{"id":44401,"date":"2015-10-22T11:08:39","date_gmt":"2015-10-22T09:08:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44401"},"modified":"2015-10-22T11:08:39","modified_gmt":"2015-10-22T09:08:39","slug":"abgeltungsteuer-bis-zu-welchem-zeitpunkt-kann-der-antrag-auf-guenstigerpruefung-gestellt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/abgeltungsteuer-bis-zu-welchem-zeitpunkt-kann-der-antrag-auf-guenstigerpruefung-gestellt-werden\/","title":{"rendered":"Abgeltungsteuer: Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Antrag auf G\u00fcnstigerpr\u00fcfung gestellt werden?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Abgeltungsteuer: Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Antrag auf G\u00fcnstigerpr\u00fcfung gestellt werden?<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Bei Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen fahren die allermeisten Steuerpflichtigen mit der 25 %igen Abgeltungsteuer g\u00fcnstiger. Liegt der individuelle Steuersatz doch mal unter 25 %, sollte der Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (G\u00fcnstigerpr\u00fcfung) rechtzeitig gestellt werden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin erzielte Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit und aus einer Leibrente. Zudem hatte sie Kapitalertr\u00e4ge. Diese gab sie aber nicht in ihrer Einkommensteuererkl\u00e4rung an, da daf\u00fcr schon die Abgeltungsteuer von 25 % abgef\u00fchrt worden war. Im Einkommensteuerbescheid blieben die Kapitaleink\u00fcnfte daher unber\u00fccksichtigt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist stellte die Kl\u00e4gerin einen Antrag auf G\u00fcnstigerpr\u00fcfung. Da ihr individueller Steuersatz unter 25 % lag, wollte sie mit dem Antrag eine niedrigere Einkommensteuer erreichen. Finanzamt und Finanzgericht lehnten eine \u00c4nderung des bestandskr\u00e4ftigen Einkommensteuerbescheids jedoch ab.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Auch beim Bundesfinanzhof hatte die Kl\u00e4gerin keinen Erfolg; er hat die Revision als unbegr\u00fcndet zur\u00fcckgewiesen. Seine Begr\u00fcndung: Eine zeitliche Befristung f\u00fcr den Antrag auf G\u00fcnstigerpr\u00fcfung ergibt sich aus der Bestandskraft der Steuerfestsetzung. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Korrektur eines bestandskr\u00e4ftigen Steuerbescheids liegen hier nicht vor. Zwar wurde dem Finanzamt erst nach der Steuerfestsetzung bekannt, dass die Kl\u00e4gerin Kapitaleink\u00fcnfte erzielt hatte, die bei der Gesamtbetrachtung der Besteuerungsgrundlagen zu einer niedrigeren Steuer gef\u00fchrt h\u00e4tten. Eine Korrekturm\u00f6glichkeit f\u00fcr derartige \u201cneue Tatsachen\u201d ist jedoch nur m\u00f6glich, wenn den Steuerpflichtigen an dem nachtr\u00e4glichen Bekanntwerden kein Verschulden trifft. Ein Verschulden liegt hier aber nach Ansicht des Bundesfinanzhofs vor, da die Kl\u00e4gerin die Steuerbescheinigung \u00fcber die einbehaltene Kapitalertragsteuer bereits vor der Abgabe der Einkommensteuererkl\u00e4rung erhalten hatte. Deshalb konnte der Antrag auf G\u00fcnstigerpr\u00fcfung hier nicht mehr gestellt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abgeltungsteuer: Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Antrag auf G\u00fcnstigerpr\u00fcfung gestellt werden? \u00a0Bei Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen fahren die allermeisten Steuerpflichtigen mit der 25 %igen Abgeltungsteuer g\u00fcnstiger. Liegt der individuelle Steuersatz doch mal unter 25 %, sollte der Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (G\u00fcnstigerpr\u00fcfung) rechtzeitig gestellt werden. \u00a0Hintergrund Die Kl\u00e4gerin erzielte Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/abgeltungsteuer-bis-zu-welchem-zeitpunkt-kann-der-antrag-auf-guenstigerpruefung-gestellt-werden\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Abgeltungsteuer: Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Antrag auf G\u00fcnstigerpr\u00fcfung gestellt werden?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[4001],"class_list":["post-44401","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-abgeltungsteuer"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44401","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44401"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44401\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44401"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44401"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44401"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}