{"id":44638,"date":"2015-12-12T13:34:41","date_gmt":"2015-12-12T11:34:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44638"},"modified":"2015-12-12T13:34:41","modified_gmt":"2015-12-12T11:34:41","slug":"steuervermeidung-beps-in-aller-munde-sind-deutsche-kmu-betroffen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuervermeidung-beps-in-aller-munde-sind-deutsche-kmu-betroffen\/","title":{"rendered":"Steuervermeidung: BEPS in aller Munde &#8211; Sind deutsche KMU betroffen?"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Im Jahre 2012 baten die G20-Regierungschefs die OECD um Vorschl\u00e4ge, wie der Steuervermeidung durch \u201eBase Erosion and Profit Shifting\u201c (BEPS) entgegen gewirkt werden kann. Ausschlaggebend war die anhaltende Debatte um Steuervermeidungsstrategien multinational t\u00e4tiger Konzerne. Im Oktober dieses Jahres stellte die OECD die finalen Abschlussberichte zum Aktionsplan gegen BEPS vor. Den Regierungschefs der G20 wurde der Bericht bei Ihrem Jahrestreffen am 15.\/16. November vorgelegt und von ihnen gebilligt. Damit ist das Thema in Deutschland angekommen und wird seitdem intensiv er\u00f6rtert.<\/h2>\n<\/article>\n<article>In Berlin fanden k\u00fcrzlich gleich zwei Veranstaltungen zu dem Thema BEPS und deren aktueller Entwicklung statt. So wurde ein Symposium am 27.11.2015 im Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie am 30.11.2015 ein Symposium des DWS-Instituts veranstaltet.<\/p>\n<p>Noch nie zuvor gab es in der internationalen Steuerpolitik eine derart enge Verst\u00e4ndigung \u00fcber internationale Besteuerungsstandards. Die Verbindlichkeit der erarbeiteten Ergebnisse reichen von (verbindlichen) \u201eMindeststandards\u201c \u00fcber eine \u201egemeinsame steuerpolitische Gesamtausrichtung\u201c hin zu blo\u00dfen \u201ebest-practice\u201c-Empfehlungen.<\/p>\n<p>Deutlich ist, der Aktionsplan gegen BEPS hat nicht nur Auswirkungen f\u00fcr Gro\u00dfkonzerne. Auch f\u00fcr kleinere- und mittelst\u00e4ndische Unternehmen (KMU) kann der Aktionsplan \u00fcberraschende Neuerungen bringen.<\/p>\n<h3>Absenkung der Betriebsst\u00e4tten-Schwelle<\/h3>\n<p>Die Kriterien f\u00fcr die Begr\u00fcndung einer Betriebsst\u00e4tte sollen sinken, um derzeitige Gestaltungsm\u00f6glichkeiten zu minimieren. Diese Neuerung bei der Definition der Betriebsst\u00e4tte, mit der zwar vornehmlich m\u00f6gliche steuervermeidende Gestaltungen verhindert werden sollen, kann zu einer unerwarteten Begr\u00fcndung einer Betriebsst\u00e4tte f\u00fchren. Auch KMUs k\u00f6nnen hier betroffen sein.<\/p>\n<p>Durch die Anpassung des Betriebsst\u00e4ttenbegriffs soll unter anderem vermieden werden, dass durch die Wahl geschickt formulierter Vertragsgestaltungen das Entstehen einer Betriebsst\u00e4tte umgangen werden kann.