{"id":44440,"date":"2015-11-03T17:42:12","date_gmt":"2015-11-03T15:42:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44440"},"modified":"2020-09-15T12:03:23","modified_gmt":"2020-09-15T10:03:23","slug":"banken-fuer-erhalt-der-abgeltungsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/banken-fuer-erhalt-der-abgeltungsteuer\/","title":{"rendered":"Banken f\u00fcr Erhalt der Abgeltungsteuer"},"content":{"rendered":"<div id=\"content\">\n<p>Die deutschen Banken setzen sich f\u00fcr den Erhalt der Abgeltungsteuer auf Kapitalertr\u00e4ge ein. In einer \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung des Finanzausschusses am 02.11.2015 erkl\u00e4rte die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Spitzenverb\u00e4nde der deutschen Finanzinstitute, die von Kapitalertr\u00e4gen pauschal einbehaltene Steuer in H\u00f6he von 25 Prozent sorge in einem millionenfachen Massenverfahren in den weit \u00fcberwiegenden F\u00e4llen f\u00fcr eine definitive Besteuerung und sorge f\u00fcr ein funktionierendes Steuerregime f\u00fcr Kapitaleink\u00fcnfte. Auch die Kunden seien zufrieden. Zum Steuersatz von 25 Prozent kommen noch der Solidarit\u00e4tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer dazu.<br \/>\nDamit nahmen die Banken Stellung zu zwei Oppositionsantr\u00e4gen. Die Fraktion Die Linke fordert die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Die Besteuerung von Kapitalertr\u00e4gen soll stattdessen wieder mit dem pers\u00f6nlichen Steuersatz der Steuerpflichtigen erfolgen, hei\u00dft es in einem Antrag (18\/2014) der Fraktion. Die Einf\u00fchrung der im Vergleich zum pers\u00f6nlichen Steuersatz niedrigen Abgeltungsteuer sei mit Eind\u00e4mmung der Steuerflucht begr\u00fcndet worden. Diese Begr\u00fcndung sei aber durch das faktische Ende des Bankgeheimnisses auf internationaler Ebene hinf\u00e4llig geworden. Auch die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen fordert in ihrem Antrag (18\/6064), dass s\u00e4mtliche Kapitalertr\u00e4ge im Rahmen der j\u00e4hrlichen Steuererkl\u00e4rung beim Finanzamt anzugeben sind. Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne sollen grunds\u00e4tzlich progressiv besteuert werden.<\/p>\n<p>Eine Abschaffung der Abgeltungsteuer w\u00fcrde ein &#8222;bew\u00e4hrtes, transparentes Besteuerungssystem zerst\u00f6ren&#8220;, argumentierten die Banken, die auch darauf hinwiesen, dass die deutsche Steuerh\u00f6he im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedsstaaten an der oberen Grenze liege. Au\u00dferdem w\u00fcrden Kapitalertr\u00e4ge in Deutschland &#8222;brutto&#8220; besteuert: Kosten wie Depotgeb\u00fchren, Verm\u00f6gensverwaltungskosten, und Fahrtkosten zur Hauptversammlungen seien nicht absetzbar, Ver\u00e4u\u00dferungsverluste k\u00f6nnten mit anderen Kapitalertr\u00e4gen nur eingeschr\u00e4nkt verrechnet werden. Die Banken rechneten in ihrer schriftlichen Stellungnahme vor, dass die tats\u00e4chliche Besteuerung der Kapitalertr\u00e4ge bei Ber\u00fccksichtigung einer Inflationsrate von zwei Prozent in Normalzinszeiten 61,53 Prozent betrage. In Niedrigzinszeiten bei 0,8 Prozent Inflation w\u00fcrden die Sparer sogar Geld verlieren (Substanzbesteuerung). Dividenden f\u00fcr Aktion\u00e4re w\u00fcrden bereits heute wegen steuerlicher Vorbelastungen auf Unternehmensebene mit 48,33 Prozent besteuert.<\/p>\n<p>Die Deutsche Steuergewerkschaft schloss sich dagegen den Forderungen der Opposition an. Zwar entlaste die Abgeltungsteuer die Verwaltung, aber der Preis sei die Gerechtigkeit, wenn aktive Erwerbst\u00e4tigkeit mit H\u00f6chststeuers\u00e4tzen belegt w\u00fcrden und passive Kapitalnutzung nur mit 25 Prozent. Das Deutsche Institut f\u00fcr Wirtschaftsforschung bezeichnet die Abschaffung der Abgeltungsteuer als &#8222;sinnvolle Reformoption&#8220;. Ihre Gesch\u00e4ftsgrundlage falle zunehmend weg und Kleinanleger w\u00fcrden diskriminiert, weil f\u00fcr sie das Halb- und Teileink\u00fcnfteverfahren nicht gelte.