{"id":44566,"date":"2015-12-03T12:21:49","date_gmt":"2015-12-03T10:21:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44566"},"modified":"2015-12-03T12:21:49","modified_gmt":"2015-12-03T10:21:49","slug":"wann-der-arbeitsweg-zur-arbeitszeit-zaehlt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-der-arbeitsweg-zur-arbeitszeit-zaehlt\/","title":{"rendered":"Wann der Arbeitsweg zur Arbeitszeit z\u00e4hlt"},"content":{"rendered":"<p><b>Wann der Arbeitsweg zur Arbeitszeit z\u00e4hlt<\/b><\/p>\n<p><b>Ein spanisches Unternehmen f\u00fcr Sicherheitssysteme z\u00e4hlte die Anfahrt seiner Techniker zum ersten Kunden des Tags nicht zur Arbeitszeit. Die Anfahrtszeiten zu den Einsatzorten betrugen jedoch teilweise \u00fcber 100 km bzw. bis zu 3 Stunden betragen. Vor dem EuGH bekamen die Arbeitnehmer Recht.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Das beklagte spanische Unternehmen wartet und installiert Sicherheitssysteme und ist in den meisten spanischen Provinzen t\u00e4tig. Die Verwaltung und Koordination erfolgt mittlerweile von der Zentrale in Madrid aus.<\/p>\n<p>Die angestellten Techniker betreuen die Gebiete, die teilweise mehrere Provinzen umfassen. Dazu werden ihnen Firmenfahrzeuge und Mobiltelefone zur Verf\u00fcgung gestellt. Einen festen Besch\u00e4ftigungsort haben die Techniker nicht; ihnen wird abends vom Arbeitgeber ein Fahrplan mit verschiedenen Standorten, die sie am n\u00e4chsten Tag aufsuchen m\u00fcssen, sowie Uhrzeiten und Kundenterminen \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p>Das Sicherheitsunternehmen rechnete die t\u00e4gliche Fahrtzeit zwischen dem Wohnort des Arbeitnehmers und dem Standort des ersten und des letzten zugewiesenen Kunden nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit an; teilweise betrugen die Anfahrten \u00fcber 100 km bzw. bis zu 3 Stunden. Als Arbeitszeit wurde die Zeit zwischen der Ankunft am Standort des ersten Kunden und der Abfahrt beim letzten Kunden berechnet, wobei ausschlie\u00dflich die Einsatzzeiten an den Standorten sowie die Fahrtzeiten von einem Kunden zum anderen ber\u00fccksichtigt wurde.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof entschied: Arbeitnehmer, die keinen festen oder gew\u00f6hnlichen Arbeitsort haben, \u00fcben w\u00e4hrend der gesamten Fahrtzeit ihre T\u00e4tigkeit aus oder nehmen ihre Aufgaben wahr. Die Fahrten der Arbeitnehmer zu den vom Arbeitgeber bestimmten Kunden sind n\u00e4mlich das notwendige Mittel, um an den jeweiligen Standorten die technischen Leistungen erbringen zu k\u00f6nnen. Denn auch w\u00e4hrend dieser Fahrtzeit stehen die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verf\u00fcgung und unterstehen seinen Anweisungen dergestalt, dass dieser die Reihenfolge der Kunden jederzeit \u00e4ndern, einen Termin hinzuf\u00fcgen oder auch streichen kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wann der Arbeitsweg zur Arbeitszeit z\u00e4hlt Ein spanisches Unternehmen f\u00fcr Sicherheitssysteme z\u00e4hlte die Anfahrt seiner Techniker zum ersten Kunden des Tags nicht zur Arbeitszeit. Die Anfahrtszeiten zu den Einsatzorten betrugen jedoch teilweise \u00fcber 100 km bzw. bis zu 3 Stunden betragen. Vor dem EuGH bekamen die Arbeitnehmer Recht. 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