{"id":44197,"date":"2015-09-29T17:21:14","date_gmt":"2015-09-29T15:21:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44197"},"modified":"2015-09-29T17:21:14","modified_gmt":"2015-09-29T15:21:14","slug":"modernisierung-der-mehrwertsteuer-fuer-den-grenzueberschreitenden-elektronischen-handel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/modernisierung-der-mehrwertsteuer-fuer-den-grenzueberschreitenden-elektronischen-handel\/","title":{"rendered":"Modernisierung der Mehrwertsteuer f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden elektronischen Handel"},"content":{"rendered":"<h2>Kommission leitet \u00f6ffentliche Konsultation ein<\/h2>\n<h3 id=\"ueberschrift4\" class=\"keinUmfluss\">Die Europ\u00e4ische Kommission hat eine \u00f6ffentliche Konsultation eingeleitet, um zu ermitteln, wie Mehrwertsteuerzahlungen auf Transaktionen im grenz\u00fcberschreitenden elektronischen Handel in der EU vereinfacht werden k\u00f6nnen.<\/h3>\n<p>Die Kommission will ein breites Spektrum an Meinungen von Unternehmern und anderen interessierten Kreisen einholen, bevor sie im Jahr 2016 mit der Ausarbeitung ihrer Legislativvorschl\u00e4ge zu diesem Thema als Teil der Strategie f\u00fcr einen digitalen Binnenmarkt beginnt.<\/p>\n<p>Andrus Ansip, f\u00fcr den digitalen Binnenmarkt zust\u00e4ndiger Vizepr\u00e4sident der Europ\u00e4ischen Kommission, erkl\u00e4rte hierzu: &#8222;Wir haben versprochen, die Unternehmen, insbesondere die kleineren Unternehmen, zu unterst\u00fctzen, indem wir die Belastungen verringern, die sich aus der Existenz unterschiedlicher Mehrwertsteuerregelungen ergeben. Heute bitten wir die Unternehmen und andere interessierte Kreise, uns bei der Suche nach den wirksamsten und sinnvollsten Ma\u00dfnahmen zu unterst\u00fctzen, damit wir unser Versprechen halten k\u00f6nnen. Im Rahmen der Strategie f\u00fcr einen digitalen Binnenmarkt haben wir bereits einige Ma\u00dfnahmen vorgelegt, die wir ergreifen m\u00f6chten, wie z. B. eine Mehrwertsteuerschwelle f\u00fcr Start-ups.&#8220;<\/p>\n<p>Pierre Moscovici, f\u00fcr Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zust\u00e4ndiger Kommissar, erkl\u00e4rte hierzu: &#8222;Diese Konsultation bietet eine echte Chance, um zu gew\u00e4hrleisten, dass k\u00fcnftige Mehrwertsteuereinnahmen aus der digitalen Wirtschaft auf gerechte und wirksame Weise verteilt werden. Gleichzeitig wollen wir die Einhaltung der Vorschriften so einfach wie m\u00f6glich machen. Zudem haben wir ein Interesse daran, sicherzustellen, dass die k\u00fcnftigen Rechtsvorschriften der tats\u00e4chlichen Situation der Unternehmen in der EU entsprechen.&#8220;<\/p>\n<p>Diese Konsultation ist auch Teil der derzeit laufenden Bewertung der neuen Vorschriften f\u00fcr Mehrwertsteuerzahlungen auf grenz\u00fcberschreitende Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen, die im Januar dieses Jahres in Kraft getreten sind. Gleichzeitig ist die Kommission bestrebt, Feedback zu der damit im Zusammenhang stehenden kleinen einzigen Anlaufstelle (KEA) zu erhalten. Dieses Instrument erm\u00f6glicht es Unternehmen, die digitale Dienstleistungen f\u00fcr Kunden in mehr als einem EU-Land erbringen, ihre gesamte Mehrwertsteuer in ihrem eigenen Mitgliedstaat anzumelden und zu entrichten.<\/p>\n<p>Die Konsultation hat eine Laufzeit von zw\u00f6lf Wochen und endet am 18. Dezember 2015.<\/p>\n<p><strong>Strategie f\u00fcr einen digitalen Binnenmarkt<\/strong><br \/>\nIm Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarkt arbeitet die Kommission daran, die mit dem grenz\u00fcberschreitenden elektronischen Handel verbundenen Belastungen, die sich aus der Existenz unterschiedlicher Mehrwertsteuerregelungen in der EU ergeben, zu verringern. Die Kommission will gleiche Ausgangsbedingungen f\u00fcr die EU-Unternehmen &#8211; ungeachtet ihrer Gr\u00f6\u00dfe &#8211; schaffen und gew\u00e4hrleisten, dass die Mehrwertsteuereinnahmen in das Land flie\u00dfen, in dem der Verbraucher ans\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p>2016 wird die Kommission einen Legislativvorschlag zur Verringerung des auf die Existenz unterschiedlicher Mehrwertsteuersysteme zur\u00fcckzuf\u00fchrenden Verwaltungsaufwands f\u00fcr Unternehmen vorlegen. Die Ergebnisse aus der heute eingeleiteten Konsultation werden in die Vorbereitungen f\u00fcr diese wichtigen Ma\u00dfnahmenvorschl\u00e4ge einflie\u00dfen.