{"id":44507,"date":"2015-11-20T12:27:28","date_gmt":"2015-11-20T10:27:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44507"},"modified":"2015-11-20T12:27:28","modified_gmt":"2015-11-20T10:27:28","slug":"drum-pruefe-wer-sich-ewig-bindet-steuerklassenwechsel-nur-noch-bis-30-11-2015","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/drum-pruefe-wer-sich-ewig-bindet-steuerklassenwechsel-nur-noch-bis-30-11-2015\/","title":{"rendered":"Drum pr\u00fcfe, wer sich ewig bindet: Steuerklassenwechsel nur noch bis 30.11.2015"},"content":{"rendered":"<p>Das Jahr 2015 neigt sich langsam seinem Ende zu. Wer auf den letzten Metern noch steuerliche Ver\u00e4nderungen plant, sollte sich daher sputen. So k\u00f6nnen z. B. Ehegatten und Partner eingetragener Lebenspartnerschaften, die beide Arbeitslohn beziehen, auf gemeinsamen Antrag die Steuerklassen \u00e4ndern lassen. Da die Steuerklassenwahl die H\u00f6he der Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, aber auch Eltern- und Mutterschaftsgeld, erheblich beeinflussen kann, ist dieser Schritt, so der Deutsche Steuerberaterverband e. V., insbesondere f\u00fcr &#8222;schwangere&#8220; Paare \u00fcberlegenswert.<\/p>\n<p>Die H\u00f6he des Elterngelds orientiert sich am Nettoeinkommen der letzten zw\u00f6lf Monate vor der Geburt des Kindes. F\u00fcr die pauschale Berechnung des ma\u00dfgebenden Nettolohns spielt die Wahl der Lohnsteuerklasse eine entscheidende Rolle. Der Wechsel in eine g\u00fcnstigere Steuerklasse wirkt sich jedoch nur aus, wenn dieser mindestens sieben Monate vor der Geburt erfolgt. Werdende Eltern sollten daher fr\u00fchzeitig nachrechnen, r\u00e4t der Deutsche Steuerberaterverband e. V.<\/p>\n<p>Prinzipiell stehen Ehegatten und Lebenspartnern die Steuerklassenkombinationen IV\/IV, III\/V oder alternativ das Faktorverfahren zur Wahl. Der Wechsel aus der Kombination IV\/IV lohnt sich besonders, wenn beide Partner unterschiedlich verdienen. Mit der Wahl einer g\u00fcnstigen Lohnsteuerklasse soll bereits unterj\u00e4hrig die monatliche Lohnsteuer m\u00f6glichst zutreffend erhoben werden. Zu wenig oder zu viel gezahlte Lohnsteuer wird im Rahmen der Jahressteuererkl\u00e4rung erstattet bzw. nacherhoben.<\/p>\n<p>Ein Steuerklassenwechsel wird stets zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt. F\u00fcr dieses Jahr ist ein Wechsel der Lohnsteuerklassen daher nur noch bis zum 30.11.2015 m\u00f6glich. Zust\u00e4ndig ist das pers\u00f6nliche Finanzamt, das den ausgef\u00fcllten Antrag bearbeitet, wenn dieser von beiden Partnern unterzeichnet ist.<\/p>\n<p class=\"keinBildUmfluss\">Quelle:\u00a0DStV, Pressemitteilung vom 18.11.2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Jahr 2015 neigt sich langsam seinem Ende zu. Wer auf den letzten Metern noch steuerliche Ver\u00e4nderungen plant, sollte sich daher sputen. So k\u00f6nnen z. B. Ehegatten und Partner eingetragener Lebenspartnerschaften, die beide Arbeitslohn beziehen, auf gemeinsamen Antrag die Steuerklassen \u00e4ndern lassen. Da die Steuerklassenwahl die H\u00f6he der Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, aber auch &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/drum-pruefe-wer-sich-ewig-bindet-steuerklassenwechsel-nur-noch-bis-30-11-2015\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Drum pr\u00fcfe, wer sich ewig bindet: Steuerklassenwechsel nur noch bis 30.11.2015<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44507"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44507"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44507\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44507"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44507"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44507"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}