{"id":44088,"date":"2015-09-07T11:15:33","date_gmt":"2015-09-07T09:15:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44088"},"modified":"2015-09-07T11:15:33","modified_gmt":"2015-09-07T09:15:33","slug":"selbst-verursachte-krankheit-kasse-muss-nicht-alle-kosten-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/selbst-verursachte-krankheit-kasse-muss-nicht-alle-kosten-zahlen\/","title":{"rendered":"Selbst verursachte Krankheit: Kasse muss nicht alle Kosten zahlen"},"content":{"rendered":"<p><b>Selbst verursachte Krankheit: Kasse muss nicht alle Kosten zahlen<\/b><\/p>\n<p><b>Geht bei T\u00e4towierungen, Piercings oder Sch\u00f6nheits-OPs etwas schief und entstehen durch das Selbstverschulden Folgekosten, k\u00f6nnen Arbeitgeber und Kassen Leistungen verweigern.<\/b><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich \u00fcbernehmen die Krankenkassen nach einer Urlaubsreise alle medizinisch notwendigen Leistungen f\u00fcr ihre Versicherten. Allerdings ist es ein Ziel des Gesetzgebers, die Krankenkassen nicht mit Folgekosten f\u00fcr medizinisch nicht notwendige Ma\u00dfnahmen zu belasten. Entz\u00fcndet sich z. B. eine bei der Urlaubsreise angebrachte T\u00e4towierung oder ein Piercing, sollen die Versicherten an den Behandlungskosten angemessen beteiligt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine Beteiligung an den entstehenden Folgekosten ist es egal, wo die Behandlung stattfindet. Da es sich um eine medizinisch nicht notwendige Ma\u00dfnahme handelt, macht es keinen Unterschied, ob diese in Deutschland, einem Land der Europ\u00e4ischen Union oder woanders durchgef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<p><b>Angemessene Kostenbeteiligung<\/b><\/p>\n<p>Durch eine Beteiligung des Versicherten an den Leistungskosten soll die \u00fcbliche Absicherung nicht infrage gestellt werden. Die Kostenbeteiligung muss daher &#8222;angemessen&#8220; sein. Sie darf nicht pauschal vorgesehen werden. Vielmehr trifft die Krankenkasse jeweils eine individuelle Ermessensentscheidung. Die Kasse hat dabei die H\u00f6he der Leistungsaufwendungen, die finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit des Versicherten und die Unterhaltsverpflichtungen des Versicherten zu ber\u00fccksichtigen. Ein 50 %iger Eigenanteil an den Behandlungs- und Nebenkosten wird jedoch grunds\u00e4tzlich als vertretbar angesehen.<\/p>\n<p>Um den Versicherten an den Kosten zu beteiligen oder Krankengeld zu k\u00fcrzen oder zur\u00fcckzufordern, muss die Krankenkasse nachweisen, dass der Versicherte vors\u00e4tzlich oder mindestens bedingt vors\u00e4tzlich gehandelt hat.<\/p>\n<p><b>Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber<\/b><\/p>\n<p>Entgeltfortzahlungsanspr\u00fcche bei einer Krankheit bestehen nur, solange der Arbeitnehmer diese nicht verschuldet hat. Entsteht die Krankheit, weil im Urlaub eine medizinisch nicht indizierte Ma\u00dfnahme durchgef\u00fchrt wurde, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Selbst verursachte Krankheit: Kasse muss nicht alle Kosten zahlen Geht bei T\u00e4towierungen, Piercings oder Sch\u00f6nheits-OPs etwas schief und entstehen durch das Selbstverschulden Folgekosten, k\u00f6nnen Arbeitgeber und Kassen Leistungen verweigern. Grunds\u00e4tzlich \u00fcbernehmen die Krankenkassen nach einer Urlaubsreise alle medizinisch notwendigen Leistungen f\u00fcr ihre Versicherten. 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