<\/p>\n<p>Wie die Banken zeigte sich dagegen auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft skeptisch. Erst wenn ein echter Gleichklang der Verfahren zum internationalen Datenaustausch hergestellt sei, k\u00f6nne eine Diskussion \u00fcber die Zukunft der Abgeltungsteuer gef\u00fchrt werden. In der Anh\u00f6rung ging es auch um den geplanten Datenaustausch. Grundlage war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen \u00fcber Finanzkonten in Steuersachen und zur \u00c4nderung weiterer Gesetze (18\/5920, 18\/6290). Finanzinstitute m\u00fcssen danach k\u00fcnftig einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten \u00fcbermitteln, damit die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung zum Austausch von Informationen \u00fcber Finanzkonten mit anderen L\u00e4ndern nachkommen kann. Zur Begr\u00fcndung hei\u00dft es, in den zur\u00fcckliegenden Jahren h\u00e4tten sich grenz\u00fcberschreitender Steuerbetrug und grenz\u00fcberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung f\u00fcr die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt. &#8222;Der gestiegenen Anzahl von M\u00f6glichkeiten, international investieren und sich aufgrund fehlender steuerrechtlicher Transparenz einer korrekten Besteuerung entziehen zu k\u00f6nnen, kann mit einem zeitnahen Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten begegnet werden&#8220;, erwartet die Bundesregierung. Zudem ging es in der Anh\u00f6rung um einen Antrag der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen (18\/6065), die fordert, dass die Banken alle Kapitalertr\u00e4ge f\u00fcr das Besteuerungsverfahren ab 2016 an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern beziehungsweise an die zust\u00e4ndigen Finanzbeh\u00f6rden melden m\u00fcssen &#8211; und zwar unabh\u00e4ngig von Wohnsitz und Steuerpflicht des Anlegers. Zugleich wird gefordert, dass die gemeldeten Daten durch das &#8222;strikte deutsche Steuergeheimnis&#8220; gesch\u00fctzt werden, &#8222;um sicherzustellen, dass diese Daten nicht f\u00fcr andere Zwecke verwendet werden oder an andere Stellen weitergeleitet werden&#8220;.<\/p>\n<p>Die Deutsche Steuergewerkschaft begr\u00fc\u00dfte den geplanten Datenaustausch, der von ihr seit vielen Jahren gefordert werde. Sie sprach sich aber f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige Pr\u00fcfungen der Banken durch das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern aus. Eine &#8222;Pr\u00fcfungsberechtigung&#8220; sei zu wenig. Professor Heribert Anzinger (Universit\u00e4t Ulm) erkl\u00e4rte, in der Gesamtschau erweise sich der automatische Informationsaustausch im Verh\u00e4ltnis zu den bisher entdeckten Quellensteuermodellen &#8222;als das zur Verwirklichung der mit ihm verbundenen Ziele wirksamere und gegen\u00fcber den Finanzinstituten mildere Mittel&#8220;. Allerdings w\u00fcrden riesige Datenmengen zusammengetragen. Es w\u00fcrden Fehler entstehen, und daher sei ein Auskunftsrecht f\u00fcr die Betroffenen notwendig. Auch das Deutsche Institut f\u00fcr Wirtschaftsforschung bezeichnete den Informationsaustausch als wichtigen Erfolg f\u00fcr die internationale Steuerpolitik: &#8222;Unlauterer&#8220; Steuerwettbewerb durch kleinere L\u00e4nder und Steueroasen werde unterbunden.<\/p>\n<p>Professor Michael Hendricks (Flick-Gocke-Schaumburg) zeigte sich besorgt, dass \u00fcbermittelte Daten in falsche H\u00e4nde geraten k\u00f6nnten. Es m\u00fcsse zudem sichergestellt werden, dass die Daten nicht durch den Empf\u00e4ngerstaat selbst f\u00fcr Zwecke genutzt werden, die mit den grundlegenden Ordnungsvorstellungen Deutschlands nicht zu vereinbaren seien. Insgesamt bewertete Hendricks den Entwurf als &#8222;wichtige und sachgerecht ausformulierte Initiative im Kampf gegen Steuerhinterziehung und f\u00fcr eine h\u00f6here Transparenz&#8220;. Markus Henn (Netzwerk Steuergerechtigkeit und WEED &#8211; Weltwirtschaft, \u00d6kologie und Entwicklung) begr\u00fc\u00dfte den Informationsaustausch als l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4lliges Mittel, ernsthaft international gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Er wies darauf hin, dass es in Deutschland riesige Finanzverm\u00f6gen (2,5 bis 3 Billionen Euro) gebe, &#8222;die potenziell auch der Steuerhinterziehung dienen, da sie in Deutschland nicht besteuert und auch bislang nicht an die Heimatl\u00e4nder der Steuerausl\u00e4nder\/innen gemeldet werden&#8220;. Im Unterschied von Hendricks, der sich strikt f\u00fcr das Prinzip gegenseitiger Meldungen als Voraussetzung f\u00fcr den Informationsaustausch ausgesprochen hatte, sprach sich Henn f\u00fcr einen Verzicht zum Beispiel bei Entwicklungsl\u00e4ndern aus. Auf die Gegenseitigkeit k\u00f6nne dann verzichtet werden, wenn diese L\u00e4nder nicht in der Lage seien, selbst Daten zu melden.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.11.2015<\/p>\n<div class=\"clearBoth\"><\/div>\n<\/div>\n<div id=\"rightColumn\"><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die deutschen Banken setzen sich f\u00fcr den Erhalt der Abgeltungsteuer auf Kapitalertr\u00e4ge ein. 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