<\/p>\n<p>Die Kommission wird Vereinfachungsma\u00dfnahmen f\u00fcr kleine Unternehmen vorschlagen, einschlie\u00dflich eines angemessenen Schwellenwertes, mit dem Probleme angegangen werden k\u00f6nnen, ohne weitere Verzerrungen im Binnenmarkt oder Probleme f\u00fcr die Steuerverwaltungen bez\u00fcglich der Einhaltung der Vorschriften zu verursachen. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, der den Unternehmen aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteuersysteme entsteht, wird die Kommission insbesondere Folgendes vorschlagen:<\/p>\n<div class=\"clearBoth\"><\/div>\n<ul>\n<li>Ausweitung des derzeitigen elektronischen Registrierungs- und Zahlungsverfahrens auf den Verkauf von Sachg\u00fctern;<\/li>\n<li>Einf\u00fchrung einer Mehrwertsteuerschwelle, um Online-Start-ups und kleine Unternehmen zu unterst\u00fctzen;<\/li>\n<li>Zulassung von Mehrwertsteuerpr\u00fcfungen bei grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tigen Unternehmen nur im Herkunftsland;<\/li>\n<li>Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung f\u00fcr die Einfuhr von Kleinsendungen von Anbietern aus Drittl\u00e4ndern.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Die derzeitigen Mehrwertsteuerbestimmungen f\u00fcr elektronische Dienste<\/strong><\/p>\n<p>Am 1. Januar 2015 sind f\u00fcr Unternehmen, die grenz\u00fcberschreitende Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen erbringen, neue Bestimmungen in Bezug auf den &#8222;Ort der Dienstleistung&#8220; in Kraft getreten. Das bedeutet, dass die betreffenden Gegenst\u00e4nde und Dienstleistungen im Mitgliedstaat des Kunden besteuert werden. Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchsteuer, und diese Vorschriften sollen gew\u00e4hrleisten, dass die Besteuerung der elektronischen Dienstleistungen am Ort des tats\u00e4chlichen Verbrauchs erfolgt. Auf diese Weise flie\u00dfen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in die Staatskasse des Landes, in dem der K\u00e4ufer ans\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p>Im Rahmen der \u00c4nderungen wurde auch die kleine einzige Anlaufstelle (KEA) eingerichtet, um grenz\u00fcberschreitende Mehrwertsteuerzahlungen im elektronischen Handel zu vereinfachen. Nunmehr k\u00f6nnen sich Unternehmen f\u00fcr die KEA registrieren lassen und die in anderen Mitgliedstaaten zu entrichtende Mehrwertsteuer mittels einer vereinfachten viertelj\u00e4hrlichen Online-Steuererkl\u00e4rung bei der Steuerverwaltung des eigenen Mitgliedstaats angeben und abf\u00fchren. Vorl\u00e4ufige Daten deuten darauf hin, dass im Jahr 2015 Mehrwertsteuerzahlungen von mehr als 3 Mrd. Euro \u00fcber die KEA abgewickelt werden, dies entspricht einem Umsatz von etwa 18 Mrd. Euro.<\/p>\n<p>Trotz der breiten Unterst\u00fctzung f\u00fcr die neuen Vorschriften bereiteten sie f\u00fcr einige sehr kleine Unternehmen Probleme, insbesondere im Vereinigten K\u00f6nigreich, wo solche Unternehmen zuvor bis zu einem bestimmten Schwellenwert von der Mehrwertsteuer befreit waren. Der urspr\u00fcngliche Vorschlag der Kommission enthielt auch eine Mehrwertsteuerschwelle, durch die kleinere Unternehmen von den \u00c4nderungen ausgenommen gewesen w\u00e4ren, jedoch wurde diese M\u00f6glichkeit von den Mitgliedstaaten abgelehnt. Die Kommission m\u00f6chte diese M\u00f6glichkeit erneut vorschlagen, um die Start-ups und Kleinstunternehmen in der EU zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-15-5719_de.htm?locale=en\" target=\"_blank\">Weitere Informationen<\/a> finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0EU-Kommission, Pressemitteilung vom 25.09.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kommission leitet \u00f6ffentliche Konsultation ein Die Europ\u00e4ische Kommission hat eine \u00f6ffentliche Konsultation eingeleitet, um zu ermitteln, wie Mehrwertsteuerzahlungen auf Transaktionen im grenz\u00fcberschreitenden elektronischen Handel in der EU vereinfacht werden k\u00f6nnen. 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