<\/p>\n<p>Eine Neuerung betrifft sog. Vertreterbetriebsst\u00e4tten. Es ist derzeit m\u00f6glich, Waren mittels Kommission\u00e4ren &#8211; die in eigenem Namen f\u00fcr Rechnung des beauftragenden Unternehmens arbeiten &#8211; in einem Land zu verkaufen, ohne dass das Unternehmen dadurch eine Betriebsst\u00e4tte in diesem Land begr\u00fcndet. Eine \u00c4nderung des Betriebsst\u00e4ttenbegriffs wird wie folgt angedacht:<\/p>\n<p>Wenn eine Person in einem Vertragsstaat im Auftrag des Unternehmens gew\u00f6hnlich Vertr\u00e4ge schlie\u00dft oder gew\u00f6hnlich die wesentliche Rolle zum Abschluss von Vertr\u00e4gen innehat, die dann regelm\u00e4\u00dfig ohne materielle \u00c4nderungen vom Unternehmen geschlossen werden, und die Vertr\u00e4ge<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>im Namen des Unternehmens geschlossen werden oder<\/li>\n<li>den Austausch von Waren oder Nutzungsrechten des Unternehmens oder<\/li>\n<li>Dienstleistungen des Unternehmens zum Inhalt haben,<\/li>\n<\/ul>\n<p>soll grunds\u00e4tzlich eine Betriebsst\u00e4tte begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>So k\u00f6nnen nun auch Gesch\u00e4fte erfasst werden, die der Kommission\u00e4r in eigenem Namen schlie\u00dft. Bisherige Gestaltungsm\u00f6glichkeiten werden somit deutlich eingeschr\u00e4nkt. Bestehende Vertriebsvertr\u00e4ge sollten daher \u00fcberpr\u00fcft werden, um sicher zu gehen, dass eine Betriebsst\u00e4tte nicht unerkannt bleibt.<\/p>\n<p>Als weiteres Schlupfloch zur Steuervermeidung wird dar\u00fcber hinaus der derzeit normierte Katalog ausgemacht, der die f\u00fcr eine Begr\u00fcndung einer Betriebsst\u00e4tte unsch\u00e4dlichen T\u00e4tigkeiten beinhaltet. Dieser umfasst zum Beispiel Einrichtungen, die zur Lagerung oder Auslieferung von G\u00fctern benutzt werden. K\u00fcnftig soll der Katalog insofern eine Einschr\u00e4nkung erfahren, als dass die Ausnahmen f\u00fcr die Begr\u00fcndung einer Betriebsst\u00e4tte nur vorliegen, wenn es sich um eine vorbereitende oder um eine Hilfst\u00e4tigkeit handelt. Insbesondere f\u00fcr KMUs in Grenzn\u00e4he, die regelm\u00e4\u00dfig Warenlager im Ausland unterhalten, gilt hier zu pr\u00fcfen, ob es sich bei den Einrichtungen um solche handelt, die nur vorbereitende oder Hilfst\u00e4tigkeiten aus\u00fcben. Das Risiko, eine Betriebsst\u00e4tte zu begr\u00fcnden, steigt durch die Einschr\u00e4nkung zumindest deutlich an.<\/p>\n<p>Die geplante Regelung zur Betriebsst\u00e4tte versucht au\u00dferdem Gestaltungen im Bereich der Bauausf\u00fchrung und Montage entgegenzuwirken. Bislang begr\u00fcnden Bauausf\u00fchrungen oder Montagen nur dann eine Betriebsst\u00e4tte, wenn ihre Dauer l\u00e4nger als zw\u00f6lf Monate betr\u00e4gt. Durch die k\u00fcnstliche Aufspaltung der Leistungen in Vertr\u00e4ge mit k\u00fcrzeren Laufzeiten und der Verteilung der Auftr\u00e4ge auf verbundene Unternehmen kam es zu unerw\u00fcnschter Steuergestaltung. Es ist angedacht, hier k\u00fcnftig einen sog. Principal Purpose Test (PPT) durchzuf\u00fchren. Der Test verbietet im Ergebnis dann einen steuerlichen Vorteil aus einem Doppelbesteuerungsabkommen, wenn vertretbare Gr\u00fcnde daf\u00fcr vorliegen, dass die Vereinbarung bzw. Durchf\u00fchrung nur um dieses Vorteils willen durchgef\u00fchrt wurde. Au\u00dferdem soll eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass in die Berechnung der Zw\u00f6lf-Monats-Frist Zeiten unterschiedlicher Vertr\u00e4ge addiert werden, wenn dies der tats\u00e4chlichen Sachlage entspricht. Daher w\u00e4re es k\u00fcnftig geboten, bestehende Vertr\u00e4ge im Bereich der Bauausf\u00fchrung und Montage genau zu \u00fcberpr\u00fcfen. Insbesondere bei mehreren Vertr\u00e4gen f\u00fcr das gleiche Projekt besteht das Risiko f\u00fcr die Begr\u00fcndung einer Betriebsst\u00e4tte.