{"id":44502,"date":"2015-11-20T12:17:47","date_gmt":"2015-11-20T10:17:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44502"},"modified":"2015-11-20T12:17:47","modified_gmt":"2015-11-20T10:17:47","slug":"konsekutives-masterstudium-als-teil-der-erstausbildung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/konsekutives-masterstudium-als-teil-der-erstausbildung\/","title":{"rendered":"Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung"},"content":{"rendered":"<h2>Mit Urteil vom 3. September 2015 VI R 9\/15 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass ein Masterstudium jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist (sog. konsekutives Masterstudium). Damit besteht unter diesen Voraussetzungen auch nach Abschluss eines Bachelorstudienganges ein Anspruch auf Kindergeld.<\/h2>\n<p>Der Sohn der Kl\u00e4gerin beendete im April 2013 den Studiengang Wirtschaftsmathematik an einer Universit\u00e4t mit dem Bachelor-Abschluss. Seit dem Wintersemester 2012\/2013 war er dort bereits f\u00fcr den Masterstudiengang ebenfalls im Bereich Wirtschaftsmathematik eingeschrieben und f\u00fchrte diesen Studiengang nach Erlangung des Bachelor-Abschlusses fort. Daneben war er 21,5 Stunden w\u00f6chentlich als studentische Hilfskraft und als Nachhilfelehrer t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Die Familienkasse hob die zugunsten der Kl\u00e4gerin erfolgte Kindergeldfestsetzung ab dem Erreichen des Bachelor-Abschlusses auf. Sie ging dabei davon aus, dass die Erstausbildung des Sohnes mit diesem Abschluss beendet sei. Eine grunds\u00e4tzlich m\u00f6gliche Weitergew\u00e4hrung bis zum Abschluss des Masterstudiums sei nicht m\u00f6glich, da das Kind w\u00e4hrend des Studiums mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet habe. Das Finanzgericht schloss sich der Auffassung der Familienkasse an.<\/p>\n<p>Dem ist der BFH nicht gefolgt. Zwar ist nach der ab 2012 geltenden Fassung des \u00a7 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes Kindergeld auch weiterhin f\u00fcr ein in Ausbildung befindliches Kind zu gew\u00e4hren, solange das Kind nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. Es kommt dabei grunds\u00e4tzlich nicht darauf an, ob es sich um eine Erst-, Zweit- oder Drittausbildung handelt. Allerdings entf\u00e4llt der Kindergeldanspruch, wenn das Kind nach seiner Erstausbildung neben einer weiteren Ausbildung regelm\u00e4\u00dfig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Der BFH entschied nun, dass im Streitfall das im Anschluss an das Bachelorstudium durchgef\u00fchrte Masterstudium nicht als weitere, sondern noch als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu werten ist. Er stellte insoweit darauf ab, dass Bachelor- und Masterstudium in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang durchgef\u00fchrt wurden (sog. konsekutives Masterstudium) und sich daher als integrative Teile einer einheitlichen Erstausbildung darstellten. Da die Erstausbildung im Streitfall mit der Erlangung des Bachelor-Abschlusses noch nicht beendet war, kam es nicht darauf an, dass der Sohn der Kl\u00e4gerin bis zur Erlangung des Masterabschlusses mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hatte.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0BFH, Pressemitteilung Nr. 78\/15 vom 18.11.2015 zum Urteil VI R 9\/15 vom 03.09.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 3. September 2015 VI R 9\/15 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass ein Masterstudium jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist (sog. konsekutives Masterstudium). Damit besteht unter diesen Voraussetzungen auch nach Abschluss eines Bachelorstudienganges ein Anspruch auf Kindergeld. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/konsekutives-masterstudium-als-teil-der-erstausbildung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-44502","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44502","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44502"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44502\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44502"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44502"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44502"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}