{"id":44429,"date":"2015-11-02T19:16:44","date_gmt":"2015-11-02T17:16:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44429"},"modified":"2026-07-10T11:38:01","modified_gmt":"2026-07-10T09:38:01","slug":"durchschnittlicher-zusatzbeitragssatz-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-fuer-2016-bei-11-prozent","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/durchschnittlicher-zusatzbeitragssatz-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-fuer-2016-bei-11-prozent\/","title":{"rendered":"Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung f\u00fcr 2016 bei 1,1 Prozent"},"content":{"rendered":"<h2>Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) f\u00fcr das Jahr 2016 wurde im Bundesanzeiger ver\u00f6ffentlicht. Aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 14 Milliarden Euro ohne Ber\u00fccksichtigung von Finanz-Reserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in H\u00f6he von 1,1 Prozent, der um 0,2 Prozentpunkte moderat h\u00f6her liegt als im laufenden Jahr. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse ab 2016 f\u00fcr ihre Mitglieder tats\u00e4chlich ausf\u00e4llt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest und richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet und inwieweit die Krankenkassen ihre zum Teil erheblichen Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten einsetzen. Die derzeit 123 Krankenkassen verf\u00fcgen insgesamt \u00fcber Finanz-Reserven von rund 15 Milliarden Euro, die sich unterschiedlich auf die einzelnen Versicherungstr\u00e4ger verteilen.<\/h2>\n<p>&#8222;Angesichts unserer \u00e4lter werdenden Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts m\u00fcssen wir mit steigenden Gesundheitskosten rechnen und zugleich die Beitragsentwicklung in Schach halten. Deshalb werden wir die Zusatzbeitr\u00e4ge, die die Kassen jetzt festlegen, weiter im Auge behalten. Eine gute Versorgung gibt es aber nicht zum Nulltarif. Bei all unseren Gesetzesvorhaben geht es daher immer darum, Patientinnen und Patienten auch in Zukunft Spitzenmedizin und gute Pflege zur Verf\u00fcgung zu stellen und unser Gesundheitswesen zugleich nachhaltig finanzierbar zu gestalten&#8220;, bekr\u00e4ftigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gr\u00f6he seine Ank\u00fcndigung vom 23.10.2015.<\/p>\n<p>Das vollst\u00e4ndige Interview mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gr\u00f6he \u00fcber Leistungsverbesserungen f\u00fcr Patienten und die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.<\/p>\n<p>Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach Auswertung der Prognose des Sch\u00e4tzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) errechnet. F\u00fcr das Jahr 2016 geht der Sch\u00e4tzerkreis insgesamt von Einnahmen in H\u00f6he von 206,2 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 220,6 Milliarden Euro gegen\u00fcbergestellt. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen in H\u00f6he von derzeit gut 15 Milliarden Euro flie\u00dfen in diese Rechnung nicht ein und stehen damit zum Teil f\u00fcr Spielr\u00e4ume bei der Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser f\u00fcr die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den n\u00e4chsten Wochen anstehen. Zugleich tr\u00e4gt er zur Transparenz f\u00fcr die Mitglieder der GKV bei: Die Krankenkassen sind im Falle der erstmaligen Erhebung oder Erh\u00f6hung eines Zusatzbeitrags gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben auf das bestehende Sonderk\u00fcndigungsrecht hinzuweisen sowie auf die H\u00f6he des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und die \u00dcbersicht des GKV-Spitzenverbands zu den Zusatzbeitragss\u00e4tzen aller Krankenkassen. Krankenkassen, deren kassenindividueller Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz \u00fcbersteigt, m\u00fcssen dabei ausdr\u00fccklich auf die M\u00f6glichkeit hinweisen, in eine g\u00fcnstigere Krankenkasse zu wechseln.<\/p>\n<p>Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesversicherungsamt.de und<a href=\"http:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.bundesgesundheitsministerium.de<\/a>.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung vom 28.10.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) f\u00fcr das Jahr 2016 wurde im Bundesanzeiger ver\u00f6ffentlicht. 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