<\/p>\n<p>Zur Umsetzung dieses Aktionspunkts mit s\u00e4mtlichen \u00c4nderungen, was die Begr\u00fcndung einer Betriebsst\u00e4tte betrifft, bedarf es grunds\u00e4tzlich der \u00c4nderung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen. Um diesen Prozess zu beschleunigen, soll ein sog. Multilateraler Vertrag erarbeitet werden, der bestehende Doppelbesteuerungsabkommen \u201e\u00fcberschreibt\u201c bzw. erg\u00e4nzt. Ein konkreter Entwurf eines solchen Abkommens soll Ende 2016 vorliegen. Die USA z\u00e4hlen derzeit nicht zu den 90 Nationen, die an der Entwicklung des Multilateralen Vertrags mitwirken. Wie sich dieser Umstand auswirkt, bleibt abzuwarten.<\/p>\n<h3>Country-by-Country Reporting<\/h3>\n<p>In der \u00f6ffentlichen Diskussion um BEPS steht als Abwehrma\u00dfnahme ma\u00dfgeblich das Country-by-Country Reporting im Fokus. Diese Ma\u00dfnahme geht eng mit der Verrechnungspreisdokumentation multinational t\u00e4tiger Unternehmen einher. Es ist vorgesehen, dass bestimmte standardisierte Konzernstammdaten, detaillierte landesspezifische Dokumentationen sowie ein Country-by-Country-Report (CbCR) \u00fcbermittelt werden m\u00fcssen. Konkret sind im CbCR beispielsweise Umsatz, Vorsteuerergebnis, gezahlte Steuern oder die Aufstellung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten aller Gesch\u00e4ftseinheiten zu \u00fcbermitteln. Daraus soll unter anderem eine Aufstellung der globalen Verteilung der Ertr\u00e4ge und Steuern f\u00fcr die Finanzverwaltung ersichtlich werden. Wenngleich die Ma\u00dfnahme nicht zu den erarbeiteten Mindeststandards z\u00e4hlt, haben sich alle OECD- und G20-L\u00e4nder verpflichtet, diese Ma\u00dfnahme umzusetzen. Allerdings ist der CbCR nur von Unternehmen mit einem j\u00e4hrlichen Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. Euro zu erstellen. Somit sollten KMUs von diesen \u00dcberlegungen nicht betroffen sein.<\/p>\n<p>Oftmals kritisiert wird aber die parallele Bestrebung seitens der EU, ein Country-by-Country Reporting f\u00fcr Unternehmen einzuf\u00fchren, die mehr als 500 Mitarbeiter auf konsolidierter Basis besch\u00e4ftigen und am Bilanzstichtag<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>entweder eine Bilanzsumme von h\u00f6chstens 86 Mio. Euro oder<\/li>\n<li>einen Nettoumsatz von h\u00f6chstens 100 Mio. Euro auf konsolidierter Basis aufweisen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Kritisch werden diese \u00dcberlegungen insbesondere deshalb gesehen, weil der Datenaustausch sich nicht auf die \u00dcbermittlung zwischen den Finanzbeh\u00f6rden beschr\u00e4nkt, sondern auch eine Ver\u00f6ffentlichung bestimmter Daten vorgesehen ist. Allerdings d\u00fcrften KMUs angesichts der Gr\u00f6\u00dfenmerkmale auch von der Umsetzung dieser Ma\u00dfnahmen nicht betroffen sein.