{"id":44650,"date":"2015-12-12T14:01:39","date_gmt":"2015-12-12T12:01:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44650"},"modified":"2015-12-12T14:01:39","modified_gmt":"2015-12-12T12:01:39","slug":"zweitwohnungsteuer-zweitwohnungsteuersatzungen-mehrerer-gemeinden-nichtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zweitwohnungsteuer-zweitwohnungsteuersatzungen-mehrerer-gemeinden-nichtig\/","title":{"rendered":"Zweitwohnungsteuer: Zweitwohnungsteuersatzungen mehrerer Gemeinden nichtig"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Ein gestufter Steuertarif, wie ihn mehrere oberbayerische Gemeinden bei der Erhebung von Zweitwohnungsteuer anwenden, ist rechtswidrig und f\u00fchrt zur Nichtigkeit der jeweiligen Steuersatzung. Dies ergibt sich aus den nun vorliegenden Begr\u00fcndungen zweier Urteile des Verwaltungsgerichts M\u00fcnchen vom 29. Oktober 2015.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Konkret betroffen sind der Markt Schliersee und Bad Wiessee: Dort fallen 450 Euro Zweitwohnungsteuer an, wenn die ma\u00dfgebliche Jahresmiete einer Zweitwohnung zwischen 2.500 Euro und 5.000 Euro betr\u00e4gt. Zwischen 5.000 Euro und 10.000 Euro Mietaufwand betr\u00e4gt die Steuer 900 Euro. Dieser Steuertarif f\u00fchrt nicht nur dazu, dass der Steuersatz innerhalb der jeweiligen Stufe um rund die H\u00e4lfte sinkt. Auch verdoppelt sich die zu zahlende Steuer, wenn die Jahresmiete nur knapp \u00fcber der Grenze zur n\u00e4chsten Stufe liegt. Diese Regelung verst\u00f6\u00dft nach Auffassung der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts gegen das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit. Sie lehnt sich damit an eine die Stadt Konstanz betreffende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2014 an. Zwar h\u00e4tten pauschalierende Steuerstufen den Vorteil f\u00fcr die Gemeinde, dass nicht in jedem Einzelfall die exakte Jahresmiete verifiziert werden m\u00fcsse. Eine derart erhebliche Ungleichbehandlung wie in den entschiedenen F\u00e4llen k\u00f6nne aber nicht mehr mit dem Argument der Verwaltungsvereinfachung gerechtfertigt werden. Die konkret entschiedenen Klagen zweier Wohnungseigent\u00fcmer gegen Zweitwohnungsteuerbescheide der genannten Gemeinden waren deshalb erfolgreich.<\/p>\n<p>Gegen die Urteile (M 10 K 14.5589 und M 10 K 15.51) k\u00f6nnen die unterlegenen Gemeinden wegen der grunds\u00e4tzlichen Bedeutung der F\u00e4lle nun innerhalb eines Monats unmittelbar Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<article><i>Quelle:\u00a0<\/i>VG M\u00fcnchen, Pressemitteilung vom 09.12.2015 zu den Urteilen M 10 K 14.5589 und M 10 K 15.51 vom 29.10.2015<\/p>\n<\/article>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein gestufter Steuertarif, wie ihn mehrere oberbayerische Gemeinden bei der Erhebung von Zweitwohnungsteuer anwenden, ist rechtswidrig und f\u00fchrt zur Nichtigkeit der jeweiligen Steuersatzung. Dies ergibt sich aus den nun vorliegenden Begr\u00fcndungen zweier Urteile des Verwaltungsgerichts M\u00fcnchen vom 29. Oktober 2015. Konkret betroffen sind der Markt Schliersee und Bad Wiessee: Dort fallen 450 Euro Zweitwohnungsteuer an, &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zweitwohnungsteuer-zweitwohnungsteuersatzungen-mehrerer-gemeinden-nichtig\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zweitwohnungsteuer: Zweitwohnungsteuersatzungen mehrerer Gemeinden nichtig<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44650"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44650"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44650\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44650"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44650"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44650"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}