{"id":44656,"date":"2015-12-12T14:04:22","date_gmt":"2015-12-12T12:04:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44656"},"modified":"2015-12-12T14:04:22","modified_gmt":"2015-12-12T12:04:22","slug":"modernisierung-des-besteuerungsverfahrens-schneller-einfacher-und-effizienter-zum-steuerbescheid","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/modernisierung-des-besteuerungsverfahrens-schneller-einfacher-und-effizienter-zum-steuerbescheid\/","title":{"rendered":"Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Schneller, einfacher und effizienter zum Steuerbescheid"},"content":{"rendered":"<article>\n<h4>Das Bundeskabinett hat am 9. Dezember 2015 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Damit wird ein zentrales gemeinsames Vorhaben von Bund und L\u00e4ndern auf den Weg gebracht. Der Steuervollzug in Deutschland soll im Interesse der Steuerzahler schneller, einfacher und effizienter werden.<\/h4>\n<p>Mit dem Gesetzentwurf reagieren Bund und L\u00e4nder auf die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche und die ver\u00e4nderten Kommunikationsgewohnheiten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Hinzu kommt die demografische Entwicklung, die einen effizienteren Einsatz des Personals in der Finanzverwaltung erforderlich macht. Mit dem Gesetzentwurf wird sichergestellt, dass der Steuervollzug in Deutschland auch in Zukunft gerecht und gleichm\u00e4\u00dfig durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<\/article>\n<article>Der Gesetzentwurf sieht ein B\u00fcndel an gesetzlichen \u00c4nderungen im Steuerrecht vor. Diese werden durch eine Vielzahl technischer und organisatorischer Ma\u00dfnahmen erg\u00e4nzt, die im Laufe der n\u00e4chsten Jahre Schritt f\u00fcr Schritt umzusetzen sind. Die Prozesse in der Steuerverwaltung sollen leichter handhabbar und nutzerfreundlicher werden. F\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger soll es mehr Serviceorientierung geben.<\/p>\n<h3>Schnellerer Steuervollzug<\/h3>\n<p>Ziel der Modernisierung ist es, den Einsatz der IT-Technik im Steuervollzug zu st\u00e4rken und mehr Menschen daf\u00fcr zu gewinnen, von der elektronischen Steuererkl\u00e4rung Gebrauch zu machen. Das Verfahren ELSTER soll an vielen Stellen weiterentwickelt und verbessert werden. Die vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung, die 2014 eingef\u00fchrt wurde, soll weiter ausgebaut werden. Steuerbescheide sollen auf Wunsch des Steuerpflichtigen mittels Download \u00fcber das ELSTER Online-Portal bekannt gegeben werden. All diese Elemente werden dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer von Steuererkl\u00e4rungen zu verringern.<\/p>\n<h3>Einfacherer Steuervollzug<\/h3>\n<p>Das Modernisierungsvorhaben zielt auf den Abbau b\u00fcrokratischer Belastungen f\u00fcr Steuerpflichtige und Verwaltung. K\u00fcnftig sollen die Steuerpflichtigen der Steuererkl\u00e4rung regelm\u00e4\u00dfig keine Belege mehr beif\u00fcgen m\u00fcssen. Das Finanzamt soll die Belege nur bei Bedarf anfordern. Belege, die noch zu \u00fcbersenden sind, sollen k\u00fcnftig auch elektronisch \u00fcbermittelt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Mit dem Gesetz sollen auch die Abgabefristen f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rungen ge\u00e4ndert werden. Statt j\u00e4hrlicher Fristenerlasse der Landesfinanzverwaltungen f\u00fcr die beratenen Steuerpflichtigen wird es erstmals eine gesetzliche Regelung und damit mehr Rechtssicherheit geben. Steuerberatern soll grunds\u00e4tzlich eine um zwei Monate verl\u00e4ngerte Abgabefrist einger\u00e4umt werden. Demgegen\u00fcber wird es einen Versp\u00e4tungszuschlag bei \u00dcberschreitung der Abgabefrist geben. F\u00fcr einen kontinuierlichen Arbeitsablauf im Finanzamt sollen &#8211; etwa durch maschinelle Zufallsauswahl &#8211; Steuererkl\u00e4rungen von den Steuerberatern vorab angefordert werden. Die vorab angeforderten Steuererkl\u00e4rungen m\u00fcssen dann binnen drei Monaten abgegeben werden.<\/p>\n<h3>Effizienterer Steuervollzug<\/h3>\n<p>Ein effizienterer Ressourceneinsatz ist ein zentrales Thema der Modernisierung. In der Abgabenordnung werden Wirtschaftlichkeit und Zweckm\u00e4\u00dfigkeit als zus\u00e4tzliche rechtsstaatliche Prinzipien verankert, an denen die Finanzverwaltung die Bearbeitung der Steuerf\u00e4lle ausrichten kann. Die Kapazit\u00e4ten der Fachkr\u00e4fte k\u00f6nnen damit auf die besonders pr\u00fcfungsw\u00fcrdigen F\u00e4lle konzentriert werden. Die einfachen F\u00e4lle des Massenverfahrens sollen verst\u00e4rkt vollst\u00e4ndig automationsgest\u00fctzt bearbeitet werden. Ein IT-technisches Risikomanagement wird das bei gleichbleibend hohen Qualit\u00e4tsstandards erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Die Rahmenbedingungen der elektronischen Daten\u00fcbermittlungspflichten Dritter an das Finanzamt, z. B. von Arbeitgebern, Rentenversicherungstr\u00e4gern, privaten Krankenkassen und Banken, werden in der Abgabenordnung vereinheitlicht.<\/p>\n<p>Das Gesetz soll weitestgehend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Vielzahl der begleitenden organisatorischen und technischen Ma\u00dfnahmen erfordern ausreichend Vorlaufzeit und entsprechende Investitionen. Die Umsetzung wird schrittweise bis zum Jahr 2022 erfolgen.<\/p>\n<div class=\"clearfix\">\u00a0<i>Quelle:\u00a0<\/i>BMF, Pressemitteilung vom 09.12.2015<\/div>\n<\/article>\n<article><\/article>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 9. Dezember 2015 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. 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