<\/p>\n<h3>Neue Offenlegungsregelungen zur Anzeige von Steuergestaltung<\/h3>\n<p>Im Rahmen der Ma\u00dfnahmen gegen BEPS ist auch die Einf\u00fchrung von Offenlegungsregelungen f\u00fcr internationale Steuergestaltung vorgesehen. Diese Ma\u00dfnahme ist zun\u00e4chst seitens der OECD und der G 20 nur als \u201ebest-practice\u201c-Empfehlung beschlossen worden. Aber unabh\u00e4ngig davon sind auch national solche \u00dcberlegungen immer wieder im Gespr\u00e4ch &#8211; wie beispielsweise im BMF-Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2008 zur Einf\u00fchrung eines \u00a7 138a AO sowie eine Initiative des Bundesrats im Mai 2014. Die BEPS-Empfehlungen k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass entsprechende \u00dcberlegungen wieder an Fahrt aufnehmen. L\u00e4nder wie beispielsweise Gro\u00dfbritannien, Irland oder die USA haben bereits heute entsprechende Regelungen.<\/p>\n<p>Ziel solcher Regelungen ist in erster Linie die fr\u00fchzeitige Information der Finanzverwaltung \u00fcber modellhafte internationale Steuergestaltungen. Die zwar legalen, aber oftmals unerw\u00fcnschten Gestaltungen k\u00f6nnten so seitens der Finanzverwaltung identifiziert und gesetzgeberische Ma\u00dfnahmen angeregt werden. Etwaige Erhebungsdefizite, die auf nicht abgestimmten Steuerrechtsordnungen fu\u00dfen, k\u00f6nnten vermieden werden. Die Herausforderung an den Gesetzgeber d\u00fcrfte hier unter anderem darin bestehen, eine notwendige Normenklarheit festzulegen. Es besteht hier grunds\u00e4tzlich ein Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Bestimmtheit der Norm und ihrer Effektivit\u00e4t. Je nach Ausgestaltung der Ma\u00dfnahme k\u00f6nnte sich f\u00fcr KMUs der Beratungsaufwand erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Anhand der beispielhaften Ausf\u00fchrungen wird deutlich, dass die Ma\u00dfnahmen gegen BEPS nicht nur unternehmerische Global Player betreffen, sondern auch durchaus Auswirkungen auf KMUs haben k\u00f6nnen. Grunds\u00e4tzlich sind die Bestrebungen der Bek\u00e4mpfung von BEPS jedoch zu begr\u00fc\u00dfen. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, welche Ma\u00dfnahmen gegen BEPS umgesetzt werden und in welcher konkreten Form sie Eingang ins Gesetz finden. Davon h\u00e4ngt es letztlich entscheidend ab, ob und inwiefern der Beratungsaufwand auch f\u00fcr KMUs zunimmt.<\/p>\n<\/article>\n<article><i>Quelle:\u00a0<\/i>DStV, Mitteilung vom 07.12.2015<\/p>\n<\/article>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Jahre 2012 baten die G20-Regierungschefs die OECD um Vorschl\u00e4ge, wie der Steuervermeidung durch \u201eBase Erosion and Profit Shifting\u201c (BEPS) entgegen gewirkt werden kann. Ausschlaggebend war die anhaltende Debatte um Steuervermeidungsstrategien multinational t\u00e4tiger Konzerne. Im Oktober dieses Jahres stellte die OECD die finalen Abschlussberichte zum Aktionsplan gegen BEPS vor. Den Regierungschefs der G20 wurde der &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuervermeidung-beps-in-aller-munde-sind-deutsche-kmu-betroffen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Steuervermeidung: BEPS in aller Munde &#8211; Sind deutsche KMU betroffen?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44638"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44638"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44638\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44638"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44638"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44638"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}