten.<\/b><\/p>\n<p>Einnahmen geh\u00f6ren steuerlich in das Jahr, in dem sie zugeflossen sind. Ausgaben in das Jahr, in dem sie abgeflossen sind.<\/p>\n<p>Einzige Ausnahme von diesem Zufluss-Abfluss-Prinzip ist die sog. 10-Tage-Regel. Diese betrifft regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben wie Mieten, Zinsen oder Versicherungspr\u00e4mien. 10-Tage-Regel hei\u00dft:<\/p>\n<ul class=\"punkt further\">\n<li>Einnahmen und Ausgaben, die zwischen dem 22. und dem 31. Dezember gezahlt werden, aber das nachfolgende Jahr betreffen, werden steuerlich erst im Folgejahr angerechnet.<\/li>\n<li>Einnahmen und Ausgaben, die zwischen dem 1. und dem 10. Januar f\u00fcr das Vorjahr gezahlt werden, werden steuerlich noch im Vorjahr ber\u00fccksichtigt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>10-Tage-Regel gilt auch f\u00fcr Umsatzsteuer-Vorauszahlungen<\/b><\/p>\n<p>Die 10-Tage-Regel greift auch bei der Umsatzsteuervorauszahlung \u2013 wenn es sich um die Umsatzsteuervoranmeldung f\u00fcr Dezember oder das vierte Quartal handelt. Hierbei gilt es allerdings, einige Besonderheiten zu beachten: Zum einen muss die Zahlung innerhalb des 10-Tage-Zeitraums geleistet werden. Zum anderen muss die Zahlung innerhalb dieses Zeitraums f\u00e4llig sein.<\/p>\n<p>Eine weitere Besonderheit kann sich ergeben, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag f\u00e4llt. Dadurch verschiebt sich die F\u00e4lligkeit, die regul\u00e4r am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums liegt, nach hinten. Unter solchen Bedingungen fallen Zahlungen aus dem 10-Tage-Zeitraum heraus. Sie m\u00fcssen dann im sp\u00e4teren Zahlungsjahr abgezogen werden.<\/p>\n<p>Bei falscher Anwendung der Abflussregelung kann der Betriebsausgabenabzug verlorengehen. Betroffen sind solche F\u00e4lle, in denen das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug im Jahr der Zahlung ablehnt und der Unternehmer daraufhin einen Abzug im Jahr der wirtschaftlichen Zugeh\u00f6rigkeit erreichen will. Nur wenn die zu \u00e4ndernde Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachpr\u00fcfung steht, kann der betroffene Selbstst\u00e4ndige die Zahlungen nachtr\u00e4glich noch korrekt abziehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Umsatzsteuer: Wann gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip und wann nicht? Rund um den Jahreswechsel gelten f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben Ausnahmen vom Zu- und Abflussprinzip. Besonderheiten gibt es bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zu beachten. Einnahmen geh\u00f6ren steuerlich in das Jahr, in dem sie zugeflossen sind. Ausgaben in das Jahr, in dem sie abgeflossen sind. Einzige Ausnahme von diesem &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/umsatzsteuer-wann-gilt-das-zufluss-abfluss-prinzip-und-wann-nicht\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Umsatzsteuer: Wann gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip und wann nicht?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[114],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44036"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44036"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44036\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44036"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44036"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44036"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}