{"id":44538,"date":"2015-12-01T17:53:33","date_gmt":"2015-12-01T15:53:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44538"},"modified":"2021-11-30T17:53:02","modified_gmt":"2021-11-30T15:53:02","slug":"bewertung-von-immobilien-kaufpreisaufteilungen-mit-dem-neuen-tool-des-bmf-nicht-sachgerecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bewertung-von-immobilien-kaufpreisaufteilungen-mit-dem-neuen-tool-des-bmf-nicht-sachgerecht\/","title":{"rendered":"Bewertung von Immobilien: Kaufpreisaufteilungen mit dem neuen Tool des BMF nicht sachgerecht"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Ob als Eigenheim oder Kapitalanlage, Immobilien stehen bei Steuerpflichtigen zurzeit nicht nur wegen der Turbulenzen der Kapitalm\u00e4rkte in den vergangenen Jahren hoch im Kurs. Der aufgeheizte Immobilienmarkt, insbesondere in Ballungsgebieten, verspricht Schutz vor Inflation und gute Renditen.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Ertragsteuerlich ist nach der Anschaffung der Immobilie f\u00fcr Zwecke der AfA eine Aufteilung des Kaufpreises in einen Teil f\u00fcr das abschreibungsf\u00e4hige Geb\u00e4ude und einen Teil f\u00fcr den Grund und Boden, der keiner Abschreibung unterliegt, erforderlich. Das daf\u00fcr vom BMF auf seiner Homepage bereitgestellte Tool bedient sich einer weitreichenden Typisierung und Indexierung, die zu nicht sachgerechten Aufteilungen f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Urs\u00e4chlich f\u00fcr nicht sachgerechte Ergebnisse ist die Ausgestaltung der in der Berechnungssystematik verwendeten Parameter: Danach bed\u00fcrfen die Einzelwerte des Grund und Bodens sowie des Geb\u00e4udes laut BMF keiner Marktanpassung, da sich diese im gleichen Verh\u00e4ltnis auf vorgenannte Teile des Kaufpreises auswirken w\u00fcrden. Tats\u00e4chlich werden jedoch im Wert des Grund und Bodens Entwicklungen des Immobilienmarkts eingepreist, weil die daf\u00fcr verwendeten Bodenrichtwerte von Gutachteraussch\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert werden. Stark steigende Bodenrichtwerte schlagen sich somit in der Bewertung des Grund- und Bodenanteils nieder.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus beinhaltet dieses Sachwertverfahren Vereinfachungen hinsichtlich der Geb\u00e4udebewertung, die zulasten der Genauigkeit gehen: Bei diesen handelt es sich beispielsweise um die Indexierung von Baukosten, wodurch zudem regionale Preisunterschiede unber\u00fccksichtigt bleiben. F\u00fcr die Ermittlung der Wertminderung wegen Alters wird lediglich das Baujahr herangezogen, wodurch Wertsteigerungen durch sp\u00e4ter durchgef\u00fchrte Sanierungen unbeachtet bleiben.<\/p>\n<p>Da die Finanzverwaltung aktuell die Ergebnisse des Serviceprogramms ohne kritische W\u00fcrdigung im Besteuerungsverfahren verwendet, fordert der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV e.V.) in seiner Stellungnahme S 14\/15 eine sachgerechte und individuelle Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch entsprechend ausgebildetes Personal.<\/p>\n<p>Steuerpflichtigen, die diese Problematik umgehen wollen, empfiehlt der DStV e.V., im notariellen Kaufvertrag eine sachgerechte Aufteilung des Kaufpreises wirksam zu vereinbaren.<\/p>\n<\/article>\n<article><i>Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.<\/i><\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ob als Eigenheim oder Kapitalanlage, Immobilien stehen bei Steuerpflichtigen zurzeit nicht nur wegen der Turbulenzen der Kapitalm\u00e4rkte in den vergangenen Jahren hoch im Kurs. Der aufgeheizte Immobilienmarkt, insbesondere in Ballungsgebieten, verspricht Schutz vor Inflation und gute Renditen. 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