{"id":44154,"date":"2015-09-21T17:49:15","date_gmt":"2015-09-21T15:49:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44154"},"modified":"2015-09-21T17:49:15","modified_gmt":"2015-09-21T15:49:15","slug":"hoeheres-kindergeld-ab-september-hoeheres-gehalt-erst-im-dezember","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/hoeheres-kindergeld-ab-september-hoeheres-gehalt-erst-im-dezember\/","title":{"rendered":"H\u00f6heres Kindergeld ab September &#8211; h\u00f6heres Gehalt erst im Dezember"},"content":{"rendered":"<h2>Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Grund- und Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht sowie das Kindergeld zu erh\u00f6hen &#8211; das war im Sommer. Die \u00c4nderungen gelten r\u00fcckwirkend ab dem 1. Januar 2015. Doch bis sich alle \u00c4nderungen im Portemonnaie der B\u00fcrger bemerkbar machen, dauert es noch einige Monate.<\/h2>\n<p>Das h\u00f6here Kindergeld wird erstmals im September ausgezahlt. Eltern werden im Monat vier Euro mehr pro Kind erhalten. F\u00fcr das erste und zweite Kind gibt es nun 188 Euro, 194 Euro f\u00fcr das dritte Kind und ab dem vierten Kind 219 Euro. F\u00fcr die zur\u00fcckliegenden Monate wird die entsprechende Nachzahlung im Herbst erfolgen. Ein besonderer Antrag ist hierf\u00fcr nicht erforderlich.<\/p>\n<p>F\u00fcr Alleinerziehende gilt r\u00fcckwirkend ab Januar ein h\u00f6herer Entlastungsbetrag. Statt 1.308 Euro werden jetzt 1.908 Euro pro Jahr steuerlich ber\u00fccksichtigt. Der h\u00f6here Entlastungsbetrag f\u00fcr das erste Kind wird bei Alleinerziehenden mit der Steuerklasse II ab Dezember 2015 automatisch angerechnet. Alleinerziehende mit mehreren Kindern sollten hingegen selbst aktiv werden. Denn ab dem zweiten Kind erh\u00f6ht sich der genannte Entlastungsbetrag um weitere 240 Euro je Kind. Dies wird allerdings nicht automatisch ber\u00fccksichtigt. Alleinerziehende Elternteile mit mehreren Kindern k\u00f6nnen aber einen Antrag auf Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung beim Wohnsitzfinanzamt stellen. Wird kein Antrag gestellt, wird der h\u00f6here Entlastungsbetrag im n\u00e4chsten Steuerbescheid ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Arbeitnehmer profitieren erst mit der Dezember-Lohnabrechnung von dem h\u00f6heren Grundfreibetrag und k\u00f6nnen sich gegebenenfalls zum Jahresende auf eine kleine Finanzspritze freuen. Nunmehr wird erst bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.472 Euro Einkommensteuer f\u00e4llig. Bisher lag der Betrag bei 8.354 Euro pro Jahr. Bei einem Single bringt der h\u00f6here Grundfreibetrag im Jahr 2015 maximal 23 Euro und bei Ehepaaren 46 Euro. Bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden wird sich die \u00c4nderung erst im Einkommensteuerbescheid f\u00fcr das Jahr 2015 bemerkbar machen. Diesen erhalten Unternehmer fr\u00fchestens 2016 nach Abgabe der Einkommensteuererkl\u00e4rung.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0BdSt, Pressemitteilung vom 18.09.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Grund- und Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht sowie das Kindergeld zu erh\u00f6hen &#8211; das war im Sommer. Die \u00c4nderungen gelten r\u00fcckwirkend ab dem 1. Januar 2015. Doch bis sich alle \u00c4nderungen im Portemonnaie der B\u00fcrger bemerkbar machen, dauert es noch einige Monate. Das h\u00f6here Kindergeld wird erstmals im September ausgezahlt. 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