{"id":44564,"date":"2015-12-02T13:22:28","date_gmt":"2015-12-02T11:22:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44564"},"modified":"2015-12-02T13:22:28","modified_gmt":"2015-12-02T11:22:28","slug":"kuenstliche-befruchtung-kein-darlehen-vom-jobcenter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kuenstliche-befruchtung-kein-darlehen-vom-jobcenter\/","title":{"rendered":"K\u00fcnstliche Befruchtung: Kein Darlehen vom Jobcenter"},"content":{"rendered":"<p><b>K\u00fcnstliche Befruchtung: Kein Darlehen vom Jobcenter<\/b><\/p>\n<p><b>Bezieher von Hartz IV m\u00fcssen die Kosten f\u00fcr eine k\u00fcnstliche Befruchtung selber tragen, soweit die Krankenkasse diese nicht \u00fcbernimmt. Ein Darlehen vom Jobcenter wird ihnen daf\u00fcr nicht gew\u00e4hrt.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Die 1978 geborene Kl\u00e4gerin und ihr 1984 geborener Ehemann beziehen seit 2010 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Ihre Krankenkasse erkl\u00e4rte sich bereit, 50 % der Kosten f\u00fcr maximal 3 Versuche einer k\u00fcnstlichen Befruchtung zu \u00fcbernehmen. Die Kosten jeder einzelnen k\u00fcnstlichen Befruchtung betragen dabei ungef\u00e4hr 4.100 EUR.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger waren jedoch nicht in der Lage, den auf sie entfallenden Kostenanteil aufzubringen. Sie beantragten deshalb im September 2012 die Gew\u00e4hrung eines Darlehens in H\u00f6he von rund 2.200 EUR. Dieser Antrag wurde aber abgelehnt.<\/p>\n<p>Vor dem Sozialgericht machten die Kl\u00e4ger geltend, dass sie auf ein Darlehen des Jobcenters angewiesen sind, weil sie in der freien Wirtschaft kein Darlehen bekommen.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Die Klage wurde abgewiesen. Die Begr\u00fcndung der Sozialrichter: Die Gew\u00e4hrung eines Darlehens setzt voraus, dass ein Bedarf, der vom Regelbedarf umfasst wird, nicht gedeckt werden kann. Eine k\u00fcnstliche Befruchtung geh\u00f6rt jedoch nicht zum Regelbedarf. Neben Dingen wie Ern\u00e4hrung und Kleidung umfasst der Regelbedarf zwar auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Diese Teilhaberechte sind nach dem Gesetz allerdings nur &#8222;in vertretbarem Umfang&#8220; zu verwirklichen. Dieser vertretbare Umfang werde bei einer k\u00fcnstlichen Befruchtung angesichts der Kosten von \u00fcber 4.000 EUR f\u00fcr eine Behandlung \u00fcberschritten.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Behandlung. Die im Gesetz vorgesehene Beschr\u00e4nkung der Kosten\u00fcbernahme durch die Krankenkassen verletzt nicht die Grundrechte. Es gibt auch keine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Entstehung einer Familie durch k\u00fcnstliche Befruchtung mit den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Da die Krankenkassen die Kosten f\u00fcr eine k\u00fcnstliche Befruchtung bis zum 40. Lebensjahr f\u00fcr weibliche Versicherte \u00fcbernehmen, haben die Kl\u00e4ger noch genug Zeit, um zu sparen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcnstliche Befruchtung: Kein Darlehen vom Jobcenter Bezieher von Hartz IV m\u00fcssen die Kosten f\u00fcr eine k\u00fcnstliche Befruchtung selber tragen, soweit die Krankenkasse diese nicht \u00fcbernimmt. Ein Darlehen vom Jobcenter wird ihnen daf\u00fcr nicht gew\u00e4hrt. Hintergrund Die 1978 geborene Kl\u00e4gerin und ihr 1984 geborener Ehemann beziehen seit 2010 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. 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