{"id":44433,"date":"2015-11-03T12:00:01","date_gmt":"2015-11-03T10:00:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44433"},"modified":"2015-11-03T12:00:01","modified_gmt":"2015-11-03T10:00:01","slug":"bearbeitungsgebuehr-fuer-kredit-bei-geschaeftskunden-zulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bearbeitungsgebuehr-fuer-kredit-bei-geschaeftskunden-zulaessig\/","title":{"rendered":"Bearbeitungsgeb\u00fchr f\u00fcr Kredit: Bei Gesch\u00e4ftskunden zul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"<p><b>Bearbeitungsgeb\u00fchr f\u00fcr Kredit: Bei Gesch\u00e4ftskunden zul\u00e4ssig<\/b><\/p>\n<p><b>Verlangt eine Bank f\u00fcr die Bearbeitung eines Kredits Geb\u00fchren, kann dies gegen\u00fcber Gesch\u00e4ftskunden zul\u00e4ssig sein.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Die Bank hatte mit einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft im Jahr 2005 einen Kreditrahmen \u00fcber 900.000 EUR vereinbart. Diesen Kreditrahmen konnte die Gesellschaft nach ihrer Wahl \u00fcber 2 Kontokorrentlinien sowie \u00fcber eine Avallinie in Anspruch nehmen. In dem Vertragsformular wurde eine nicht laufzeitabh\u00e4ngige, sofort f\u00e4llige Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 9.000 EUR festgeschrieben.<\/p>\n<p>Im Jahr 2015 forderte die Kl\u00e4gerin die R\u00fcckzahlung der Bearbeitungsgeb\u00fchr. Diese sei nicht rechtsverbindlich vereinbart worden, weil es sich nicht um eine individuelle Absprache, sondern um eine einseitige Bestimmung in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen handle. Die Regelung beinhalte eine unangemessene Benachteiligung der Kundin, sodass sie unwirksam sei. Der Bundesgerichtshof habe im Jahr 2014 abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt, dass die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten durch Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht zul\u00e4ssig sei.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Die Klage hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts gelten die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grunds\u00e4tze in erster Linie f\u00fcr Verbraucher und sind auf AGB, die gegen\u00fcber Kaufleuten benutzt werden, nicht ohne weiteres \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall komme hinzu, dass ein Teil des Kredits als Avallinie ausgewiesen sei. Ein solcher Avalkredit sei rechtlich als Kreditleihe zu qualifizieren. Hierf\u00fcr k\u00f6nne die Bank auch ohne entsprechende Vereinbarung Zinsen und eine angemessene Provision verlangen.<\/p>\n<p>Die Bearbeitungsgeb\u00fchr sei auch deshalb gerechtfertigt, weil der Bank Bearbeitungsaufwand auch im Interesse des Kunden entstehe. Bei einem Kredit im Rahmen eines Handelsgesch\u00e4fts pr\u00fcfe die Bank beispielsweise die Bonit\u00e4t des Kunden nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse des Kunden. Dieser sei zur Buchf\u00fchrung und Bilanzierung verpflichtet. Die Bonit\u00e4tskontrolle durch die Bank diene daher auch der Selbstkontrolle des Kunden. Auch insoweit sei hier die Erhebung einer Bearbeitungsgeb\u00fchr nicht mit einer Bearbeitungsgeb\u00fchr gegen\u00fcber einem Verbraucher zu vergleichen, bei dem die Bank die Bonit\u00e4tspr\u00fcfung allein im eigenen Interesse vornehme.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bearbeitungsgeb\u00fchr f\u00fcr Kredit: Bei Gesch\u00e4ftskunden zul\u00e4ssig Verlangt eine Bank f\u00fcr die Bearbeitung eines Kredits Geb\u00fchren, kann dies gegen\u00fcber Gesch\u00e4ftskunden zul\u00e4ssig sein. Hintergrund Die Bank hatte mit einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft im Jahr 2005 einen Kreditrahmen \u00fcber 900.000 EUR vereinbart. 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